Einrichtung der Möglichkeit einer/eines zweiten Kinderbeauftragten
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 15 schlägt die Einrichtung eines zweiten Kinderbeauftragten vor, um den Bedürfnissen von Kindern in Stadtteilen mit erhöhtem Bedarf besser gerecht zu werden. Dies soll sicherstellen, dass die Stimme der Kinder in der Stadtpolitik stärker gehört wird.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAnregung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die im Amtsblatt vom 22.01.2019 auf Seite 91 veröffentlichte "Anpassung der Geschäftsanweisung für die Kinderbeauftragten an die aktuelle Praxis" wird unter Ziffer 1.1 wie folgt geändert: Der Ortsbeirat schlägt dem Magistrat für seinen örtlichen Zuständigkeitsbereich pro Stadtteil eine Person als Kinderbeauftragte/Kinderbeauftragten vor. In Stadtteilen mit erhöhtem Bedarf (beispielsweise für einkommensschwache, kinderreiche und/oder strukturell geteilte Stadtteile) besteht die Möglichkeit, eine weitere Person als Kinderbeauftragte/Kinderbeauftragte n vorzuschlagen. Es dürfen nur solche Personen zu Kinderbeauftragten ernannt werden, die keine Eintragungen wegen Straftaten nach § 176 StGB aufweisen und das durch Vorlage eines aktuellen erweiterten Führungszeugnisses nachgewiesen haben.
Begründung
Der Ortsbeirat begrüßt die Einrichtung des Ehrenamts der Kinderbeauftragten sehr. Kinder brauchen eine starke Stimme. Die Coronapandemie hat gezeigt, dass die Bedürfnisse von Kindern oft nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt werden. In manchen Ortsbezirken kann eine Kinderbeauftragte/ein Kinderbeauftragter, beispielsweise aufgrund eines erhöhten Bedarfs, diesem Anspruch nicht genügen. Die Einrichtung eines Jugendparlaments ist angedacht. Auch die Senioren sind mit Seniorenbeauftragten und Ersatzmitgliedern doppelt vertreten. Es ist an der Zeit, diese Möglichkeit auch für die Vertretung von Kindern zu ermöglichen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. August 2021OFOF 56/15Einrichtung der Möglichkeit einer 2. KinderbeauftragtenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 3. September 2021Sie sind hierOAOA 51Einrichtung der Möglichkeit einer/eines zweiten KinderbeauftragtenAnregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION