Künstlerisches Beleuchtungskonzept für die Bahnunterführung Galluswarte/Frankenallee
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Anregung vom 18.02.2014, OA 472 entstanden aus Vorlage: OF 413/1 vom 31.01.2014
Betreff: Künstlerisches Beleuchtungskonzept für die Bahnunterführung Galluswarte/Frankenallee Vorgang: ST 1614/13 Zwischenbescheid des Magistrats vom 01.07.2014 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Erarbeitung und Realisierung eines künstlerischen Illuminationskonzeptes für die Bahnunterführung Galluswarte/Frankenallee in das Investitionsprogramm "Schöneres Frankfurt" aufzunehmen.
Begründung: In seiner Stellungnahme ST 1614 vom 22.11.2013 berichtet der Magistrat von der Erarbeitung eines Illuminationskonzeptes für die Bahnunterführung Galluswarte/Mainzer Landstraße als Teil des Investitionsprogrammes "Schöneres Frankfurt". Auch die Bahnunterführung Galluswarte/Frankenallee sei aus Sicht des Magistrats "im Moment kein attraktiver Stadtraum, [. .] eine Illumination würde das Bild deutlich verbessern." Da diese Bahnunterführung bislang noch nicht zum Investitionsprogramm "Schöneres Frankfurt" zählt, ist es notwendig die Finanzmittel entsprechend in den städtischen Haushalt einzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. November 2013STST 1614Galluswarte (Frankenallee) - Bahnunterführung illuminieren und den Stadtraum aufwertenStellungnahme · LINKE.
- 31. Januar 2014OFOF 413/1Künstlerisches Beleuchtungskonzept für die Bahnunterführung Galluswarte/FrankenalleeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. Februar 2014Sie sind hierOAOA 472Künstlerisches Beleuchtungskonzept für die Bahnunterführung Galluswarte/FrankenalleeAnregung
- 28. November 2014Antwort des Magistrats · nach 53 WochenBB 443Künstlerisches Beleuchtungskonzept für die Bahnunterführung Galluswarte/FrankenalleeMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER