Stadtteil der Quartiere - Freiräume sichern und Schutz vor elektromagnetischen Feldern weiterentwickeln
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 8 schlägt vor, dass der Magistrat bei der Planung des Lachgrabenquartiers sicherstellt, dass schutzbedürftige Nutzungen von Höchstspannungsfreileitungen entfernt angeordnet werden. Dies ist angesichts der steigenden Temperaturen und des Gesundheitsschutzes unerlässlich.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, bei der weiteren Planung des "Lachgrabenquartiers", das in Dimension und Dichte an die vorhandenen Siedlungsstrukturen angepasst werden soll (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025, § 6953), sicherzustellen, dass Wohnbauflächen sowie sonstige schutzbedürftige Nutzungen, insbesondere Kitas, Schulen, Pflege- und Gesundheitseinrichtungen sowie Spiel- und Aufenthaltsbereiche, möglichst weit von bestehenden und künftigen Höchstspannungsfreileitungen entfernt angeordnet werden. Dabei sind insbesondere folgende Planungsgrundsätze zu beachten: - Bei der Bauleitplanung sind die Belange des vorsorgenden Gesundheitsschutzes zu berücksichtigen. Besonders schutzbedürftige Nutzungen sollen möglichst außerhalb höher belasteter Bereiche elektromagnetischer Felder angeordnet werden. Dabei sind die nach der 26. BImSchVVwV maßgeblichen Einwirkungsbereiche der vorhandenen und geplanten Anlagen zu berücksichtigen. - Die Anforderungen der 26. BImSchV einschließlich des Minimierungsgebots nach § 4 Abs. 2 sind einzuhalten. Soweit eine neue Höchstspannungsfreileitung planfestgestellt wird, sind zudem die entsprechenden landesgesetzlichen Abstandsvorgaben für neue Trassen, insbesondere der 400-Meter-Abstand (Ziel 5.3.4-5 des Landesentwicklungsplans Hessen, LEP), frühzeitig in die Bauleitplanung einzubeziehen.
Begründung
Das Lachgrabenquartier soll nach den aktuellen Planungen in reduziertem Umfang entwickelt werden. Diese Verkleinerung ist aus Sicht des Ortsbeirats weiterhin erforderlich. Die verbleibenden Freiflächen sind für Kaltluftentstehung und Frischluftversorgung der angrenzenden Stadtteile von großer Bedeutung. Angesichts des Klimawandels und der außergewöhnlich hohen Sommertemperaturen im Sommer 2026 ist ihr Erhalt wichtiger denn je. Zugleich plant die Hessische Landesregierung, die bisherige 400-Meter-Vorsorgeregel für bestehende Höchstspannungsfreileitungen im Landesentwicklungsplan aufzuheben. Die gesetzlichen Grenzwerte der 26. BImSchV bleiben davon unberührt, jedoch ist die 400-Meter-Prämisse als "Vorsorge-Abstand" bisher bei allen Entscheidungen zum "Stadtteil der Quartiere" vorausgesetzt worden. Mögliche gesundheitliche Auswirkungen einer langfristigen Belastung durch elektromagnetische Felder werden weiterhin wissenschaftlich untersucht. Fällt die 400-Meter-Regel bei Bestandsleitungen, sollte die Stadt nun bei der Bauleitplanung selbst dem vorsorgenden Gesundheitsschutz Rechnung tragen und vermeidbare Belastungen möglichst minimieren. Hinzu kommt der geplante Neubau der Höchstspannungsleitung Bommersheim-Eschborn. Für die weitere Planung des Lachgrabenquartiers ist daher frühzeitig zu prüfen, wie Wohnbebauung und andere schutzbedürftige Nutzungen mit möglichst großem Abstand zur bestehenden und künftigen Leitungsinfrastruktur angeordnet werden können. Der Erhalt der klimawirksamen Freiräume und eine vorsorgende Anordnung der Bauflächen sind dabei miteinander zu verbinden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Der Weg dieser Vorlage
Am 22. Oktober 2026 brachte der Ortsbeirat 8 diese Anregung ein.