Zeitlich begrenzte Verpachtung der Kleingärten im KGV Riederwald - Anlage Am Erlenbruch und KGV Enkheimer Wald
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Anregung vom 24.09.2012, OA 259 entstanden aus Vorlage: OF 141/11 vom 07.09.2012
Betreff: Zeitlich begrenzte Verpachtung der Kleingärten im KGV Riederwald - Anlage Am Erlenbruch und KGV Enkheimer Wald Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 22.02.2013 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die im Rahmen der bauvorbereiteten Maßnahmen Riederwaldtunnel geräumten Gärten im Erlenbruch (KGV Riederwald - Anlage Am Erlenbruch) und Teufelsbruch (KGV Enkheimer Wald) bis zum endgültigen Baubeginn des Riederwaldtunnels ortsansässigen Vereinen, Schulen oder gemeinnützigen Gruppen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden können.
Begründung: Durch eine sinnvolle Nutzung der Gartenfläche (circa 19.200 Quadratmeter) würde eine Zweckentfremdung (Müllentsorgung/Schlafplätze) durch Dritte erschwert beziehungsweise verhindert werden. Durch diese Maßnahme könnte die Stadt Frankfurt am Main Gelder einsparen und im Gegenzug würden die Grünflächen nicht brachliegen und verwildern, sondern von Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. September 2012OFOF 141/11Zeitlich begrenzte Verpachtung der Kleingärten im KGV Riederwald - Anlage Am Erlenbruch und KGV Enkheimer WaldOrtsbeiratsantrag · SPD
- 24. September 2012Sie sind hierOAOA 259Zeitlich begrenzte Verpachtung der Kleingärten im KGV Riederwald - Anlage Am Erlenbruch und KGV Enkheimer WaldAnregung
- 8. März 2013Antwort des Magistrats · nach 26 WochenBB 131Zeitlich begrenzte Verpachtung der Kleingärten im KGV Riederwald - Anlage Am Erlenbruch und KGV Enkheimer WaldMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER