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Klares Zeichen gegen Pädophilie setzen!

Vorlagentyp: NRAfD
2 Sitzungen

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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgen

Begründung

setzen! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, keine Personen als Redner in die Paulskirche einzuladen, die durch pädophile Äußerungen und/oder Handlungen aufgefallen sind. Begründung: Die Frankfurter Paulskirche ist ein besonderes Gebäude mit einer hohen symbolischen Bedeutung. Dort fand 1848 die erste frei gewählte Volksversammlung in Deutschland statt. Seit vielen Jahrzehnten wird die Paulskirche als Ort für besondere Versammlungen und Ereignisse genutzt. Viele bedeutende Persönlichkeiten sind in der Paulskirche bei zahlreichen wichtigen Veranstaltungen als Redner aufgetreten, u.a. Albert Schweitzer, Sigmund Freud, Gerhart Hauptmann, Max Planck, Hermann Hesse, Thomas Mann, Carl Zuckmayer, Carl Friedrich von Weizsäcker, Walter Gropius, Carlo Schmid, Marcel Reich-Ranicki. Einige der Personen waren umstritten, Einigkeit bestand jedoch bislang darüber, dass Personen dort nicht auftreten sollen, die besonders verwerfliche Verbrechen verharmlosen oder deren Straffreiheit fordern. Die gilt u.a. für den Straftatbestand des § 176 StGB (sexuelle Handlungen an Kindern), dessen Streichung von einigen - heute noch aktiven - Politikern gefordert wurde. Die genannte Strafnorm ist als Schutz besonders schutzwürdiger Personen ein zentraler Grundpfeiler unserer Rechtsordnung und ist keinesfalls verhandelbar. Hierzu publizierte die FAZ am 29.04.2013 einen ausführlichen Beitrag, in dem besonders widerwärtige Äußerungen zitiert werden, auf deren Widergabe hier verzichtet wird (http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/cohn-bendits-paedophile-aeusserungen- danys-phantasien-und-traeume-12164560.html). Das Auftreten von Personen, die sich für die Streichung - oder auch nur Lockerung - des Straftatbestandes des § 176 StGB ausgesprochen haben, ist mit der Würde der Paulskirche keinesfalls vereinbar und stellt eine Herabwürdigung der dort geehrten Persönlichkeiten dar. Dies vor allem auch vor dem Hintergrund, dass die genannte Strafnorm neuerdings wieder unter dem Vorwand kultureller oder religiöser Besonderheit (Kinderehe) zur Disposition gestellt wird. Der Magistrat sollte Personen, die in der Vergangenheit mit pädophilen Äußerungen und oder Handlungen aufgefallen sind, keinesfalls als Redner in die Paulskirche einladen.

Inhalt

Antrag gem. § 17 (3) GOS vom 07.09.2016, NR 93

Betreff: Klares Zeichen gegen Pädophilie setzen! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, keine Personen als Redner in die Paulskirche einzuladen, die durch pädophile Äußerungen und/oder Handlungen aufgefallen sind.

Begründung: Die Frankfurter Paulskirche ist ein besonderes Gebäude mit einer hohen symbolischen Bedeutung. Dort fand 1848 die erste frei gewählte Volksversammlung in Deutschland statt. Seit vielen Jahrzehnten wird die Paulskirche als Ort für besondere Versammlungen und Ereignisse genutzt. Viele bedeutende Persönlichkeiten sind in der Paulskirche bei zahlreichen wichtigen Veranstaltungen als Redner aufgetreten, u.a. Albert Schweitzer, Sigmund Freud, Gerhart Hauptmann, Max Planck, Hermann Hesse, Thomas Mann, Carl Zuckmayer, Carl Friedrich von Weizsäcker, Walter Gropius, Carlo Schmid, Marcel Reich-Ranicki. Einige der Personen waren umstritten, Einigkeit bestand jedoch bislang darüber, dass Personen dort nicht auftreten sollen, die besonders verwerfliche Verbrechen verharmlosen oder deren Straffreiheit fordern. Die gilt u.a. für den Straftatbestand des § 176 StGB (sexuelle Handlungen an Kindern), dessen Streichung von einigen - heute noch aktiven - Politikern gefordert wurde. Die genannte Strafnorm ist als Schutz besonders schutzwürdiger Personen ein zentraler Grundpfeiler unserer Rechtsordnung und ist keinesfalls verhandelbar. Hierzu publizierte die FAZ am 29.04.2013 einen ausführlichen Beitrag, in dem besonders widerwärtige Äußerungen zitiert werden, auf deren Widergabe hier verzichtet wird (http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/cohn-bendits-paedophile-aeusserungen- danys-phantasien-und-traeume-12164560.html). Das Auftreten von Personen, die sich für die Streichung - oder auch nur Lockerung - des Straftatbestandes des § 176 StGB ausgesprochen haben, ist mit der Würde der Paulskirche keinesfalls vereinbar und stellt eine Herabwürdigung der dort geehrten Persönlichkeiten dar. Dies vor allem auch vor dem Hintergrund, dass die genannte Strafnorm neuerdings wieder unter dem Vorwand kultureller oder religiöser Besonderheit (Kinderehe) zur Disposition gestellt wird. Der Magistrat sollte Personen, die in der Vergangenheit mit pädophilen Äußerungen und oder Handlungen aufgefallen sind, keinesfalls als Redner in die Paulskirche einladen.Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 14.09.2016

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 7. September 2016 brachte AfD diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 4 · 13.09.2016
TO I, TOP 28
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage NR 93 auf die Tagesordnung II der 6. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Die Vorlage NR 93 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu a)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
zu b)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFRAKTION
Ablehnung:
AfDBFFFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 6 · 15.09.2016
TO I, TOP 12
Beraten
Punkt 1: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage NR 93 auf die Tagesordnung II der 6. Plenarsitzung beschlossen hat.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage NR 93 auf die Tagesordnung II der 6. Plenarsitzung beschlossen hat. 2. Die Vorlage NR 93 wird abgelehnt. 3. Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Dr. Rahn, Wehnemann, Wolfgang Hübner, Stock und zu Löwenstein dienen zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2.: Namentliche Abstimmung auf Antrag der AfD-Fraktion: Stadtverordneter Dr. Alt Ja Stadtverordneter Amann Nein Stadtverordnete Arslaner-Gölbasi Nein Stadtverordnete auf der Heide Nein Stadtverordnete Ayyildiz Nein Stadtverordneter Bäppler-Wolf Nein Stadtverordneter Baier Nein Stadtverordneter Bakakis Nein Stadtverordneter Becker Nein Stadtverordneter Dr. Betakis Nein Stadtverordnete Brandt Nein Stadtverordneter Brillante Nein Stadtverordnete Buchheim Nein Stadtverordneter Burcu Nein Stadtverordnete Burkert Nein Stadtverordnete Busch Nein Stadtverordnete Dalhoff Nein Stadtverordneter Daum Nein Stadtverordnete David Nein Stadtverordneter Dr. Deusinger Nein Stadtverordnete Ditfurth fehlt Stadtverordnete Dorn Nein Stadtverordneter Dr. Dürbeck Nein Stadtverordneter Emmerling Nein Stadtverordnete Fischer Nein Stadtverordneter Förster Nein Stadtverordneter Frischkorn Nein Stadtverordneter Fuchs Ja Stadtverordneter Gannoukh Nein Stadtverordnete Gebhardt Nein Stadtverordnete Hahn Nein Stadtverordnete Hanisch Nein Stadtverordneter Prof. Dr. Harsche Nein Stadtverordneter Heimpel Nein Stadtverordneter Homeyer Nein Stadtverordnete Hildegard Hübner Ja Stadtverordneter Wolfgang Hübner Ja Stadtverordneter Kirchner Nein Stadtverordneter Kliehm Nein Stadtverordneter Klingelhöfer Nein Stadtverordneter Dr. Kochsiek Nein Stadtverordneter Dr. Kochte Ja Stadtverordneter Dr. Kößler Nein Stadtverordnete Krause fehlt Stadtverordneter Lange Nein Stadtverordnete Leineweber Ja Stadtverordneter Leonhard Nein Stadtverordneter zu Löwenstein Nein Stadtverordnete Loizides Nein Stadtverordnete Luxen Nein Stadtverordnete Meister Nein Stadtverordnete Momsen Nein Stadtverordneter Müller Nein Stadtverordneter Ochs Nein Stadtverordnete Pauli fehlt Stadtverordneter Paulsen fehlt Stadtverordneter Pawlik fehlt Stadtverordnete Pfreundschuh Nein Stadtverordneter Podstatny Nein Stadtverordneter Popp Nein Stadtverordneter Pürsün Nein Stadtverordnete Purkhardt Nein Stadtverordnete Puttendörfer Nein Stadtverordneter Quirin Nein Stadtverordneter Dr. Dr. Rahn Ja Stadtverordneter Reschke fehlt Stadtverordnete Rinn Nein Stadtverordneter Dr. Römer fehlt Stadtverordnete Romic-Stojanovic Nein Stadtverordnete Ross Nein Stadtverordneter Schenk Ja Stadtverordnete Scheurich Nein Stadtverordneter Dr. Christoph Schmitt Nein Stadtverordneter Hubert Schmitt Nein Stadtverordneter Thomas Schmitt fehlt Stadtverordnete Schubring Nein Stadtverordneter Dr. Schulz Nein Stadtverordneter Siefert Nein Stadtverordneter Siegler Nein Stadtverordnete Stilgenbauer Nein Stadtverordneter Stock Nein Stadtverordnete Tafel-Stein Nein Stadtverordnete Dr. Teufel Nein Stadtverordnete Triantafillidou Nein Stadtverordneter Trinklein fehlt Stadtverordneter Tschierschke Nein Stadtverordneter Freiherr von Wangenheim Nein Stadtverordneter Wehnemann Nein Stadtverordnete Dr. Wolter-Brandecker Nein Stadtverordnete Wüst Nein Stadtverordneter Oliver Wurtz Ja Stadtverordneter Yilmaz Nein Stadtverordneter Zieran fehlt

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