Am Hauptbahnhof 4 - Mieter*innen vor Verdrängung schützen
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Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, den Abriss und die Umwandlung des Gebäudes Am Hauptbahnhof 4 in ein Boardinghouse zu verhindern und die Mieter*innen vor Verdrängung zu schützen. Dies ist notwendig, da viele Mieter*innen seit Jahrzehnten in der Nähe des Hauptbahnhofs wohnen und befürchten, keine bezahlbaren Wohnungen zu finden.
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Thema Wohnen verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der geplante Abriss des Gebäudes Am Hauptbahnhof 4 sowie dessen Neubau und Umwandlung in ein Boardinghouse sind ausgeschlossen. Die Stadt Frankfurt geht in Verhandlung mit der Eigentümerin der Liegenschaft, um sozialverträgliche Lösungen finden, damit alle Mieter*innen vor Verdrängung und Mietererhöhungen geschützt werden und Am Hauptbahnhof 4 wohnen bleiben können.
Begründung
Die Mieter*innen des Gebäudes Am Hauptbahnhof 4 haben von ihrer Vermieterin First Solid Rock Portfolio Sàrl, einer Investorin mit Sitz in Luxemburg, Anfang des Jahres Kündigungen erhalten. Demnach sollen sie bis Ende Oktober 2024 bzw. Ende Januar 2025 ihre Wohnungen verlassen, abhängig von der bisherigen Wohndauer der einzelnen Mieter*innen. Als Kündigungsgrund wird die mangelnde Rentabilität des 1955 errichteten Gebäudes genannt. Von der sogenannten Verwertungskündigung sind schätzungsweise 50 verbleibende Haushalte betroffen. Der Zustand des Gebäudes ist aufgrund von jahrelangem Instandhaltungsstau schlecht. Die Eigentümerin hatte ursprünglich vor, das baufällige Gebäude abzureißen und durch einen Neubau zu ersetzen und schließlich in ein Boardinghouse umzuwandeln. Die Mieter*innen sind in großer Sorge, ihre Wohnungen zu verlieren und umziehen zu müssen. Teilweise wohnen sie seit über 30 Jahren zu leistbaren Mieten in unmittelbarer Nähe zum Hauptbahnhof. Angesichts des äußerst angespannten Wohnungsmarktes in Frankfurt befürchten viele langjährige Mieter*innen, keine bezahlbare Wohnung in Innenstadtlage zu finden und an den Rand Frankfurts oder sogar in andere Kommunen verdrängt zu werden. Aus einer Anfrage der Linksfraktion vom März 2024 geht hervor, dass der hier geltende Bebauungsplan vorsieht, "dass 60 % der Geschossfläche als Wohnungen zu nutzen sind, eine Hotelnutzung ist demnach höchstens für maximal 40 % der Fläche zulässig. Eine Befreiung von dieser Festsetzung wird nicht in Aussicht gestellt" (F 2372/2024). Aus der Presse ist zu entnehmen, dass das geplante Boardinghouse laut Leiterin der Bauaufsicht nicht gestattet werden kann (FR vom 05.05.2024). Die Abwendung einer Umwandlung in der geplanten Form reicht jedoch nicht aus, um die Mieter*innen effektiv vor enormen Mieterhöhungen und Verdrängung zu schützen. Seit Ankauf durch die Investorin First Solid Rock Portfolio Sàrl vor mehr als zehn Jahren wurde kaum noch in den Gebäudebestand investiert, sodass sich der Zustand des Hauses massiv verschlechterte. Auch die zahlreichen unbewohnten Wohnungen, die teilweise seit Jahren leerstehen, sind Zeugnis einer Entmietungsstrategie, die zum Ziel hat, alteingesessene Mieter*innen sukzessive mit einem zahlungskräftigerem Klientel auszutauschen. Selbst wenn Abriss und Neubau des Gebäudes Am Hauptbahnhof 4 abgewendet werden können, besteht die Gefahr einer großflächigen Modernisierung. Diese Kosten könnten auf die Mieter*innen umgelegt werden und würden zu massiven Mietsteigerungen führen. Daher müssen schnellstmöglich Maßnahmen ergriffen werden, um jegliche Entmietungsversuche abzuwehren. Die Entmietung Am Hauptbahnhof 4 ist in Frankfurt kein Einzelfall. Entmietungen für Profitzwecke sind überall in der Stadt zu beobachten. Die Stadt Frankfurt muss Verantwortung für ihre Mieter*innen zeigen und frühzeitig alles in Gang setzen, um sie effektiv vor Verdrängung zu schützen. Der günstige Mietwohnraum Am Hauptbahnhof 4 muss unbedingt erhalten bleiben und Mieter*innen darin wohnen bleiben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 14. Mai 2024 brachte Linke diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 13.06.2024 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU und FDP (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, Volt und BFF-BIG (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme)