Keine Steuergelder für Antisemitismus
Zusammenfassung
Der Antrag fordert, dass städtische Fördergelder nur an Empfänger vergeben werden, die sich klar gegen Antisemitismus bekennen. Dies soll dazu beitragen, antisemitische Äußerungen zu verhindern und die Stadt Frankfurt als Vorbild im Kampf gegen Antisemitismus zu positionieren. Der Antrag wurde in mehreren Ausschüssen abgelehnt.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Kultur verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wie Empfänger von städtischen Fördergeldern und Zuschüssen entsprechend den Regelungen in der Landeshauptstadt München mit einer Antisemitismusklausel zur Einhaltung des "Nie wieder ist Jetzt!" verpflichtet werden können. Städtische Fördergelder und Zuschüsse soll nur erhalten können, wer zugleich mit seiner Unterschrift auf dem Antragsformular ein klares Bekenntnis gegen Antisemitismus ablegt.
Begründung
Die Stadt Frankfurt bekennt sich unmissverständlich zum Kampf gegen Antisemitismus, u.a. mit der Antidiskriminierungsrichtlinie und mit dem Aktionsplan "Frankfurt gegen Rassismus!" 80 Jahre nach dem größten Menschheitsverbrechen, der Shoa, gibt es jedoch deutschlandweit einen zunehmenden und deutlich zu vernehmenden Antisemitismus. Dieser kommt nicht nur im Gewand von Extremisten daher, sondern hat sich auch in der sogenannten Mitte unserer Gesellschaft eingenistet. Gerade jüngste Vorfälle im Kulturbereich, bei der Documenta 15 in Kassel oder bei der Berlinale 2024, zeigen, dass antisemitische Bilder und Parolen nicht nur dargestellt und geäußert, sondern sogar Applaus ernten. Es ist problematisch, wenn dies durch institutionelle, staatliche oder kommunale Förderung auch noch mit Steuergeldern geschehen kann. Die Stadt Frankfurt sollte hier mit gutem Beispiel vorangehen und ihre eigenen Förderungen an eine Antisemitismusklausel knüpfen. Eine solche Regelung gibt es zum Beispiel in den Kulturförderrichtlinien und im Aktionsplan gegen Antisemitismus der bayerischen Landeshauptstadt München. Bestehende und neu hinzukommende städtische Zuwendungen sollen an ein Bekenntnis zum Kampf gegen Antisemitismus geknüpft werden: Wer als Empfänger städtischer Fördergelder und Zuschüsse antisemitische Parolen äußert und verbreitet oder diesen Raum gibt, soll keine Förderungen mehr erhalten bzw. von weiteren Förderungen ausgeschlossen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 8. Mai 2024 brachte CDU diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 13.06.2024 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD und Volt gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) BFF-BIG (= Ablehnung) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung)