Mietenstopp bei der Nassauischen Heimstätte verlängern
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Verlängerung des Mietenstopps bei der Nassauischen Heimstätte um fünf Jahre bis zum 31.12.2028. Dies ist notwendig, um Mieter*innen angesichts steigender Lebenshaltungskosten zu entlasten und die soziale Wohnraumversorgung sicherzustellen.
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Thema Wohnen verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat nimmt über den Aufsichtsrat Einfluss auf die Nassauische Heimstätte, damit der sogenannte Mietenstopp, der Mieterhöhungen auf fünf Prozent in fünf Jahren für untere Einkommensschichten begrenzt und Ende 2023 auslief, für fünf weitere Jahre bis zum 31.12.2028 verlängert wird.
Begründung
Seit 2019 gilt bei der mehrheitlich landeseigenen Wohnungsgesellschaft Nassauische Heimstätte (NH) der sogenannte Mietenstopp. Die NH hat damit Mieterhöhungen auf maximal ein Prozent pro Jahr für die kommenden fünf Jahre begrenzt - also auf maximal fünf Prozent in fünf Jahren. Die Mietpreisbegrenzung gilt jedoch nicht für alle Mieter*innen, sondern nur für Haushalte, deren jährliches Bruttoeinkommen 63.000 Euro nicht übersteigt. Die ehemalige hessische Wohnungsbauministerin Priska Hinz (Grüne) sagte damals bei der Einführung des Mietenstopps der NH: "Die Nassauische Heimstätte hat heute einem wichtigen Instrument zur Sicherstellung bezahlbaren Wohnraums in Hessen zugestimmt" (Pressemitteilung Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 13.06.2018). Diese Regelung, von der etwa zwei Drittel der Haushalte der knapp 60.000 NH-Wohnungen profitierten, ist Ende 2023 ausgelaufen. Sie verschaffte Mieter*innen eine wichtige Atempause vor dem Hintergrund von konstant steigenden Mieten im Rhein-Main-Gebiet und vor allem in Frankfurt. Sich von diesem wichtigen Instrument angesichts explodierender Lebenserhaltungskosten zu verabschieden, ist sozialpolitisch fatal. Als öffentliche Wohnungsgesellschaft muss die NH ihren Auftrag der sozialen Wohnraumversorgung nachkommen und günstigen Wohnraum bereitstellen. Daher ist es dringend notwendig, dass der Mietenstopp verlängert wird und somit Mieter*innen effektiv entlasten kann. Langfristig soll darauf hingearbeitet werden, dass der Mietenstopp für alle Wohnungen der NH gilt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 2. April 2024 brachte Linke diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 6 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 14.11.2024 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und AfD (= Beratung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme)