WLAN-Chaos endlich beseitigen und Pilotprojekt für alle geplanten Schulen umsetzen
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Pilotprojekt für alle geplanten Schulen umsetzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistrat wird aufgefordert an der ursprünglichen Umsetzung des Pilotprojektes "WLAN an Frankfurter Schulen", so wie es mit der M 230/18 von der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde, festzuhalten und entsprechend umzusetzen.
- Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, im Rahmen des §158 Absatz 1, Satz 1, des Hessischen Schulgesetzes seinen Verpflichtungen als Schulträger nachzukommen und allen Frankfurter Schulen die Möglichkeit einzuräumen, WLAN an ihren Schulen zu installieren.
- Weiter wird der Magistrat aufgefordert, die Schulen, die durch einen externen IT-Dienstleister WLAN installieren wollen, dahingehend zu unterstützen, dass sie die ausgefertigten Verträge mit den Firmen unterschreiben. Dabei soll jedoch darauf geachtet werden, dass die Verträge nach den Bedarfen der Schulgemeinden angefertigt werden.
- Sollten die ersten drei Punkte aufgrund gesetzlicher Vorschriften nicht umsetzbar sein, wird der Magistrat aufgefordert, sich mit dem Hessischen Kultusministerium ins Benehmen zu setzen und darauf hinzuwirken, dass die Stadt als Schulträger die geplanten Verträge mit privaten IT-Dienstleistern im Rahmen des Pilotprojektes ‚WLAN an Frankfurter Schulen' umsetzen kann.
- Im Falle einer notwendigen Änderung des Hessischen Schulgesetzes wird der Magistrat aufgefordert auf die Hessische Landesregierung zuzugehen und eine entsprechende Änderung des Schulgesetzes einzufordern, damit die geplanten Frankfurter Schulen durch private WLAN-Anbieter endlich im digitalen Zeitalter ankommen können und sich das Projekt nicht unnötig weiter verzögert. Begründung: Im Dezember 2018 wurde die M230 zur Pilotierung von WLAN an Frankfurter Schulen von der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung verabschiedet. Die Magistratsvorlage beinhaltet zwei mögliche Varianten zur Umsetzung des Pilotprojektes: 14 Frankfurter Schulen haben bereits nach den Osterferien von der Stadt Frankfurt einen städtischen WLAN-Zugang erhalten. 15 weitere Schulen sollten WLAN über einen privaten IT-Dienstleister installiert bekommen. Dieser Vorstoß wurde jedoch vonseiten des Staatlichen Schulamtes als Verstoß gegen das Hessische Schulgesetzt eingestuft und daher gestoppt. Der Magistrat wird dennoch dazu aufgefordert an der ursprünglichen Umsetzung des Projektes festzuhalten. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert im Rahmen des §158 Absatz 1, Satz 1, des Hessischen Schulgesetzes seinen Verpflichtungen als Schulträger nachzukommen und allen Frankfurter Schulen die Möglichkeit einzuräumen, WLAN an ihren Schulen zu installieren. Die Schulen, die durch einen externen IT-Dienstleister WLAN installieren wollen, sollen dahingehend unterstützt werden, dass die Stadt Frankfurt die ausgefertigten Verträge mit den Firmen unterschreibt. Dabei soll natürlich darauf geachtet werden, dass die Verträge den Bedarfen der Schulgemeinden gerecht werden. Sollte das Staatliche Schulamt dennoch daran festhalten, dass es sich dabei um ein Verstoß gegen das Hessische Schulgesetzt handelt, wird der Magistrat aufgefordert, sich mit dem hessischen Kultusministerium ins Benehmen zu setzen und auf eine Umsetzung der verabschiedeten M230/18 hinzuwirken. Im Falle einer notwendigen Änderung des Hessischen Schulgesetzes wird der Magistrat aufgefordert, auf die Hessische Landesregierung zuzugehen und eine entsprechende Änderung einzufordern, damit das geplante Pilotprojekt im vollen Umfang umgesetzt werden kann.
Inhalt
Antrag vom 27.06.2019, NR 906
Betreff: WLAN-Chaos endlich beseitigen und Pilotprojekt für alle geplanten Schulen umsetzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistrat wird aufgefordert an der ursprünglichen Umsetzung des Pilotprojektes "WLAN an Frankfurter Schulen", so wie es mit der M 230/18 von der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde, festzuhalten und entsprechend umzusetzen.
- Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, im Rahmen des §158 Absatz 1, Satz 1, des Hessischen Schulgesetzes seinen Verpflichtungen als Schulträger nachzukommen und allen Frankfurter Schulen die Möglichkeit einzuräumen, WLAN an ihren Schulen zu installieren.
- Weiter wird der Magistrat aufgefordert, die Schulen, die durch einen externen IT-Dienstleister WLAN installieren wollen, dahingehend zu unterstützen, dass sie die ausgefertigten Verträge mit den Firmen unterschreiben. Dabei soll jedoch darauf geachtet werden, dass die Verträge nach den Bedarfen der Schulgemeinden angefertigt werden.
- Sollten die ersten drei Punkte aufgrund gesetzlicher Vorschriften nicht umsetzbar sein, wird der Magistrat aufgefordert, sich mit dem Hessischen Kultusministerium ins Benehmen zu setzen und darauf hinzuwirken, dass die Stadt als Schulträger die geplanten Verträge mit privaten IT-Dienstleistern im Rahmen des Pilotprojektes 'WLAN an Frankfurter Schulen' umsetzen kann.
- Im Falle einer notwendigen Änderung des Hessischen Schulgesetzes wird der Magistrat aufgefordert auf die Hessische Landesregierung zuzugehen und eine entsprechende Änderung des Schulgesetzes einzufordern, damit die geplanten Frankfurter Schulen durch private WLAN-Anbieter endlich im digitalen Zeitalter ankommen können und sich das Projekt nicht unnötig weiter verzögert. Begründung: Im Dezember 2018 wurde die M230 zur Pilotierung von WLAN an Frankfurter Schulen von der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung verabschiedet. Die Magistratsvorlage beinhaltet zwei mögliche Varianten zur Umsetzung des Pilotprojektes: 14 Frankfurter Schulen haben bereits nach den Osterferien von der Stadt Frankfurt einen städtischen WLAN-Zugang erhalten. 15 weitere Schulen sollten WLAN über einen privaten IT-Dienstleister installiert bekommen. Dieser Vorstoß wurde jedoch vonseiten des Staatlichen Schulamtes als Verstoß gegen das Hessische Schulgesetzt eingestuft und daher gestoppt. Der Magistrat wird dennoch dazu aufgefordert an der ursprünglichen Umsetzung des Projektes festzuhalten. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert im Rahmen des §158 Absatz 1, Satz 1, des Hessischen Schulgesetzes seinen Verpflichtungen als Schulträger nachzukommen und allen Frankfurter Schulen die Möglichkeit einzuräumen, WLAN an ihren Schulen zu installieren. Die Schulen, die durch einen externen IT-Dienstleister WLAN installieren wollen, sollen dahingehend unterstützt werden, dass die Stadt Frankfurt die ausgefertigten Verträge mit den Firmen unterschreibt. Dabei soll natürlich darauf geachtet werden, dass die Verträge den Bedarfen der Schulgemeinden gerecht werden. Sollte das Staatliche Schulamt dennoch daran festhalten, dass es sich dabei um ein Verstoß gegen das Hessische Schulgesetzt handelt, wird der Magistrat aufgefordert, sich mit dem hessischen Kultusministerium ins Benehmen zu setzen und auf eine Umsetzung der verabschiedeten M230/18 hinzuwirken. Im Falle einer notwendigen Änderung des Hessischen Schulgesetzes wird der Magistrat aufgefordert, auf die Hessische Landesregierung zuzugehen und eine entsprechende Änderung einzufordern, damit das geplante Pilotprojekt im vollen Umfang umgesetzt werden kann. Vortrag des Magistrats vom 07.12.2018, M 230 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 03.07.2019
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Dezember 2018MM 230Pilotierung von WLAN an Frankfurter SchulenMagistratsvortrag
- 27. Juni 2019Sie sind hierNRNR 906WLAN-Chaos endlich beseitigen und Pilotprojekt für alle geplanten Schulen umsetzenSTVV-Antrag · FDP
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf8 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= Ziffern 1. bis 3. Prüfung und Berichterstattung, Ziffern 4. und 5. Prüfung und Berichterstattung mit Kosten) und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= Ziffern 1. bis 3. Prüfung und Berichterstattung, Ziffern 4. und 5. Prüfung und Berichterstattung mit Kosten) und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung)