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WLAN-Chaos endlich beseitigen und Pilotprojekt für alle geplanten Schulen umsetzen

Vorlagentyp: NRFDP
2 Stationen im Verfahren8 SitzungenAbgelehnt

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Begründung

Pilotprojekt für alle geplanten Schulen umsetzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistrat wird aufgefordert an der ursprünglichen Umsetzung des Pilotprojektes "WLAN an Frankfurter Schulen", so wie es mit der M 230/18 von der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde, festzuhalten und entsprechend umzusetzen.
  2. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, im Rahmen des §158 Absatz 1, Satz 1, des Hessischen Schulgesetzes seinen Verpflichtungen als Schulträger nachzukommen und allen Frankfurter Schulen die Möglichkeit einzuräumen, WLAN an ihren Schulen zu installieren.
  3. Weiter wird der Magistrat aufgefordert, die Schulen, die durch einen externen IT-Dienstleister WLAN installieren wollen, dahingehend zu unterstützen, dass sie die ausgefertigten Verträge mit den Firmen unterschreiben. Dabei soll jedoch darauf geachtet werden, dass die Verträge nach den Bedarfen der Schulgemeinden angefertigt werden.
  4. Sollten die ersten drei Punkte aufgrund gesetzlicher Vorschriften nicht umsetzbar sein, wird der Magistrat aufgefordert, sich mit dem Hessischen Kultusministerium ins Benehmen zu setzen und darauf hinzuwirken, dass die Stadt als Schulträger die geplanten Verträge mit privaten IT-Dienstleistern im Rahmen des Pilotprojektes ‚WLAN an Frankfurter Schulen' umsetzen kann.
  5. Im Falle einer notwendigen Änderung des Hessischen Schulgesetzes wird der Magistrat aufgefordert auf die Hessische Landesregierung zuzugehen und eine entsprechende Änderung des Schulgesetzes einzufordern, damit die geplanten Frankfurter Schulen durch private WLAN-Anbieter endlich im digitalen Zeitalter ankommen können und sich das Projekt nicht unnötig weiter verzögert. Begründung: Im Dezember 2018 wurde die M230 zur Pilotierung von WLAN an Frankfurter Schulen von der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung verabschiedet. Die Magistratsvorlage beinhaltet zwei mögliche Varianten zur Umsetzung des Pilotprojektes: 14 Frankfurter Schulen haben bereits nach den Osterferien von der Stadt Frankfurt einen städtischen WLAN-Zugang erhalten. 15 weitere Schulen sollten WLAN über einen privaten IT-Dienstleister installiert bekommen. Dieser Vorstoß wurde jedoch vonseiten des Staatlichen Schulamtes als Verstoß gegen das Hessische Schulgesetzt eingestuft und daher gestoppt. Der Magistrat wird dennoch dazu aufgefordert an der ursprünglichen Umsetzung des Projektes festzuhalten. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert im Rahmen des §158 Absatz 1, Satz 1, des Hessischen Schulgesetzes seinen Verpflichtungen als Schulträger nachzukommen und allen Frankfurter Schulen die Möglichkeit einzuräumen, WLAN an ihren Schulen zu installieren. Die Schulen, die durch einen externen IT-Dienstleister WLAN installieren wollen, sollen dahingehend unterstützt werden, dass die Stadt Frankfurt die ausgefertigten Verträge mit den Firmen unterschreibt. Dabei soll natürlich darauf geachtet werden, dass die Verträge den Bedarfen der Schulgemeinden gerecht werden. Sollte das Staatliche Schulamt dennoch daran festhalten, dass es sich dabei um ein Verstoß gegen das Hessische Schulgesetzt handelt, wird der Magistrat aufgefordert, sich mit dem hessischen Kultusministerium ins Benehmen zu setzen und auf eine Umsetzung der verabschiedeten M230/18 hinzuwirken. Im Falle einer notwendigen Änderung des Hessischen Schulgesetzes wird der Magistrat aufgefordert, auf die Hessische Landesregierung zuzugehen und eine entsprechende Änderung einzufordern, damit das geplante Pilotprojekt im vollen Umfang umgesetzt werden kann.

Inhalt

Antrag vom 27.06.2019, NR 906

Betreff: WLAN-Chaos endlich beseitigen und Pilotprojekt für alle geplanten Schulen umsetzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistrat wird aufgefordert an der ursprünglichen Umsetzung des Pilotprojektes "WLAN an Frankfurter Schulen", so wie es mit der M 230/18 von der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde, festzuhalten und entsprechend umzusetzen.
  2. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, im Rahmen des §158 Absatz 1, Satz 1, des Hessischen Schulgesetzes seinen Verpflichtungen als Schulträger nachzukommen und allen Frankfurter Schulen die Möglichkeit einzuräumen, WLAN an ihren Schulen zu installieren.
  3. Weiter wird der Magistrat aufgefordert, die Schulen, die durch einen externen IT-Dienstleister WLAN installieren wollen, dahingehend zu unterstützen, dass sie die ausgefertigten Verträge mit den Firmen unterschreiben. Dabei soll jedoch darauf geachtet werden, dass die Verträge nach den Bedarfen der Schulgemeinden angefertigt werden.
  4. Sollten die ersten drei Punkte aufgrund gesetzlicher Vorschriften nicht umsetzbar sein, wird der Magistrat aufgefordert, sich mit dem Hessischen Kultusministerium ins Benehmen zu setzen und darauf hinzuwirken, dass die Stadt als Schulträger die geplanten Verträge mit privaten IT-Dienstleistern im Rahmen des Pilotprojektes 'WLAN an Frankfurter Schulen' umsetzen kann.
  5. Im Falle einer notwendigen Änderung des Hessischen Schulgesetzes wird der Magistrat aufgefordert auf die Hessische Landesregierung zuzugehen und eine entsprechende Änderung des Schulgesetzes einzufordern, damit die geplanten Frankfurter Schulen durch private WLAN-Anbieter endlich im digitalen Zeitalter ankommen können und sich das Projekt nicht unnötig weiter verzögert. Begründung: Im Dezember 2018 wurde die M230 zur Pilotierung von WLAN an Frankfurter Schulen von der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung verabschiedet. Die Magistratsvorlage beinhaltet zwei mögliche Varianten zur Umsetzung des Pilotprojektes: 14 Frankfurter Schulen haben bereits nach den Osterferien von der Stadt Frankfurt einen städtischen WLAN-Zugang erhalten. 15 weitere Schulen sollten WLAN über einen privaten IT-Dienstleister installiert bekommen. Dieser Vorstoß wurde jedoch vonseiten des Staatlichen Schulamtes als Verstoß gegen das Hessische Schulgesetzt eingestuft und daher gestoppt. Der Magistrat wird dennoch dazu aufgefordert an der ursprünglichen Umsetzung des Projektes festzuhalten. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert im Rahmen des §158 Absatz 1, Satz 1, des Hessischen Schulgesetzes seinen Verpflichtungen als Schulträger nachzukommen und allen Frankfurter Schulen die Möglichkeit einzuräumen, WLAN an ihren Schulen zu installieren. Die Schulen, die durch einen externen IT-Dienstleister WLAN installieren wollen, sollen dahingehend unterstützt werden, dass die Stadt Frankfurt die ausgefertigten Verträge mit den Firmen unterschreibt. Dabei soll natürlich darauf geachtet werden, dass die Verträge den Bedarfen der Schulgemeinden gerecht werden. Sollte das Staatliche Schulamt dennoch daran festhalten, dass es sich dabei um ein Verstoß gegen das Hessische Schulgesetzt handelt, wird der Magistrat aufgefordert, sich mit dem hessischen Kultusministerium ins Benehmen zu setzen und auf eine Umsetzung der verabschiedeten M230/18 hinzuwirken. Im Falle einer notwendigen Änderung des Hessischen Schulgesetzes wird der Magistrat aufgefordert, auf die Hessische Landesregierung zuzugehen und eine entsprechende Änderung einzufordern, damit das geplante Pilotprojekt im vollen Umfang umgesetzt werden kann. Vortrag des Magistrats vom 07.12.2018, M 230 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 03.07.2019

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. Dezember 2018MM 230Pilotierung von WLAN an Frankfurter SchulenMagistratsvortrag
  2. 27. Juni 2019Sie sind hier
    NRNR 906WLAN-Chaos endlich beseitigen und Pilotprojekt für alle geplanten Schulen umsetzen
    STVV-Antrag · FDP

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf8 Beratungen
Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 32 · 19.08.2019
TO I, TOP 10
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 906 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 33 · 16.09.2019
TO I, TOP 8
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 906 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF

KAV
Sitzung 37 · 21.10.2019
TO II, TOP 1
Angenommen
Der Vorlage NR 906 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 34 · 28.10.2019
TO I, TOP 8
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 906 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 35 · 02.12.2019
TO I, TOP 8
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 906 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 36 · 20.01.2020
TO I, TOP 9
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 906 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 37 · 17.02.2020
TO I, TOP 8
Abgelehnt
Die Vorlage NR 906 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AfDFDPFRAKTIONBFFFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= Ziffern 1. bis 3. Prüfung und Berichterstattung, Ziffern 4. und 5. Prüfung und Berichterstattung mit Kosten) und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 40 · 27.02.2020
TO II, TOP 1
Abgelehnt
Die Vorlage NR 906 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AfDFDPFRAKTIONBFFFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= Ziffern 1. bis 3. Prüfung und Berichterstattung, Ziffern 4. und 5. Prüfung und Berichterstattung mit Kosten) und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung)

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