Zeil und Neue Kräme endlich wieder zur echten Fußgängerzone machen!
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Umwandlung der Fußgängerzonen "Zeil" und "Neue Kräme" in echte Fußgängerzonen, um die Sicherheit der Passanten zu gewährleisten. Dies geschieht aufgrund der zunehmenden Gefährdung durch Radfahrer und E-Scooter. Ziel ist es, die Sicherheit in diesen Bereichen zu erhöhen und Unfälle zu vermeiden.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Braubachstraße — 9 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 11.10.2026.
- Braubachstraße: Besser ohne Stau und entlasteter Straßenbahn11.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Braubachstraße 14: Gehwegparken wirksam verhindern und Straße aufwerten11.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- „Blühendes Band“ zur Steigerung der Aufenthaltsqualität in der Innenstadt25.09.2026 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Braubachstraße per E-MailAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- ) Der Magistrat wird dazu aufgefordert, die Straßenabschnitte "Zeil" zwischen Konstablerwache und Hauptwache sowie "Neue Kräme" zwischen Braubachstraße und Zeil endlich wieder zur echten Fußgängerzone zu machen und in diesen Bereichen die Nutzung durch Radfahrer ab sofort grundsätzlich nicht mehr zu gestatten.
- ) Die Beschilderung dieser Straßenabschnitte ist gemäß STVO mit den Verkehrszeichen 242.1 bzw. 242.2 vorzunehmen und jeweils am Anfang mit dem Verkehrszeichen 1012-32 "Radfahrer absteigen" bzw. dem Verkehrsschild 254 "Verbot für Radfahrer" zu ergänzen.
- ) Der Magistrat prüft, in welcher Form eine ergänzende Beschilderung "E-Scooter verboten" erfolgen kann und setzt diese entsprechend um.
- ) In den ersten vier Wochen nach Einführung werden Radfahrer durch Bedienstete der Stadtpolizei an den Zugängen zur Fußgängerzone - auch denen der Seitenstraßen - auf die geänderte Regelung bzw. E-Scooter-Fahrer auf die geltende Regelung aufmerksam gemacht.
- ) Nach Ablauf dieser Karenzzeit wird die Einhaltung der geltenden Regelung konsequent durch die Stadtpolizei überwacht und Verstöße mit den entsprechenden Bußgeldern gemäß Bußgeldkatalog geahndet.
Begründung
Es muss für Passanten in den Fußgängerzonen "Zeil" und "Neue Kräme" endlich wieder möglich sein, sich gefahrlos fortzubewegen und auch einigermaßen unbeschwert flanieren zu können. Das immer rücksichtslosere und aggressive Verhalten von Radfahrern, die sich kaum an das für sie geltende Schritttempo von etwa 7 km/h halten und damit eine Gefährdung der Fußgänger billigend in Kauf nehmen, muss zur Konsequenz haben, dass das Fahrradfahren auf diesen Straßenabschnitten zukünftig generell nicht mehr gestattet wird. Zumal von immer schwereren und schnelleren Gefährten - wie E-Bikes, Fatbikes und insbesondere Lastenfahrrädern - ein hohes Sicherheitsrisiko für Fußgänger ausgeht, denn Geschwindigkeit und Masse beeinflussen das Unfallgeschehen dramatisch. Erst im Februar dieses Jahres wurde eine 41-jährige Fußgängerin von einem Radfahrer auf der Zeil von hinten angefahren und schwer verletzt. Die Stadt Frankfurt hat hier ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen und durch die geeigneten Maßnahmen dafür zu sorgen, dass solche Unfälle in Zukunft vermieden werden. Zudem ist es nur schwer vermittelbar, dass das Radfahren auf der Zeil gestattet sein soll, das Fahren von E-Scootern hingegen nicht. Da es für die Nutzung von E-Scootern noch keine Verkehrsschilder nach StVO gibt, ist der Magistrat dazu aufgefordert, zu prüfen, wie hier eine entsprechende Hinweisbeschilderung umgesetzt werden kann, um das derzeit permanent zu beobachtende Befahren der Fußgängerbereiche "Zeil" und "Neue Kräme" mit E-Scootern zukünftig zu unterbinden. Durch die bereits im Jahr 2022 auf der Berliner Straße beidseitig angelegten Radfahrstreifen ist zudem eine sichere Verbindung für den Radverkehr auf der Ost-West-Achse geschaffen worden. Abstellmöglichkeiten für Fahrräder im Bereich Konstablerwache und Hauptwache sowie den Seitenstraßen der Zeil sind mittlerweile ebenfalls in ausreichendem Maße vorhanden, so dass es jedem Radfahrer zuzumuten ist, seine Einkäufe in der Fußgängerzone ebenfalls zu Fuß zu erledigen - wie dies im Übrigen auch für Auto- und Motorradfahrer der Fall ist. Dass die Einhaltung der entsprechenden Regelung durch die Stadtpolizei konsequent zu überwachen und zu sanktionieren ist, versteht sich von selbst.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 12. März 2024 brachte BFF-BIG diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 02.05.2024 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen BFF (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen BFF-BIG (= Annahme)