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Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses zu Verträgen der Stadt Frankfurt mit der Arbeiterwohlfahrt Frankfurt

Vorlagentyp: NRAfD
3 SitzungenAngenommen

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Thema Gesundheit und Soziales verfolgen

Begründung

Akteneinsichtsausschusses zu Verträgen der Stadt Frankfurt mit der Arbeiterwohlfahrt Frankfurt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung richtet gemäß § 50 Absatz 2 HGO und § 10 Absatz 2 GOS einen Akteneinsichtsausschuss ein. Gegenstand des Ausschusses sind die vertraglichen Beziehungen der Stadt Frankfurt mit dem Frankfurter Verband der Arbeiterwohlfahrt (Awo) bezüglich der Betreuung von Asylbewerbern bzw. Geflüchteten im Zeitraum von 2014 bis 2018. Vorgelegt werden sollen sämtliche Unterlagen, die die Betreuung von Asylbewerbern bzw. Geflüchteten durch die Awo im Zeitraum von 2014 bis 2018 betreffen. Begründung: Die FNP berichtete am 15.06.2019 über Zahlungen der Stadt Frankfurt an den Frankfurter Verband der Arbeiterwohlfahrt (Awo) im Zusammenhang mit der Betreuung von Asylbewerbern. Seit Juli 2014 hatte die Awo Asylbewerberunterkünfte in Frankfurt in Niederrad und in der Nähe des Hauptbahnhofs betrieben. Ende 2018 gab die Arbeiterwohlfahrt ihre beiden Flüchtlingsheime in Frankfurt auf, die seither von der Diakonie und der Caritas betrieben werden. Ursächlich hierfür waren nach Angaben der Zeitung "Unstimmigkeiten zwischen dem Awo-Kreisverband und dem städtischen Sozialdezernat". Unter anderem ging es dabei um Sportangebote für die Asylsuchenden, die von der Awo angeblich bereitgestellt wurden. Die Stadt Frankfurt erstattete der Awo dafür insgesamt € 201.461,60. Der Awo-Kreisverband seinerseits hatte in zwei internen Verträgen mit der zur Awo gehörenden Johanna-Kirchner-Stiftung das Angebot physiotherapeutischer Betreuung und Sportangebote für Geflüchtete geregelt. Nach Angaben der FNP entspricht dieses Angebot dem "Programm eines professionellen Gesundheits- und Fitnessstudios mit Gymnastikangeboten (Rückenschule, Heben- und Tragen etc. in Gruppen- oder Einzelmaßnahmen), Entspannungsmaßnahmen (Ernährungsberatung und Autogenes Training) und Sportangeboten (Schwimmen, Tischtennis, Tanz, Zirkeltraining und Selbstverteidigung)". Diese Sportangebote sollen jedenfalls nicht in dem Umfang stattgefunden haben wie sie von der Awo gegenüber der Stadt Frankfurt angegeben worden waren. Hierfür gebe es verschiedene Hinweise, u.a. ein Monitoring-Bericht, in dem quartalsweise alle tatsächlich geleisteten Angebote aufgelistet werden mussten. Das Formular war von der Stabstelle Flüchtlingsmanagement vorgegeben. Doch zumindest für das vierte Quartal 2017 existieren zwei unterschiedlich ausgefüllte Versionen. Unabhängig von der in der Zeitung aufgeworfenen Frage, ob und in welchem Umfang die angegeben Angebote überhaupt existierten, stellt sich die Frage, auf welcher Basis die Stadt Frankfurt Mittel zur sportlichen Betätigung von Asylbewerbern bereitgestellt hat und wie sie die Verwendung der Mittel überprüft hat. Der Magistrat wird daher beauftragt, sämtliche Unterlagen vorzulegen, die die Betreuung von Asylbewerbern durch die Awo im Zeitraum von 2014 bis 2018 betreffen.

Inhalt

Antrag gem. § 17 (3) GOS vom 17.06.2019, NR 892

Betreff: Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses zu Verträgen der Stadt Frankfurt mit der Arbeiterwohlfahrt Frankfurt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung richtet gemäß § 50 Absatz 2 HGO und § 10 Absatz 2 GOS einen Akteneinsichtsausschuss ein. Gegenstand des Ausschusses sind die vertraglichen Beziehungen der Stadt Frankfurt mit dem Frankfurter Verband der Arbeiterwohlfahrt (Awo) bezüglich der Betreuung von Asylbewerbern bzw. Geflüchteten im Zeitraum von 2014 bis 2018. Vorgelegt werden sollen sämtliche Unterlagen, die die Betreuung von Asylbewerbern bzw. Geflüchteten durch die Awo im Zeitraum von 2014 bis 2018 betreffen.

Begründung: Die FNP berichtete am 15.06.2019 über Zahlungen der Stadt Frankfurt an den Frankfurter Verband der Arbeiterwohlfahrt (Awo) im Zusammenhang mit der Betreuung von Asylbewerbern. Seit Juli 2014 hatte die Awo Asylbewerberunterkünfte in Frankfurt in Niederrad und in der Nähe des Hauptbahnhofs betrieben. Ende 2018 gab die Arbeiterwohlfahrt ihre beiden Flüchtlingsheime in Frankfurt auf, die seither von der Diakonie und der Caritas betrieben werden. Ursächlich hierfür waren nach Angaben der Zeitung "Unstimmigkeiten zwischen dem Awo-Kreisverband und dem städtischen Sozialdezernat". Unter anderem ging es dabei um Sportangebote für die Asylsuchenden, die von der Awo angeblich bereitgestellt wurden. Die Stadt Frankfurt erstattete der Awo dafür insgesamt € 201.461,60. Der Awo-Kreisverband seinerseits hatte in zwei internen Verträgen mit der zur Awo gehörenden Johanna-Kirchner-Stiftung das Angebot physiotherapeutischer Betreuung und Sportangebote für Geflüchtete geregelt. Nach Angaben der FNP entspricht dieses Angebot dem "Programm eines professionellen Gesundheits- und Fitnessstudios mit Gymnastikangeboten (Rückenschule, Heben- und Tragen etc. in Gruppen- oder Einzelmaßnahmen), Entspannungsmaßnahmen (Ernährungsberatung und Autogenes Training) und Sportangeboten (Schwimmen, Tischtennis, Tanz, Zirkeltraining und Selbstverteidigung)". Diese Sportangebote sollen jedenfalls nicht in dem Umfang stattgefunden haben wie sie von der Awo gegenüber der Stadt Frankfurt angegeben worden waren. Hierfür gebe es verschiedene Hinweise, u.a. ein Monitoring-Bericht, in dem quartalsweise alle tatsächlich geleisteten Angebote aufgelistet werden mussten. Das Formular war von der Stabstelle Flüchtlingsmanagement vorgegeben. Doch zumindest für das vierte Quartal 2017 existieren zwei unterschiedlich ausgefüllte Versionen. Unabhängig von der in der Zeitung aufgeworfenen Frage, ob und in welchem Umfang die angegeben Angebote überhaupt existierten, stellt sich die Frage, auf welcher Basis die Stadt Frankfurt Mittel zur sportlichen Betätigung von Asylbewerbern bereitgestellt hat und wie sie die Verwendung der Mittel überprüft hat. Der Magistrat wird daher beauftragt, sämtliche Unterlagen vorzulegen, die die Betreuung von Asylbewerbern durch die Awo im Zeitraum von 2014 bis 2018 betreffen.Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ältestenausschuss Versandpaket: 19.06.2019

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 17. Juni 2019 brachte AfD diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 27.06.2019 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 32 · 25.06.2019
TO I, TOP 26
Beraten
nicht auf TO Die Entscheidung über die Vorlage NR 892 wird auf den Ältestenausschuss delegiert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Ältestenausschusses
Sitzung 34 · 27.06.2019
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage NR 892 auf die Tagesordnung II der 34. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Dem Antrag NR 892 auf Akteneinsicht gemäß § 50 Absatz 2 HGO wird entsprochen. c) Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit wird mit der Akteneinsicht beauftragt. d) Die Akteneinsicht bezieht sich auf den im Antrag NR 892 dargestellten Sachverhalt. e) Die fraktionslosen Stadtverordneten haben ebenfalls das Recht zur Akteneinsicht. f) Die Mitglieder des Ausschusses berichten über das Ergebnis der Einsichtnahme ihrer jeweiligen Fraktion.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu a)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPBFFFrankfurter
Ablehnung:
Linke
zu b / f)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFrankfurter
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Ablehnung der Dringlichkeit) zu b) bis f) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 34 · 27.06.2019
TO II, TOP 67
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage NR 892 auf die Tagesordnung II der 34. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Dem Antrag NR 892 auf Akteneinsicht gemäß § 50 Absatz 2 HGO wird entsprochen. c) Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit wird mit der Akteneinsicht beauftragt. d) Die Akteneinsicht bezieht sich auf den im Antrag NR 892 dargestellten Sachverhalt. e) Die fraktionslosen Stadtverordneten haben ebenfalls das Recht zur Akteneinsicht. f) Die Mitglieder des Ausschusses berichten über das Ergebnis der Einsichtnahme ihrer jeweiligen Fraktion.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu a)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPBFFFrankfurter
Ablehnung:
Linke
zu b / f)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFrankfurter
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Ablehnung der Dringlichkeit) zu b) bis f) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER

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