Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Vereine u. a.
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Thema Kultur verfolgenBegründung
an Vereine u. a. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschliessen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Vorlage M 76 vom 11.04.2014 wie folgt abzuändern:
- Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die nicht als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert sind, werden aus der Liste der zuschussberechtigten Organisationen gestrichen; 2. der Magistrat prüft und berichtet, ob eine Bezuschussung von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert sind, vor dem Hintergrund der Haushaltslage und der Vermögensverhältnisse der Religionsgemeinschaften noch gerechtfertigt ist und - falls zutreffend - in welcher Höhe. Begründung: Die Vorlage M 76 vom 11.04.2014 sieht vor, die mit der Vorlage M 71 vom 18.04.2011 getroffenen Regelungen zur Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und Organisationen bei der Überlassung von Räumen in Bürgerhäusern, Bürgertreffs, Stadt- und Mehrzweckhallen dahingehend abzuändern, dass in den Fällen, in denen der Mietzuschuss bislang 80 % betrug, dieser nunmehr auf 70 % reduziert werden soll. Im Hinblick auf die allgemeine Haushaltslage erscheint diese Reduzierung grundsätzlich vertretbar. Der Magistrat sollte im Zuge dieser Anpassung jedoch auch den Kreis der Anspruchsberechtigten kritisch im Hinblick auf die Förderungswürdigkeit überprüfen und dabei auch den Umfang der Förderung in den Blick nehmen. Von der nunmehrigen Neuregelung sind u.a. Religionsgemeinschaften betroffen, die nach der derzeit gültigen - und 2011 beschlossenen - Regelung unabhängig von deren Rechtsform gefördert werden. Bis 2011 waren Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften, die nicht als öffentlich-rechtliche Körperschaften verfasst sind, von Mietzuschüssen ausgeschlossen. In der M 71 vom 18.04.2011, mit der die derzeitige Regelung beschlossen wurde, wird hierzu ausgeführt, dass "die seinerzeit gewählte Formulierung zur Regelung der Zuschussgewährung an Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften (d.h. keine Zuschussgewährung an Religionsgemeinschaften, die keine Körperschaften des öffentlichen Rechts sind) entspricht nicht einem gebotenen Gleichbehandlungsprinzip." Aus welchen Gründen der Magistrat die Auffassung vertritt, dass an dieser Stelle das Gleichbehandlungsprinzip geboten sein soll, begründet er nicht. Der Gesetzgeber hat für Religionsgemeinschaften, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, gerade deshalb die Möglichkeit der Organisation als öffentlich-rechtliche Körperschaft vorgesehen, um das Gleichbehandlungsprinzip nicht anwenden zu müssen. So erhalten Religionsgemeinschaften als öffentlich-rechtliche Körperschaft Privilegien (z.B. die Erhebung von Kirchensteuern), die anderen Religionsgemeinschaften verwehrt bleiben. Insofern ist die Gleichbehandlung von Religionsgemeinschaften, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit solchen, die diesen Status nicht haben, gerade nicht geboten. Es wäre auch in der Öffentlichkeit kaum vermittelbar, wenn der Magistrat Mietzuschüsse an Organisationen wie Scientology oder einer Gruppe von Salafisten gewähren würde - und das nicht nur aufgrund der Haushaltslage. Unabhängig davon sollte jedoch auch die Förderungswürdigkeit bzw. Zuschussgewährung an Religionsgemeinschaften überprüft werden, die den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts besitzen. Die genannten Gemeinschaften sind in der Regel nicht unvermögend und daher in der Lage, Veranstaltungen auch ohne Förderung durch die Stadt Frankfurt durchzuführen. So wäre eine (notwendige) Kürzung von Mietzuschüssen bei unvermögenden Vereinen nur schwer begründbar, wenn gleichzeitig Veranstaltungen der katholischen Kirche im Bistum Limburg ("Protz-Bischof verbaut mehr als 30 Millionen für neue Residenz") von der Stadt ebenfalls mit Mietzuschüssen gefördert werden.
Inhalt
Antrag vom 22.04.2014, NR 880
Betreff: Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Vereine u. a. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschliessen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Vorlage M 76 vom 11.04.2014 wie folgt abzuändern:
- Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die nicht als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert sind, werden aus der Liste der zuschussberechtigten Organisationen gestrichen; 2. der Magistrat prüft und berichtet, ob eine Bezuschussung von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert sind, vor dem Hintergrund der Haushaltslage und der Vermögensverhältnisse der Religionsgemeinschaften noch gerechtfertigt ist und - falls zutreffend - in welcher Höhe. Begründung: Die Vorlage M 76 vom 11.04.2014 sieht vor, die mit der Vorlage M 71 vom 18.04.2011 getroffenen Regelungen zur Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und Organisationen bei der Überlassung von Räumen in Bürgerhäusern, Bürgertreffs, Stadt- und Mehrzweckhallen dahingehend abzuändern, dass in den Fällen, in denen der Mietzuschuss bislang 80 % betrug, dieser nunmehr auf 70 % reduziert werden soll. Im Hinblick auf die allgemeine Haushaltslage erscheint diese Reduzierung grundsätzlich vertretbar. Der Magistrat sollte im Zuge dieser Anpassung jedoch auch den Kreis der Anspruchsberechtigten kritisch im Hinblick auf die Förderungswürdigkeit überprüfen und dabei auch den Umfang der Förderung in den Blick nehmen. Von der nunmehrigen Neuregelung sind u.a. Religionsgemeinschaften betroffen, die nach der derzeit gültigen - und 2011 beschlossenen - Regelung unabhängig von deren Rechtsform gefördert werden. Bis 2011 waren Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften, die nicht als öffentlich-rechtliche Körperschaften verfasst sind, von Mietzuschüssen ausgeschlossen. In der M 71 vom 18.04.2011, mit der die derzeitige Regelung beschlossen wurde, wird hierzu ausgeführt, dass "die seinerzeit gewählte Formulierung zur Regelung der Zuschussgewährung an Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften (d.h. keine Zuschussgewährung an Religionsgemeinschaften, die keine Körperschaften des öffentlichen Rechts sind) entspricht nicht einem gebotenen Gleichbehandlungsprinzip." Aus welchen Gründen der Magistrat die Auffassung vertritt, dass an dieser Stelle das Gleichbehandlungsprinzip geboten sein soll, begründet er nicht. Der Gesetzgeber hat für Religionsgemeinschaften, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, gerade deshalb die Möglichkeit der Organisation als öffentlich-rechtliche Körperschaft vorgesehen, um das Gleichbehandlungsprinzip nicht anwenden zu müssen. So erhalten Religionsgemeinschaften als öffentlich-rechtliche Körperschaft Privilegien (z.B. die Erhebung von Kirchensteuern), die anderen Religionsgemeinschaften verwehrt bleiben. Insofern ist die Gleichbehandlung von Religionsgemeinschaften, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit solchen, die diesen Status nicht haben, gerade nicht geboten. Es wäre auch in der Öffentlichkeit kaum vermittelbar, wenn der Magistrat Mietzuschüsse an Organisationen wie Scientology oder einer Gruppe von Salafisten gewähren würde - und das nicht nur aufgrund der Haushaltslage. Unabhängig davon sollte jedoch auch die Förderungswürdigkeit bzw. Zuschussgewährung an Religionsgemeinschaften überprüft werden, die den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts besitzen. Die genannten Gemeinschaften sind in der Regel nicht unvermögend und daher in der Lage, Veranstaltungen auch ohne Förderung durch die Stadt Frankfurt durchzuführen. So wäre eine (notwendige) Kürzung von Mietzuschüssen bei unvermögenden Vereinen nur schwer begründbar, wenn gleichzeitig Veranstaltungen der katholischen Kirche im Bistum Limburg ("Protz-Bischof verbaut mehr als 30 Millionen für neue Residenz") von der Stadt ebenfalls mit Mietzuschüssen gefördert werden.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.04.2014, M 76 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Kultur- und Freizeitausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 23.04.2014
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 22. April 2014 brachte RÖMER diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 6 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 26.06.2014 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Beratungsverlauf6 Beratungen
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (8 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Kultur- und Freizeitausschuss die Beratung der Vorlage M 76 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Kultur- und Freizeitausschuss die Beratung der Vorlage NR 880 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Kultur- und Freizeitausschuss die Beratung der Vorlage NR 885 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Kultur- und Freizeitausschuss die Beratung der Vorlage NR 891 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Kultur- und Freizeitausschuss die Beratung der Vorlage NR 894 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Kultur- und Freizeitausschuss die Beratung der Vorlage OA 495 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Kultur- und Freizeitausschuss die Beratung der Vorlage OA 496 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Kultur- und Freizeitausschuss die Beratung der Vorlage OA 497 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Zurückstellung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Zurückstellung) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Zurückstellung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Zurückstellung) zu 5. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Zurückstellung) zu 6. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Zurückstellung) zu 7. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Zurückstellung) zu 8. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Zurückstellung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ELF Piraten (M 76, NR 880, NR 885, NR 891, NR 894, OA 495, OA 496 und OA 497 = Zurückstellung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (8 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage M 76 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR 880 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR 885 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR 891 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR 894 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA 495 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA 496 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA 497 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 6. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 7. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 8. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (8 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 76 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Erhöhung der Eigenbeteiligungen nach den Ziffern III. und IV. zum 01.07.2014 und danach jeweils zum 01.01. eines Jahres, unabhängig von der Art der Aktivitäten, vorläufig auf einen Euro (1 €) begrenzt und der Magistrat beauftragt wird, das endgültige Konzept im Dialog mit den Nutzerinnen und Nutzern so zu überarbeiten, dass der Häufigkeit und Art der Nutzungen und der Gesamtbelastung von Vereinen Rechnung getragen wird und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen ist. 2. Die Beratung der Vorlage NR 880 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage NR 885 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 891 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 894 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 495 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OA 496 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage OA 497 wird abgelehnt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und ELF Piraten (= Ablehnung) sowie RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 860 und NR 885) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 891) und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Erledigung) zu 4. Ziffern 1. bis 3.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Erledigung) Ziffer 4.: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Erledigung) zu 5. CDU, GRÜNE, LINKE. und ELF Piraten gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 891) sowie FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) und FDP (= Erledigung) zu 6. CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD und ELF Piraten (= Annahme im Rahmen NR 891) sowie LINKE. und RÖMER (= Annahme) und FDP (= Erledigung) zu 7. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 891) sowie LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) und FDP (= Erledigung) zu 8. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 891) sowie LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) und FDP (= Erledigung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 76, NR 885, NR 891, NR 894 und OA 495 = Ablehnung, OA 496 = Annahme, OA 497 = Ziffer 1., Ziffer 2. Absatz 1 und 2 Annahme, Ziffer 2. Absatz 3 Ablehnung) REP (M 76 und OA 495 = Ablehnung, NR 885, NR 891, NR 894, OA 496 und OA 497 = Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (8 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 76 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Erhöhung der Eigenbeteiligungen nach den Ziffern III. und IV. zum 01.07.2014 und danach jeweils zum 01.01. eines Jahres, unabhängig von der Art der Aktivitäten, vorläufig auf einen Euro (1 €) begrenzt und der Magistrat beauftragt wird, das endgültige Konzept im Dialog mit den Nutzerinnen und Nutzern so zu überarbeiten, dass der Häufigkeit und Art der Nutzungen und der Gesamtbelastung von Vereinen Rechnung getragen wird und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen ist. 2. Die Beratung der Vorlage NR 880 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage NR 885 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 891 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 894 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 495 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OA 496 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage OA 497 wird abgelehnt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und REP (= Ablehnung) sowie RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 860 und NR 885) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER und REP zu 3. CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 891), RÖMER und REP (= Annahme) sowie FDP (= Erledigung) zu 4. Ziffern 1. bis 3.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER und REP (= Annahme) sowie FDP (= Erledigung) Ziffer 4.: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, ELF Piraten, RÖMER und REP (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Erledigung) zu 5. CDU, GRÜNE, LINKE. und ELF Piraten gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 891) sowie FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme) und FDP (= Erledigung) zu 6. CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER und REP gegen SPD und ELF Piraten (= Annahme im Rahmen NR 891) sowie LINKE. und RÖMER (= Annahme) und FDP (= Erledigung) zu 7. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 891) sowie LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER und REP (= Annahme) und FDP (= Erledigung) zu 8. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 891) sowie LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER und REP (= Annahme) und FDP (= Erledigung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und ELF Piraten gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) NPD und REP (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., ELF Piraten und ÖkoLinX-ARL gegen FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Prüfung und Berichterstattung) RÖMER, NPD und REP (= Annahme)