Tourismusbeitragssatzung anpassen und Citymarketing stärken
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, die Tourismusbeitragssatzung anzupassen und das Citymarketing zu stärken, um die Einnahmen aus Übernachtungen zu erhöhen. Dies soll durch eine Änderung des Verteilungsschlüssels der Einnahmen geschehen, um die Innenstadt attraktiver zu gestalten.
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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Die auf Grund der Änderung des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) mögliche, als Anlage beigefügte Satzungsänderung wird beschlossen.
- Der Magistrat wird beauftragt, die Satzungsänderung im Amtsblatt zu veröffentlichen und alles Erforderliche zu veranlassen.
- Der Magistrat wird aufgefordert, in den Tourismusbeirat den Vorschlag einzubringen, aufgrund der absehbar höheren Einnahmen den Verteilungsschlüssel bei der Verwendung des Aufkommens nach § 8 (1) der Tourismusbeitragssatzung zugunsten des Citymarketings für eine Belebung und Attraktivitätssteigerung der Innenstadt wie folgt zu verändern:
- 50% Tourismus+Congress GmbH
- 15% Kultur
- 10% Wirtschaft und Sport
- 25% Citymarketing
- Die Mittel aus dem Tourismusbeitrag werden ausschließlich zweckgemäß nach § 1 (2) der Tourismusbeitragssatzung und nicht zur Haushaltsentlastung verwendet. Der entsprechende Teil des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 3564 v. 20.07.2023 (M 93) wird aufgehoben.
Begründung
Aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 22.03.2022 (1 BvR 2868/15, 1 BvR 2886/15, 1 BvR 2887/15, 1 BvR 354/16 - Übernachtungsteuer) kann auch eine beruflich veranlasste Übernachtung Gegenstand einer Aufwandsteuer im Sinne von Artikel 105 Abs. 2a Satz 1 Grundgesetz sein. Damit sind die Länder befugt, ihre jeweiligen Kommunalen Abgabengesetze in der Weise zu ändern, dass sie als Rechtsgrundlage für eine Übernachtungssteuer gelten, ohne wie bisher beruflich veranlasste Übernachtungen von einer Besteuerung auszuschließen. Durch die Änderung des hessischen KAG, die schon seit dem
- Januar 2024 greift, ist eine entsprechende Anpassung der Frankfurter Tourismusbeitragssatzung möglich. Da diese bislang nicht beschlossen und auch vom Magistrat noch nicht vorgelegt wurde, verzichtet die Stadt Frankfurt somit seit Jahresbeginn auf sichere hohe Einnahmen. Während der Tourismusbeitrag bisher in pandemiefreien Jahren etwa 7 Mio. € einbrachte, könnten nun ab Jahresbeginn durch private und geschäftlich Reisende in Frankfurt bei gleichbleibendem Satz von 2 € pro Übernachtung in Summe pro Jahr Einnahmen von bis zu 21 Mio. € aus dem Tourismusbeitrag kommen. Bei voraussichtlich etwa dreimal so hohen Einnahmen kann der Tourismusbeirat eine Änderung des Verteilungsschlüssels vornehmen. Für Kultur und Wirtschaft/Sport würde nach dem neuen Modus trotz geringerem prozentualem Anteil der zugewendete Betrag mindestens auf gleich hohem Niveau bleiben. Hingegen würde mit der deutlichen Anteilserhöhung der Mittel aus dem Tourismusbeitrag zukünftig der Bereich Citymarketing gestärkt werden. Damit vergrößert sich der Spielraum für die Umsetzung von Innenstadt-Konzepten und größeren Veranstaltungsformaten. Mit den zusätzlichen Einnahmen aus beruflich veranlassten Übernachtungen können zudem die Kosten für Sicherheitsmaßnahmen von Festen, Fastnachtsumzügen oder Sportveranstaltungen besser finanziert werden. Um den Betrieben Zeit zu lassen, sich auf die neuen Beitragspflichten einzustellen und ihre Preise anzupassen - bei Vorausbuchungen oder Pauschalpreisen können nicht einfach nachträglich neue Abgaben inkludiert werden -, soll die Satzungsänderung nicht vor dem 01.07.2024 in Kraft treten. Die Mittel aus dem Tourismusbeitrag werden für die in der Tourismusbeitragssatzung genannten Zwecke benötigt und stehen für die Konsolidierung der Haushalte 2024 ff naturgemäß nicht zur Verfügung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 24. Januar 2024 brachte CDU diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 29.02.2024 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Ziffern 1. und 2.: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und LINKE. (= Annahme) Ziffern 3. und 4.: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Ziffern 1. und 2.: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 3. und 4.: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Ziffern 1. und 2.: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei gegen CDU, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 3. und 4.: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei gegen CDU und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung)