Altes Polizeipräsidium in kommunale Hand überführen und selbst entwickeln
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Stadt Frankfurt auf, das Alte Polizeipräsidium zu erwerben und selbst zu entwickeln, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Dies ist notwendig, da das Gelände seit über 20 Jahren leer steht und die bisherige Entwicklung durch private Investoren gescheitert ist.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Stadt Frankfurt erwirbt das Gelände des Alten Polizeipräsidiums (Friedrich-Ebert-Anlage 5-11) oder wirkt auf die Hessische Landesregierung ein, das Gelände zurückzukaufen.
- Der aktuelle Bebauungsplan Nr. 556 Ä - Messeviertel/Hemmerichsweg wird aufgehoben.
- Gleichzeitig wird ein Beschluss zur Neuaufstellung eines Bebauungsplans zusammen mit einer Veränderungssperre gefasst, mit der Maßgabe, dass auf dem Gelände bezahlbarer und geförderter, genossenschaftlicher, gemeinschaftlicher und studentischer Wohnraum bzw. soziale Infrastruktur entsteht.
- Dabei entwickelt die Stadt Frankfurt selbst oder die öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften wie die ABG Holding, die Nassauische Heimstätte unter Einbeziehung gemeinwohlorientierter Akteur*innen das Alte Polizeipräsidium ökologisch und sozialverträglich.
Begründung
Das Alte Polizeipräsidium steht seit über 20 Jahren leer. Die Entwicklerin Gerchgroup hat das Gelände 2018 höchstbietend für 212,5 Millionen vom Land Hessen erworben und seitdem nicht entwickelt. Stattdessen hat die Investorin das Gebäude zwecks Bodenspekulation weiter leer stehen und verfallen lassen. Die 2023 angemeldete Insolvenz der Gerchgroup schafft zudem große Unsicherheit, die Zukunft des Projekts ist ungewiss. Der Verkauf des Alten Polizeipräsidiums in Frankfurt durch die schwarzgrüne Landesregierung war angesichts des jahrelangen Leerstands und Verfalls und des eklatanten Mangels an bezahlbarem Wohnraum in Frankfurt ein gravierender Fehler. Hier hätte vor vielen Jahren bezahlbarer und geförderter Wohnraum und ein sozial-ökologisches Vorzeigeprojekt entstehen können. Auch die 60 Millionen Euro, die aus dem Verkauf des Alten Polizeipräsidiums in Frankfurt in den landeseigenen Liegenschaftsfond überführt wurden, sind seit mindestens fünf Jahren völlig ungenutzt. Der Fond wurde für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum eingeführt. Auch nach fünf Jahren wurde bisher kein einziges Grundstück mit diesem Geld erworben (Kleine Anfrage DIE LINKE. im Hessischen Landtag vom 01.02.2023). Die Fehler der Vergangenheit müssen dringend durch eine wohnungspolitische Intervention mit öffentlicher Beteiligung umgekehrt werden. Die Stadt Frankfurt muss konsequent dagegen vorgehen, dass Eigentümer*innen ihre Grundstücke, für die Baurecht vorliegt, nicht bebauen, um sie später gewinnbringend weiterzuverkaufen. Die Gerchgroup hat das wertvolle Gelände in bester Innenstadtlage sechs Jahre lang entgegen der Bedarfe der Bewohner*innen der Stadt verfallen lassen und muss jetzt zur Rechenschaft gezogen werden. Sie darf nicht weiterhin im Besitz des Areals bleiben, dessen Bebauung sie seit Jahren aktiv verhindert hat. Die Insolvenz der Investorin lässt zudem vermuten, dass das Gebäude auch in den nächsten Jahren weiterhin leer stehen und ungenutzt bleiben wird. Diese Privatisierung von wertvollem, öffentlichen Grund und Boden muss umgekehrt werden, indem das Alte Polizeipräsidium schnellstmöglich in den Besitz der Stadt Frankfurt oder das Land Hessen überführt wird. Die öffentliche Hand muss das Alte Polizeipräsidium endlich selbst entwickeln und damit Jahrzehnte des Leer- und Stillstands beenden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 30. Januar 2024 brachte Linke diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 29.02.2024 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP und BFF gegen SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie FRAKTION und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung)