Flusshafen Gutleuthof für Gewerbe sichern
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Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, den Flusshafen Gutleuthof als Gewerbestandort zu sichern und eine Wohnbaulandentwicklung abzulehnen. Dies geschieht, um die bestehenden Unternehmen zu schützen und die planungsrechtliche Sicherung von Gewerbe- und Industrieflächen in Frankfurt zu gewährleisten. Das erwartete Ergebnis ist die Schaffung von Planungssicherheit für die gewerblich-industriellen Anlieger.
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Wurzelstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 27.02.2026.
- Bebauungsplan Nr. 929 - Nördlich Gutleutstraße/Östlich Erntestraße hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB27.02.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
- Vorkaufssatzung Nr. 11 - Südlich Gutleutstraße/Hirtenstraße/Wurzelstraße - hier: Satzungsbeschluss - § 25 (1) BauGB13.10.2025 · M (Vortrag des Magistrats)
- Übertragung der Bau- und Flächennutzungsrechte von den Hafenbetrieben an das Stadtplanungsamt - Bebauungsplan Nr. 934 Südliche Gutleutstraße17.06.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Wurzelstraße per E-MailAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, den Gutleuthafen (Flusshafen Gutleuthof) folgendermaßen zu entwickeln:
- Das Ziel einer Baulandentwicklung für eine vorwiegende Wohnbebauung im östlichen Teilbereich des Gutleuthafens ("Flusshafen Gutleuthof") wird aufgrund fehlender vergleichbarer Ersatzflächen für das ortsansässige Gewerbe abgelehnt.
- Die auf den Flächen der HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH ansässigen Unternehmen in der Hirtenstraße 9 - 11 und in der Wurzelstraße 2 erhalten größtmöglichen Bestandsschutz und die Mietverträge werden seitens der HFM GmbH langfristig verlängert; die Gleisanlagen Flurstück 9/72 bleiben in der Verfügung der HFM GmbH zur Nutzung für das Netz der Hafenbahn.
- Der Magistrat führt Gespräche mit dem in der Gutleutstraße 341 befindlichen Baufachhandelsunternehmen über eine Aufstockung und Erweiterung der nutzbaren Fläche.
- Neues Ziel für den Bebauungsplan Nr. 934 Südlich Gutleutstraße / Hirtenstraße / Wurzelstraße (Aufstellungsbeschluss § 7020 v. 28.01.2021 - M 192/20) ist, die unter Ziffer 2 genannten Grundstücke als GE-Gebiet sowie die Teilfläche des Flurstücks 9/70 mit dem Verladekran des Betonmischwerks Gutleutstraße 357 als GI-Gebiet auszuweisen. Letztendlich ist ein rechtssicheres Miteinander von Baustoffindustrie und Logistik sicherzustellen.
- Die industriell-gewerblich genutzten Bestandsflächen am Flusshafen Gutleuthof sind gemäß den Standorttypen des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms langfristig als "Gewerbestandorte" bzw. "Hafen- und Logistikstandorte" zu sichern.
- Der Magistrat wird aufgefordert, die Aufstellung des Bebauungsplanes zügig abzuschließen und für die gewerblich-industriellen Anlieger Planungssicherheit zu schaffen.
Begründung
Die planungsrechtliche Sicherung von Gewerbe- und Industrieflächen in der Stadt Frankfurt ist ein zentrales Ziel des Masterplans Industrie und des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms (GEP). Zudem sollen den Belangen von emittierenden Betrieben, die auf Industrie- und Gewerbegebiete angewiesen sind, bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sowie in der städtischen Liegenschaftspolitik Priorität eingeräumt werden. Die Zielsetzung einer Wohnbaulandentwicklung im Bereich östlicher Gutleuthafen durch Ausweisung eines 'Urbanen Gebietes' (MU) mit einem Nutzungsschwerpunkt Wohnen südlich der Gutleutstraße verstößt gegen diese Prinzipien. Der Flusshafen Gutleuthof wurde 1968 in Betrieb genommen und ist nach der Umwandlung des Westhafens in ein Wohngebiet zusammen mit dem Osthafen die letzte verbliebene Hafennutzung in Frankfurt mit einem vielfältigen Mix an Unternehmen. Diese auch angesichts zunehmender Flächenknappheit im Osthafen aufzugeben, will wohlüberlegt sein. Das Betonmischwerk der Fa. Sehring, das viele Großbaustellen im Rhein-Main-Gebiet beliefert, ist im Jahr 2000 nach der Aufgabe des Westhafens zu seiner Betriebssicherung in den Gutleuthafen umgezogen und nutzt eine Teilfläche im Gebiet des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 934. Die anderen im östlichen Hafenteil gelegenen Unternehmen in der Hirten- und Wurzelstraße (handwerkliche Dienstleister, Umzugsunternehmen, Farbhandel, Landschaftsgestalter etc.) schätzen die verkehrsgünstige Lage zwischen A5, Gutleutstraße und Frankfurter Innenstadt. Die Unternehmen betonen nach Mitteilung der Industrie- und Handelskammer Frankfurt übereinstimmend, gerne am Standort bleiben zu wollen. Das in der Gutleutstraße 341 ansässige Baufachhandelsunternehmen mit eigenem Grundstück plant nach wie vor eine Erweiterung seiner Betriebsfläche. Ein Wegzug aus Frankfurt/Rhein-Main bedeutet nicht nur den Verlust von Fachkräften, sondern auch von wichtigen Dienstleistungen. Die geplante Umnutzung dieses Hafenareals zu Wohnzwecken ist nur dann im Interesse der Stadt Frankfurt, wenn das ansässige Gewerbe tatsächlich adäquate Ersatzflächen erhält. Die am Gutleuthafen ansässigen Unternehmen haben jedoch so gut wie keine Unterstützung von der Stadt für einen ortsnahen Umzug erhalten. Die Grundstücksverträge mit der HFM GmbH sollen dem Vernehmen nach spätestens zum Ende des Jahre 2025 gekündigt werden. Das geplante 'Gutleuthafen-Quartier der produktiven Mischung' soll nach dem Konzept des Magistrats als Hauptziel eine schöne Mainuferpromenade und südlich der Gutleutstraße einen Nutzungsschwerpunkt 'Wohnen' haben. Im Bereich des Baufachhandelsunternehmens soll einmal eine Quartiersmitte entstehen. Die vorhandenen Gewerbeflächen müssten größtenteils dieser Wohnbebauung und einer Neugestaltung des Mainufers weichen, ebenso die dortige Infrastruktur der Hafenbahn. Ziel ist eine hohe städtebauliche Dichte, in der über einen neuen Nutzungsmix nur Gewerbe angesiedelt werden kann, das eine hohe Umweltverträglichkeit und geringe Emissionen aufweist. Dieses Projekt drängt Gewerbe aus Frankfurt heraus und geht an der aktuellen wirtschaftlichen Realität vorbei. Es konterkariert zudem die Umwelt- und Klimaschutzziele der Stadt Frankfurt, wenn stadteigene Gewerbeflächen mit nachhaltiger trimodaler Anbindung aufgegeben werden. Zudem drohen auch für die Unternehmen westlich des B-Plangebietes Auflagen und Betriebsbeschränkungen. Insgesamt erweist sich als Problem, dass die Stadt Frankfurt immer mehr gewerblich-industrielle Flächen entwidmet, aber seit dem GEP-Beschluss 2021 keinen einzigen Hektar GE-Gebiet neu ausgewiesen hat. Eine Aufgabe der nutzbaren hafengewerblichen Flächen ist deshalb aus wirtschaftspolitischen Gründen nicht mehr zweckmäßig.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 17. Januar 2024 brachte CDU diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 6 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 29.02.2024 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL, BFF und Die Partei gegen CDU (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und AfD (= Annahme); FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und AfD (= Annahme); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) FRAKTION (= Ablehnung) BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU und AfD (= Annahme) sowie LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU und AfD (= Annahme) sowie LINKE. und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung)