Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Verpflichtender Klimaschutz für den Stadtkonzern

Vorlagentyp: NRLINKE
3 SitzungenAbgelehnt

Zusammenfassung

Der Antrag fordert verpflichtende Maßnahmen für den Klimaschutz im Stadtkonzern, um die CO2-Neutralität bis 2035 zu erreichen. Die Begründung hebt hervor, dass die bisherigen Maßnahmen unzureichend sind und eine stärkere Verantwortung der städtischen Unternehmen notwendig ist. Ziel ist es, die Stadt Frankfurt als Vorbild im Klimaschutz zu positionieren.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Umwelt und Energie verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Zielsetzung und dem weiteren Vorgehen zu, die CO2-Neutralität der Stadtverwaltung, der Eigenbetriebe und der städtischen Gesellschaften und Beteiligungen bis zum Jahr 2035 zu erreichen.
  2. Die Stadtverordnetenversammlung fordert die Verwaltung auf, dieses Ziel ab sofort bei allen Maßnahmen zu berücksichtigen.
  3. Kommunale Entscheidungen, die längerfristigen Einfluss auf den CO2-Ausstoß von Frankfurt am Main haben, müssen so getroffen werden, dass sie auch den zukünftigen Ansprüchen gerecht werden.
  4. Der Magistrat entwickelt ein Konzept zur Messung der erreichten Ziele der städtischen Unternehmen und Beteiligungen.
  5. Die Stadtverordnetenversammlung erinnert die kommunalen Vertreter*innen in Gesellschaften daran, dass gemäß § 125 HGO Abs. 1 "alle Vertreter*innen des Gemeindevorstands an die Weisungen des Gemeindevorstands gebunden [sind], soweit nicht Vorschriften des Gesellschaftsrechts dem entgegenstehen."

Begründung

In den Grundsatzbeschlüssen für ein klimaneutrales Frankfurt bis 2035 werden die Beteiligungen des "Konzerns Frankfurt" nicht ausreichend in die Verantwortung zur Erreichung der selbstgesteckten Klimaziele genommen. Es gibt kaum bindende Vorgaben. Das führt zu einer schleppenden und unverbindlichen Klimapolitik der kommunalen Unternehmen und Beteiligungen. Damit Frankfurt das selbst gesetzte und wichtige Ziel der Klimaneutralität bis 2035 erreichen kann, braucht es jetzt verpflichtende Maßnahmen. Der in dem Antrag zu den Grundsatzbeschlüssen geforderte Klimaschutzplan, der auch verpflichtende Maßnahmen für die Unternehmen vorsieht, ist immer noch nicht als Vorlage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht worden. In dem dazugehörigen Bericht wird nur auf andere, sektorengebundene Leitlinien und Maßnahmen hingewiesen. Hinsichtlich der städtischen Beteiligungen bleibt die Formulierung zu weich gewählt - der Magistrat wird beauftragt sich lediglich "über die Aufsichtsgremien dafür einzusetzen, dass die städtischen Tochtergesellschaften und die städtischen Beteiligungsgesellschaften möglichst klimaneutral gemacht werden." Diese weichen Formulierungen und fehlende Definitionen führen zu einer Umgehung bzw. einem sehr weiten Auslegen der Zielerreichung - und damit nicht zu einem erfolgreichen Klimaschutz. Daher sollten Stadtverordnetenversammlung und Magistrat auf Konzepte drängen, wie die Klimaneutralität konkret in den städtischen Unternehmen erreicht werden kann sowie der Magistrat ein Konzept zur Messung der erreichten Ziele vorlegen. Es gilt die städtischen Unternehmen und Beteiligungen stärker in die Verantwortung zu nehmen. Die öffentliche Hand mit ihren Beteiligungen muss vorangehen. Um die Handlungsnotwendigkeit zu unterstreichen, den Klimawandel aktiv zu bekämpfen, muss sie eine Vorbildfunktion einnehmen und die gesamte Stadtgesellschaft und die lokale Wirtschaft motivieren, sich diesem Vorhaben anzuschließen. Wesentliche Bausteine auf dem Weg zur CO2-Neutralität sind Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs, der Steigerung der Energieeffizienz, des Ausbaus erneuerbarer Energien und der Umstellung von fossilen auf erneuerbare Energietechnologien. In einem Großteil der Aufsichtsräte von Unternehmen, an denen die Stadt beteiligt ist, sitzen Mitglieder des Magistrats oder der Stadtverordnetenversammlung. Diese sollen im Rahmen des Beschlusses dieses Antrags noch einmal explizit auf das Ziel Klimaneutralität und ihrer Verantwortung im Rahmen ihrer Vertretungsaufgaben verpflichtet werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 21. Dezember 2023 brachte Linke diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 01.02.2024 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 23 · 18.01.2024
TO I, TOP 8
Abgelehnt
Die Vorlage NR 839 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPVoltBFF-BIG
Ablehnung:
LinkeFRAKTIONÖkoLinX-ELFGartenpartei
Sonstige:
AfD (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Gartenpartei (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 26 · 30.01.2024
TO I, TOP 18
Abgelehnt
Die Vorlage NR 839 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltBFF-BIG
Ablehnung:
LinkeFRAKTIONÖkoLinX-ELFGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 28 · 01.02.2024
TO II, TOP 12
Abgelehnt
Die Vorlage NR 839 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltBFF-BIG
Ablehnung:
LinkeFRAKTIONÖkoLinX-ELFGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung