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Keine Tabakwerbung auf öffentlichen Flächen der Stadt

Vorlagentyp: NRRÖMER
6 SitzungenAbgelehnt

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Thema Gesundheit und Soziales verfolgen

Begründung

Flächen der Stadt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschliessen: Der Magistrat wird beauftragt, bei allen neu abzuschliessenden Verträgen, die einem Unternehmen die Nutzung öffentlicher Flächen für Zwecke der Werbung gestatten, die Werbung für Tabak und Tabakprodukte (Zigaretten) vertraglich auszuschliessen. Begründung: Die Wirkung von Tabakwerbung auf das Konsumverhalten ist seit langem bekannt. Insbesondere Kinder und Jugendliche werden häufig durch gezielte Werbung dazu verleitet, mit dem - häufig lebenslang anhaltenden - Konsum von Tabakprodukten zu beginnen. Aus diesem Grund ist die Tabakwerbung seit langem EU-weit in Zeitungen, TV und Radio, Sportstätten etc. untersagt. Die Möglichkeit der Bewerbung von Tabakprodukten besteht daher praktisch nur noch in Kinos und auf öffentlichen Plakatflächen, deren Nutzung daher von Tabakkonzernen gezielt angestrebt wird. Die Vermarktung von Tabakprodukten ist für die Produzenten nicht nur aufgrund der eingeschränkten Werbemöglichkeiten schwierig, sondern weil ständig neue Konsumenten gewonnen werden müssen. Alleine in Deutschland fallen pro Jahr mehr als 400.000 Konsumenten weg (weil sie versterben bzw. mehr oder weniger freiwillig den Konsum aufgeben). Dies bedeutet, dass die Tabakproduzenten alleine in Deutschland pro Jahr 400.000 neue Konsumenten gewinnen müssen, um den Markt zu erhalten. Hierzu ist die Werbung ein wichtiges Hilfsmittel, die sich gezielt an Jugendliche richtet, bei denen eine Beeinflussung erfahrungsgemäss wesentlich einfacher ist als bei Erwachsenen. Eine Kommune, die öffentliche Flächen für Tabakwerbung zur Verfügung stellt, fördert daher die Rekrutierung neuer Tabakkonsumenten und damit den Konsum (legaler) Drogen. Soweit eine solche Kommune - wie z.B. Frankfurt am Main - Konzepte zur Suchtprävention und zur Reduzierung des Konsums legaler Drogen entwickelt, andererseits jedoch Werbeflächen für Tabakprodukte zur Verfügung stellt, macht sie sich völlig unglaubwürdig. Der Magistrat hatte hierzu in der Vergangenheit vorgetragen, dass die Tabakwerbung auf öffentlichen Flächen zulässig sei und daher von der Stadt nicht untersagt werden könne. Dies trifft zwar grundsätzlich zu, schliesst jedoch selbstverständlich nicht aus, dass der Magistrat im Rahmen der ihm zustehenden Vertragsfreiheit die Nutzung der von ihm zur Verfügung gestellten Flächen einschränkt. Der Magistrat soll daher beauftragt werden, bei den nunmehr neu abzuschliessenden Verträgen über die Nutzung öffentlicher Flächen für Zwecke der Werbung die Werbung für Tabak und Tabakprodukte (Zigaretten) vertraglich auszuschliessen. Soweit erforderlich, sollte der Magistrat im Rahmen der Ausschreibung bereits hierauf hinweisen.

Inhalt

Antrag vom 11.03.2014, NR 830

Betreff: Keine Tabakwerbung auf öffentlichen Flächen der Stadt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschliessen: Der Magistrat wird beauftragt, bei allen neu abzuschliessenden Verträgen, die einem Unternehmen die Nutzung öffentlicher Flächen für Zwecke der Werbung gestatten, die Werbung für Tabak und Tabakprodukte (Zigaretten) vertraglich auszuschliessen.

Begründung: Die Wirkung von Tabakwerbung auf das Konsumverhalten ist seit langem bekannt. Insbesondere Kinder und Jugendliche werden häufig durch gezielte Werbung dazu verleitet, mit dem - häufig lebenslang anhaltenden - Konsum von Tabakprodukten zu beginnen. Aus diesem Grund ist die Tabakwerbung seit langem EU-weit in Zeitungen, TV und Radio, Sportstätten etc. untersagt. Die Möglichkeit der Bewerbung von Tabakprodukten besteht daher praktisch nur noch in Kinos und auf öffentlichen Plakatflächen, deren Nutzung daher von Tabakkonzernen gezielt angestrebt wird. Die Vermarktung von Tabakprodukten ist für die Produzenten nicht nur aufgrund der eingeschränkten Werbemöglichkeiten schwierig, sondern weil ständig neue Konsumenten gewonnen werden müssen. Alleine in Deutschland fallen pro Jahr mehr als 400.000 Konsumenten weg (weil sie versterben bzw. mehr oder weniger freiwillig den Konsum aufgeben). Dies bedeutet, dass die Tabakproduzenten alleine in Deutschland pro Jahr 400.000 neue Konsumenten gewinnen müssen, um den Markt zu erhalten. Hierzu ist die Werbung ein wichtiges Hilfsmittel, die sich gezielt an Jugendliche richtet, bei denen eine Beeinflussung erfahrungsgemäss wesentlich einfacher ist als bei Erwachsenen. Eine Kommune, die öffentliche Flächen für Tabakwerbung zur Verfügung stellt, fördert daher die Rekrutierung neuer Tabakkonsumenten und damit den Konsum (legaler) Drogen. Soweit eine solche Kommune - wie z.B. Frankfurt am Main - Konzepte zur Suchtprävention und zur Reduzierung des Konsums legaler Drogen entwickelt, andererseits jedoch Werbeflächen für Tabakprodukte zur Verfügung stellt, macht sie sich völlig unglaubwürdig. Der Magistrat hatte hierzu in der Vergangenheit vorgetragen, dass die Tabakwerbung auf öffentlichen Flächen zulässig sei und daher von der Stadt nicht untersagt werden könne. Dies trifft zwar grundsätzlich zu, schliesst jedoch selbstverständlich nicht aus, dass der Magistrat im Rahmen der ihm zustehenden Vertragsfreiheit die Nutzung der von ihm zur Verfügung gestellten Flächen einschränkt. Der Magistrat soll daher beauftragt werden, bei den nunmehr neu abzuschliessenden Verträgen über die Nutzung öffentlicher Flächen für Zwecke der Werbung die Werbung für Tabak und Tabakprodukte (Zigaretten) vertraglich auszuschliessen. Soweit erforderlich, sollte der Magistrat im Rahmen der Ausschreibung bereits hierauf hinweisen.Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 12.03.2014

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 11. März 2014 brachte RÖMER diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 6 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 26.06.2014 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
Sitzung 29 · 13.05.2014
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Frauen die Beratung der Vorlage NR 830 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 29 · 15.05.2014
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage NR 830 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDLinkeElf PiratenRömerFDPFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., ELF Piraten und RÖMER (= Annahme), FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 30 · 20.05.2014
TO I, TOP 20
Beraten
Die Beratung der Vorlage NR 830 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerElf PiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 31 · 22.05.2014
TO II, TOP 11
Beraten
Die Beratung der Vorlage NR 830 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerElf PiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 31 · 24.06.2014
TO I, TOP 8
Abgelehnt
Die Vorlage NR 830 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFDPFreie WählerREP
Ablehnung:
SPDLinkeElf PiratenRömerÖkoLinX-ARLNPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE., ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL und NPD (= Annahme) REP (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 32 · 26.06.2014
TO I, TOP 16
Abgelehnt
a) Der Antrag der RÖMER-Fraktion, die Vorlage NR 830 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird abgelehnt. b) Die Vorlage NR 830 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu a)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeElf PiratenÖkoLinX-ARL
zu b)
Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDLinkeElf PiratenÖkoLinX-ARLFDPFreie WählerRömerNPD
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., ELF Piraten und ÖkoLinX-ARL zu b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., ELF Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER, NPD und REP haben an der Abstimmung über die Vorlage NR 830 nicht teilgenommen.

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