Rechtswidrige Besetzung der städtischen Liegenschaft in der Jordanstraße 3 in Bockenheim umgehend beenden!
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Zusammenfassung
Der Antrag fordert die sofortige Beendigung der rechtswidrigen Besetzung der städtischen Liegenschaft in der Jordanstraße 3. Dies wird als notwendig erachtet, um rechtliche Risiken zu vermeiden und um der angespannten Wohnsituation in Frankfurt Rechnung zu tragen.
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Zu dieser Straße geht es weiter
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Neues zu Jordanstraße per E-MailAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, die rechtswidrige Besetzung von Räumen im Erdgeschoss der städtischen Liegenschaft in der Jordanstraße 3 im Frankfurter Stadtteil Bockenheim unverzüglich zu beenden.
Begründung
Seit dem 25.11.2023 wird das Erdgeschoss des genannten Hauses, welches sich im städtischen Eigentum befindet, von mehreren Personen rechtswidrig besetzt. Die zuständige Dezernentin für Bau und Immobilien, Sylvia Weber, duldet dies. Sie bestätigte laut Presseberichten, dass die Stadt das Haus nicht räumen lassen wolle. Einen aus der Verwaltung heraus gestellten Strafantrag habe sie u.a. laut FAS (03.12.2023) "zurückgezogen und damit die Stadt einem unkalkulierbaren juristischen Risiko ausgesetzt." Diese skandalöse Situation ist nicht hinnehmbar und somit umgehend zu beenden. Unabhängig davon ist es angesichts der aktuell angespannten Finanzlage der Stadt Frankfurt und des unter starkem Druck stehenden Frankfurter Wohnungsmarkts, ein Hohn gegenüber den Frankfurter Bürgern, wenn hier vorsätzlich weitere Zeit verstreicht. Außerdem kann dies Nachahmeffekte zur Folge haben. Dies sollte auf keinen Fall zugelassen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 4. Dezember 2023 brachte AfD diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 14.12.2023 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung der Dringlichkeit) zu b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 832) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung der Dringlichkeit) zu b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei gegen AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 832)