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Die Volkshochschule Frankfurt - zeitgemäßes kommunales Bildungsinstitut mit Zukunft

Vorlagentyp: NRSPD
247 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren6 Sitzungen

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Begründung

Bildung führt aus der Enge, stärkt die persönliche Freiheit, wirkt emanzipatorisch. Sie ist in einer immer komplexeren Gesellschaft unverzichtbar. Die Volkshochschule ist nach Aufgabe und Bestimmung Träger solcher Bildung, die das kommerzielle Bildungsangebot ergänzt und in der Hauptsache nicht ersetzt. Die Volkshochschule muß sich den veränderten Anforderungen der Gegenwart anpassen und sich auf die Zukunft einstellen. Unter diesen Vorzeichen steht der Antrag.

Zu 1.: Die am 15.08.1991 in Kraft gesetzte Dienstanweisung über eine neue Struktur der Volkshochschule hat sich als nachteilig erwiesen und hat den Mitarbeitern nicht nachvollziehbare Spielräume verschafft und die Qualität des Weiterbildungsangebotes, wie von der VHS erwartet wurde, hat sich dadurch nicht verbessert. Der Grundgedanke dieser Struktur, die sogenannte Enthierarchisierung, hat dazu geführt, daß faktisch jede Form von überschaubaren organisatorischen Prinzipien abgebaut wurde. Die VHS muß sich zu einem modernen, bürgerorientierten Leistungsbetrieb entwickeln, der den unterschiedlichen Bedürfnissen nach Weiterbildung entspricht. Die Strukturreform von 1991 hat aber genau das Gegenteil bewirkt. Statt Bürgernähe und dezidiertem Eingehen auf die Bildungsinteressen der Frankfurter Bürgerinnen und Bürger hat sie die VHS zum Instrument der Durchsetzung singulärer Interessen werden lassen. Daher sind gruppenbezogene Leitungsaufgaben genau zu definieren. Die Wiedereinführung einer "flachen Hierarchie" ist dringend erforderlich. Daneben müssen alle Möglichkeiten zur Motivierung der Mitarbeiter/-innen genutzt werden. Dies gilt grundsätzlich ganz besonders, weil die Mitarbeiter/-innen sich voraussichtlich durch Einführung auch einer "flachen Hierarchie" in ihren Gestaltungs- und Freiräumen beschnitten sehen. Bei der Einführung einer "flachen Hierarchie" muß die individuelle Verantwortung eindeutig geregelt sein. Geschäftsführer/innen ohne jegliche Kompetenz sind für betriebliche Abläufe unbrauchbar. Das umfangreiche Arbeitsgruppen- und Konferenzwesen ist auf ein notwendiges und sinnvolles Minimum zu reduzieren. Die Berufung auf Konferenzbeschlüsse ist kontraproduktiv.

Zu 2.: ./.

Zu 3.: ./.

Zu 4.: Das Referat Bildungsberatung hat sich als unnötig erwiesen und kann daher aufgelöst werden. VHS-Bildungsberatung bedarf keiner Zentralverantwortung, sondern muß in den einzelnen und speziellen pädagogischen Einheiten geleistet werden. Der Vorschlag, dieses Referat aufzulösen, entspricht den Erfahrungen der Jahre 1991 bis 1995 im Rahmen der neuen Struktur.

Zu 5.: Die Projektgruppe "Bildung von Frauen", ursprünglich ein eigenes Referat mit einer Pädagoginnen-Stelle bei der pädagogischen Koordination angesiedelt, hat sich nicht bewährt, da dort bisher nicht strukturell Angebote entwickelt und evaluiert wurden, sondern ein eigener Angebotsbereich aufgebaut wurde. Dieser Entwicklung Rechnung tragend, kann der Bereich einer bestehenden Organisationseinheit, z.B. "Berufliche Bildung" oder "Allgemeine und politische Bildung" angegliedert werden.

Zu 6.: Um dem Bildungsauftrag in einer Großstadt mit einem außerordentlich hohen Anteil ausländischer Wohnbevölkerung zur Integration bzw. zum Selbstverständnis des Miteinanderlebens von Frankfurtern und Frankfurterinnen mit deutschem und nicht-deutschem Paß gerechtzuwerden, bleibt die interkulturelle Bildung weiterhin traditionelle Schwerpunktaufgabe der Volkshochschule.

Zu 7.: Genau wie bei der pädagogischen Arbeit für und mit Migranten und Migrantinnen sollte auch für ältere Bürger und Bürgerinnen ein eigenständiger Bereich bestehenbleiben, der mit seinen Angeboten den besonderen Bedürfnissen und Interessen älterer Menschen entgegenkommt.

Zu 8.: Das derzeitige Lernzentrum für Bürgerinformatik sowie das große Angebot an EDV-Kursen der beruflichen Bildung kann mit Einstiegs- und Anfängerkursen erhalten bleiben, sollte aber mit erheblich weniger hauptberuflichem Personal ausgestattet sein. Alle weiteren Angebote im EDV-Bereich sollten nur über die neue Budgetierung oder über die Kooperation mit entsprechenden anderen Bildungsträgern oder Institutionen erfolgen.

Zu 9.: Die Hauptstelle Höchst als historisch gewachsene Volkshochschule, die 1976 der Frankfurter Zentrale zugeordnet wurde, sollte stärker ausgebaut werden; hier sollte zum Beispiel die interkulturelle Bildung und der EDV-Bereich entschieden gestärkt werden.

Zu 10.: Die sozialpädagogische Begleitung muß weiterhin ein Bestandteil des Konzeptes bleiben, um mit den Teilnehmern und Teilnehmerinnen Verhaltensstrategien zur Schaffung von Selbständigkeit zu entwickeln, ihr Selbstvertrauen zu stärken sowie ihre gesamte Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen. Bei der Entwicklung eigener Perspektiven in persönlicher, schulischer und beruflicher Hinsicht müssen weiterhin individuelle sozialpädagogische Hilfen angeboten werden. Das Konzept des lebensorientierten Lernens muß daher den Hintergrunderfahrungen der Lernenden entsprechend verändert und ergänzt werden. Daher muß diese Konzeption die Kontinuität der Lerngruppe, die Überschaubarkeit und Differenziertheit der Lernschritte berücksichtigen.

Zu 11.: Zahlreiche Pädagogen und Pädagoginnen sind in der Altersgruppe von über 50 Jahren und werden daher in ungefähr zehn Jahren ausscheiden. Bereits jetzt muß überlegt werden, welche Pädagogenstellen künftig noch notwendig sind, unter Wahrung der jeweiligen Besitzstände. Über eine neue Skala der Einstufung muß bei eventueller Wiederbesetzung nachgedacht werden. Betriebsbedingte Kündigungen finden nicht statt. Haushaltseinsparungen im personellen Sektor sind erst mittelfristig erreichbar.

Zu 12.: ./.

Zu 13.: Es gilt, das Personal der Volkshochschule möglichst effektiv einzusetzen. Dieses Ziel soll, bis auf wenige Ausnahmen, durch Unterrichtsverpflichtung erreicht werden.

Zu 14.: ./. Antragstellende Fraktion: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.03.2001, B 191 Bericht des Magistrats vom 06.12.1996, B 722 Zuständige Ausschüsse: Schulausschuss Ausschuss "Verwaltungsreform" Versandpaket: 18.06.1996 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Schulausschusses am 01.07.1996, TO I, TOP 4 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage NR 815 wird bis zur außerordentlichen Sitzung am 11.07.1996 zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD und REP gegen GRÜNE (= Zurückstellung nächste turnusmäßige Sitzung) 18. Sitzung des Ausschusses "Verwaltungsreform" am 08.07.1996, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Entscheidung über die Beschlußfassung der Vorlage NR 815 wird auf den Schulausschuß (Sondersitzung am 11.07.1996) delegiert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.07.1996, TO II, TOP 27 Beschluss: Die Beratung der Vorlage NR 815 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des Schulausschusses am 11.07.1996, TO I, TOP 1 Auf Wunsch der GRÜNEN ist Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage NR 815 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des Schulausschusses am 02.09.1996, TO I, TOP 5 Der Antrag der GRÜNEN, die Vorlagen NR 807 und 815 bis zur nächsten Sitzung zurückzustellen, wird mit den Stimmen von CDU und SPD abgelehnt. Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

a) Teil A, Ziff. 1. bis 13. der Vorlage NR 815 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

b) Teil A, Ziff. 14. wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

c) Teil B erhält folgende Fassung:

  1. Der Magistrat erstellt zu den Punkten A, Ziff. 1. bis 13. eine Dienstanweisung, die bis zum 30.11.1996 umzusetzen ist.
  2. Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung halbjährlich über den Fortgang der Umsetzung zu berichten. Abstimmung: zu
    • a): CDU, SPD und GRÜNE (= Annahme Ziff. 11) gegen GRÜNE (= Ablehnung Ziff. 1., 5. und 8.; Prüfung und Berichterstattung = Ziff. 2., 6., 9.,10., 12. und 13.; Enthaltung = Ziff. 3. und 7.; erledigt = Ziff. 4.) und REP (= Prüfung und Berichterstattung) zu
    • b): CDU, GRÜNE und REP gegen SPD (= Annahme) zu
    • c): CDU, SPD und GRÜNE gegen REP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Die SPD-Fraktion erwartet, daß bei der Erstellung und Umsetzung der örtliche Personalrat, die Frauenbeauftragte und die KAV beteiligt werden.
  3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.09.1996, TO I, TOP 9 Beschluss:
  4. Die Vorlage NR 807 wird unter Hinweis auf die Vorlage NR 815 dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
  5. I.
    • a)Teil A Ziff. 1. bis 13. wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
    • b)Teil A Ziff. 14. wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
    • c)Teil B erhält folgende Fassung: "1. Der Magistrat erstellt zu den Punkten A Ziff. 1. bis 13. eine Dienstanweisung, die bis zum 30.11.1996 umzusetzen ist.
  6. Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung halbjährlich über den Fortgang der Umsetzung zu berichten." II. Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Prof. Dr. Brumlik, Frau Holler-Röder und Ley sowie Raabe (zur Geschäftsordnung) dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. (über den Ausschußbericht) SPD und GRÜNE gegen CDU und REP (= Ablehnung) zu 2. (über den Ausschußbericht) Zu I.
    • a)CDU, SPD und GRÜNE (= Annahme Ziff. 11.) gegen GRÜNE (= Ablehnung Ziff. 1., 5., 8.; P + B = Ziff. 2., 6., 9., 10., 12., 13.; Enthaltung = Ziff. 3., 7.; erledigt = Ziff. 4.) und REP (= P +
    • B)zu I.
    • b)Annahme, 1 REP (= Ablehnung) zu I.
    • c)Annahme, 3 REP (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6469,
  7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.1996 § 6681,
  8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.09.1996 Aktenzeichen: 90 4

Inhalt

Antrag vom 13.06.1996, NR 815

Betreff:

Die Volkshochschule Frankfurt - zeitgemäßes kommunales Bildungsinstitut mit Zukunft

Tenor:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

A.

Das Gutachten der KGST Consult GmbH vom Juli 1995 dient als Grundlage für die Umwandlung und Weiterentwicklung der Volkshochschule. Dabei sind folgende Eckpunkte zu berücksichtigen:

  1. Der Magistrat wird aufgefordert, die am 15.08.1991 in Kraft getretene Dienstanweisung der Volkshochschule durch eine neue Dienstanweisung zu ersetzen, die u.a. auch auf der Wiedereinführung einer flachen Hierarchie, nämlich zugewiesener

gruppenspezifischer Leitungsaufgaben und Leitungsverantwortung aufbaut.

  1. Die Programmbereiche werden streng budgetiert. Die Programmbereiche haben grundsätzlich kostendeckend zu arbeiten. Ausgenommen sind lediglich Programme mit allgemeiner, politischer und sozialpolitischer Aufgabenstellung, u.a.

- sozialpädagogisch verantwortliches Nachholen schulischer Abschlüsse unter Berücksichtigung berufsorientierter Anteile

- Integrationsangebote an Migranten/Migrantinnen

- Zugang sozial benachteiligter Gruppen über den Frankfurt- Paß an Volkshochschulangeboten.

Für diese Programme werden zusätzliche öffentliche Mittel nach politischer Vorgabe von den Körperschaften bereitgestellt.

  1. Allgemeine und politische Bildung sind mit der kulturellen Bildung in einem Bereich zu organisieren.
  2. Das Referat "Bildungsberatung" wird aufgelöst.
  3. Ausgehend von der derzeitigen Teilnehmer/-innen-Struktur (fast zwei Drittel aller VHS-Teilnehmer/-innen sind Frauen) müssen auch zukünftig neben den allgemeinen Angeboten spezielle Programme für Frauen in den einzelnen Einheiten der VHS entwickelt

werden.

  1. "Interkulturelle Bildung/Ausländer " bleibt als Schwerpunktaufgabe bestehen. Zur Stärkung dieses Aufgabenfeldes sollen in allen Bereichen der Volkshochschule die Belange der interkulturellen Bildung integrierter Bestandteil sein. Ein strategisches

Referat "Interkulturelle Bildung/Ausländer" koordiniert diese Arbeit.

  1. Der Bereich "Ältere Bürger" bleibt erhalten.
  2. Das Lernzentrum "Bürgerinformatik" ist personell zu verschlanken.
  3. Die Hauptstelle Höchst soll gestärkt werden.
  4. Der Bereich "Schulische Abschlüsse" soll nach Zusammenlegung der derzeitigen Bereiche erhalten bleiben. Der Magistrat soll prüfen, unter welchen Bedingungen ein Ersatzschulstatus erreichbar ist.Die im KGST-Gutachten genannten Vorschläge sind zu

überprüfen.

  1. Es ist ein Personalentwicklungsplan über einen Zeitraum von 10 Jahren aufzustellen.
  2. Die unterschiedliche Auslastung hauptamtlicher Mitarbeiter muß angeglichen werden.
  3. Es soll eine Unterrichtsverpflichtung (Mindeststundenzahl) eingeführt werden.
  4. Die Umwandlung der Volkshochschule in eine flexiblere, professionellere und marktorientiertere Rechtsform ist durch den Magistrat vorzubereiten.

B.

Der Magistrat erstellt zu den Punkten 1 - 14 eine Dienstanweisung, die bis zum 30.09.1996 umzusetzen ist.

Begründung:

Bildung führt aus der Enge, stärkt die persönliche Freiheit, wirkt emanzipatorisch. Sie ist in einer immer komplexeren Gesellschaft unverzichtbar.

Die Volkshochschule ist nach Aufgabe und Bestimmung Träger solcher Bildung, die das kommerzielle Bildungsangebot ergänzt und in der Hauptsache nicht ersetzt. Die Volkshochschule muß sich den veränderten Anforderungen der Gegenwart anpassen und sich

auf die Zukunft einstellen. Unter diesen Vorzeichen steht der Antrag.

Zu 1.:

Die am 15.08.1991 in Kraft gesetzte Dienstanweisung über eine neue Struktur der Volkshochschule hat sich als nachteilig erwiesen und hat den Mitarbeitern nicht nachvollziehbare Spielräume verschafft und die Qualität des Weiterbildungsangebotes, wie

von der VHS erwartet wurde, hat sich dadurch nicht verbessert.

Der Grundgedanke dieser Struktur, die sogenannte Enthierarchisierung, hat dazu geführt, daß faktisch jede Form von überschaubaren organisatorischen Prinzipien abgebaut wurde. Die VHS muß sich zu einem modernen, bürgerorientierten Leistungsbetrieb

entwickeln, der den unterschiedlichen Bedürfnissen nach Weiterbildung entspricht. Die Strukturreform von 1991 hat aber genau das Gegenteil bewirkt. Statt Bürgernähe und dezidiertem Eingehen auf die Bildungsinteressen der Frankfurter Bürgerinnen und

Bürger hat sie die VHS zum Instrument der Durchsetzung singulärer Interessen werden lassen. Daher sind gruppenbezogene Leitungsaufgaben genau zu definieren.

Die Wiedereinführung einer "flachen Hierarchie" ist dringend erforderlich. Daneben müssen alle Möglichkeiten zur Motivierung der Mitarbeiter/-innen genutzt werden. Dies gilt grundsätzlich ganz besonders, weil die Mitarbeiter/-innen sich

voraussichtlich durch Einführung auch einer "flachen Hierarchie" in ihren Gestaltungs- und Freiräumen beschnitten sehen. Bei der Einführung einer "flachen Hierarchie" muß die individuelle Verantwortung eindeutig geregelt sein. Geschäftsführer/innen

ohne jegliche Kompetenz sind für betriebliche Abläufe unbrauchbar. Das umfangreiche Arbeitsgruppen- und Konferenzwesen ist auf ein notwendiges und sinnvolles Minimum zu reduzieren. Die Berufung auf Konferenzbeschlüsse ist kontraproduktiv.

Zu 2.:

./.

Zu 3.:

./.

Zu 4.:

Das Referat Bildungsberatung hat sich als unnötig erwiesen und kann daher aufgelöst werden. VHS-Bildungsberatung bedarf keiner Zentralverantwortung, sondern muß in den einzelnen und speziellen pädagogischen Einheiten geleistet werden. Der Vorschlag,

dieses Referat aufzulösen, entspricht den Erfahrungen der Jahre 1991 bis 1995 im Rahmen der neuen Struktur.

Zu 5.:

Die Projektgruppe "Bildung von Frauen", ursprünglich ein eigenes Referat mit einer Pädagoginnen-Stelle bei der pädagogischen Koordination angesiedelt, hat sich nicht bewährt, da dort bisher nicht strukturell Angebote entwickelt und evaluiert wurden,

sondern ein eigener Angebotsbereich aufgebaut wurde. Dieser Entwicklung Rechnung tragend, kann der Bereich einer bestehenden Organisationseinheit, z.B. "Berufliche Bildung" oder "Allgemeine und politische Bildung" angegliedert werden.

Zu 6.:

Um dem Bildungsauftrag in einer Großstadt mit einem außerordentlich hohen Anteil ausländischer Wohnbevölkerung zur Integration bzw. zum Selbstverständnis des Miteinanderlebens von Frankfurtern und Frankfurterinnen mit deutschem und nicht-deutschem

Paß gerechtzuwerden, bleibt die interkulturelle Bildung weiterhin traditionelle Schwerpunktaufgabe der Volkshochschule.

Zu 7.:

Genau wie bei der pädagogischen Arbeit für und mit Migranten und Migrantinnen sollte auch für ältere Bürger und Bürgerinnen ein eigenständiger Bereich bestehenbleiben, der mit seinen Angeboten den besonderen Bedürfnissen und Interessen älterer

Menschen entgegenkommt.

Zu 8.:

Das derzeitige Lernzentrum für Bürgerinformatik sowie das große Angebot an EDV-Kursen der beruflichen Bildung kann mit Einstiegs- und Anfängerkursen erhalten bleiben, sollte aber mit erheblich weniger hauptberuflichem Personal ausgestattet sein. Alle

weiteren Angebote im EDV-Bereich sollten nur über die neue Budgetierung oder über die Kooperation mit entsprechenden anderen Bildungsträgern oder Institutionen erfolgen.

Zu 9.:

Die Hauptstelle Höchst als historisch gewachsene Volkshochschule, die 1976 der Frankfurter Zentrale zugeordnet wurde, sollte stärker ausgebaut werden; hier sollte zum Beispiel die interkulturelle Bildung und der EDV-Bereich entschieden gestärkt

werden.

Zu 10.:

Die sozialpädagogische Begleitung muß weiterhin ein Bestandteil des Konzeptes bleiben, um mit den Teilnehmern und Teilnehmerinnen Verhaltensstrategien zur Schaffung von Selbständigkeit zu entwickeln, ihr Selbstvertrauen zu stärken sowie ihre gesamte

Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen. Bei der Entwicklung eigener Perspektiven in persönlicher, schulischer und beruflicher Hinsicht müssen weiterhin individuelle sozialpädagogische Hilfen angeboten werden. Das Konzept des lebensorientierten

Lernens muß daher den Hintergrunderfahrungen der Lernenden entsprechend verändert und ergänzt werden. Daher muß diese Konzeption die Kontinuität der Lerngruppe, die Überschaubarkeit und Differenziertheit der Lernschritte berücksichtigen.

Zu 11.:

Zahlreiche Pädagogen und Pädagoginnen sind in der Altersgruppe von über 50 Jahren und werden daher in ungefähr zehn Jahren ausscheiden. Bereits jetzt muß überlegt werden, welche Pädagogenstellen künftig noch notwendig sind, unter Wahrung der

jeweiligen Besitzstände. Über eine neue Skala der Einstufung muß bei eventueller Wiederbesetzung nachgedacht werden.

Betriebsbedingte Kündigungen finden nicht statt. Haushaltseinsparungen im personellen Sektor sind erst mittelfristig erreichbar.

Zu 12.:

./.

Zu 13.:

Es gilt, das Personal der Volkshochschule möglichst effektiv einzusetzen. Dieses Ziel soll, bis auf wenige Ausnahmen, durch Unterrichtsverpflichtung erreicht werden.

Zu 14.:

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Antragstellende Fraktion: SPD

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. Juni 1996Sie sind hier
    NRNR 815Die Volkshochschule Frankfurt - zeitgemäßes kommunales Bildungsinstitut mit Zukunft
    STVV-Antrag · SPD
  2. 6. Dezember 1996BB 722Die Volkshochschule Frankfurt - zeitgemäßes kommunales Bildungsinstitut mit ZukunftMagistratsbericht
  3. 5. März 2001Antwort des Magistrats · nach 247 WochenBB 191Die Volkshochschule Frankfurt - zeitgemäßes kommunales Bildungsinstitut mit ZukunftMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
Schulausschusses
Sitzung 34 · 01.07.1996
TO I, TOP 4
Beraten
Die Beratung der Vorlage NR 815 wird bis zur außerordentlichen Sitzung am 11.07.1996 zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDREP
Ablehnung:
Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD und REP gegen GRÜNE (= Zurückstellung nächste turnusmäßige Sitzung)

Ausschusses "Verwaltungsreform"
Sitzung 18 · 08.07.1996
TO I, TOP 8
Beraten
Die Entscheidung über die Beschlußfassung der Vorlage NR 815 wird auf den Schulausschuß (Sondersitzung am 11.07.1996) delegiert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 39 · 11.07.1996
TO II, TOP 27
Beraten
Die Beratung der Vorlage NR 815 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Schulausschusses
Sitzung 35 · 11.07.1996
TO I, TOP 1
Beraten
Die Beratung der Vorlage NR 815 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Schulausschusses
Sitzung 36 · 02.09.1996
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Teil A, Ziff. 1. bis 13. der Vorlage NR 815 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Teil A, Ziff. 14. wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. c) Teil B erhält folgende Fassung: 1. Der Magistrat erstellt zu den Punkten A, Ziff. 1. bis 13. eine Dienstanweisung, die bis zum 30.11.1996 umzusetzen ist. 2. Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung halbjährlich über den Fortgang der Umsetzung zu berichten.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu a)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
GrüneREP
zu b)
Zustimmung:
CDUGrüneREP
Ablehnung:
SPD
zu c)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
REP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu a): CDU, SPD und GRÜNE (= Annahme Ziff. 11) gegen GRÜNE (= Ablehnung Ziff. 1., 5. und 8.; Prüfung und Berichterstattung = Ziff. 2., 6., 9.,10., 12. und 13.; Enthaltung = Ziff. 3. und 7.; erledigt = Ziff. 4.) und REP (= Prüfung und Berichterstattung) zu b): CDU, GRÜNE und REP gegen SPD (= Annahme) zu c): CDU, SPD und GRÜNE gegen REP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Die SPD-Fraktion erwartet, daß bei der Erstellung und Umsetzung der örtliche Personalrat, die Frauenbeauftragte und die KAV beteiligt werden.

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 40 · 12.09.1996
TO I, TOP 9
Beraten
1. Die Vorlage NR 807 wird unter Hinweis auf die Vorlage NR 815 dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. I. a) Teil A Ziff. 1. bis 13. wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Teil A Ziff. 14. wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. c) Teil B erhält folgende Fassung: "1. Der Magistrat erstellt zu den Punkten A Ziff. 1. bis 13. eine Dienstanweisung, die bis zum 30.11.1996 umzusetzen ist. 2. Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung halbjährlich über den Fortgang der Umsetzung zu berichten." II. Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Prof. Dr. Brumlik, Frau Holler-Röder und Ley sowie Raabe (zur Geschäftsordnung) dienen zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
SPDGrüne
Ablehnung:
CDUREP
zu 2 / a)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
GrüneREP
zu 2 / b)
Sonstige:
1 REP (Ablehnung)
zu 2 / c)
Sonstige:
3 REP (Ablehnung)
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. (über den Ausschußbericht) SPD und GRÜNE gegen CDU und REP (= Ablehnung) zu 2. (über den Ausschußbericht) Zu I. a) CDU, SPD und GRÜNE (= Annahme Ziff. 11.) gegen GRÜNE (= Ablehnung Ziff. 1., 5., 8.; P + B = Ziff. 2., 6., 9., 10., 12., 13.; Enthaltung = Ziff. 3., 7.; erledigt = Ziff. 4.) und REP (= P + B) zu I. b) Annahme, 1 REP (= Ablehnung) zu I. c) Annahme, 3 REP (= Ablehnung)

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