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VHS als Eigenbetrieb fördert wirtschaftliche Transparenz und pädagogische Angebotsqualität Die Empfehlung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zügig umsetzen!

Vorlagentyp: NRGRÜNE
248 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren7 Sitzungen

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Begründung

Fortbildung im Erwachsenenalter wird aufgrund der schnellen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen immer notwendiger. Eine Voraussetzung, dieser Entwicklung gerecht zu werden, ist, die öffentliche Erwachsenenbildung in ihrem Angebot zu stärken und zu optimieren. Gleichzeitig wird die VHS ihren Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten müssen. Dazu hat die KGSt-Untersuchung wichtige Vorarbeiten geleistet. Mit der Umsetzung ihrer Ergebnise soll die VHS strukturell in die Lage versetzt werden, mit den zu erwartenden geringeren öffentlichen Zuschüssen effektiver ihren bildungs- gesellschafts- und sozialpolitischen Auftrag zu erfüllen: mit einem qualitativ hohen und preiswerten Allgemeinbildungsangebot, für alle Bevölkerungsgruppen, wirtschaftlich transparent und mit umfangreicher dezentraler Fach- und Ressourcenverantwortung. Dazu im Einzelnen 1.: Im Vergleich mit anderen Rechtsformen (Amt, Verein, gemeinnütziger GmbH) sprechen für den EIGENBETRIEB vor allem folgende VORTEILE: - Ein Eigenbetrieb kann schneller und flexibler auf Angebote und Nachfragen auf dem Markt von Fort- und Weiterbildung reagieren als ein städtisches Amt, das unter anderem in vielfacher Hinsicht von anderen Ämtern abhängig bleibt und dadurch notwendigerweise seine Projekte nur mit relativ großem Zeitverzug umsetzen kann. Die rasche Reaktion auf aktuelle Nachfrage ist für die wirtschaftliche Situation der VHS von erheblicher Bedeutung. Die in der Untersuchung benannten Potentiale zur Ergebnisverbesserung der VHS und damit zur deutlichen Verringerung des städtischen Zuschusses liegen vor allem in der besseren Nutzung der vorhandenen Kompetenz der VHS für zusätzliche Angebote, dies allerdings nur unter Schaffung bestimmter Voraussetzungen (z.B.: stärkere Eigenständigkeit und eigene Budgets der Organisationseinheiten; schnelle Entscheidungen, vereinfachte und optimierte Verwaltungsverfahren (Anmeldung, Kursleiter, usw.), vollständige EDV-Einführung). Damit werden die Ergebnisverbesserungen sowohl durch die Reduzierung der Kosten als auch durch die Steigerung der Einnahmen mit Erschliessung neuer Zielgruppen erreicht, und dadurch kann statt Programm-Abbau Programm-Ausbau realisiert werden. -Eine zügige Umwandlung der VHS in einen Eigenbetrieb ermöglicht schon nach kurzer Zeit, d.h. noch 1996, wirtschaftlicheres Handeln: So ist z.B. sofort eine transparente Buchführung in der VHS ingesamt wie in allen ihren einzelnen Bereichen umsetzbar, während die flächende Kosten-Leistungs-Rechnung in den Verwaltungseinheiten der Stadtverwaltung erheblich später eingeführt werden wird. Die künftige differenzierte Kosten-und Leistungsrechnung ermöglicht eine entsprechend differenzierte Verwendung der Mittel. Kostenreduzierung auf der einen Seite und Einnahmesteigerungen auf der anderen werden es ermöglichen, den städtischen Zuschuß den finanziellen Möglichkeiten der Stadt weiter anzupassen. - Grundlage auch für den Eigenbetrieb VHS ist der gesetzlich formulierte Auftrag der öffentlichen Bildung als einer sozialen und gesellschaftlichen Aufgabe, die öffentlich finanziert werden muß. Diese Verpflichtungen der Stadt müssen ebenso berücksichtigt werden wie das Prinzip von mehr Wirtschaftlichkeit zur De zuletzt stärkt die Rechtsform Eigenbetrieb die Eigenständigkeit nicht nur des Verwaltungshandelns, sondern auch der pädagogischen Arbeit. - Die Rechtsform des Eigenbetriebs hat einerseits keinerlei Auswirkungen auf die bestehenden Arbeitsverhältnisse und tariflichen Regelungen (Fortgeltung des BAT), erlaubt aber andererseits eine wirtschaftliche und organisatorische Neuausrichtung der VHS. Die Umwandlung ist ohne dienstrechtliche Hindernisse und ohne Nachteile für die MitarbeiterInnen zu realisieren. Sie ist aber auch sinnvoll, denn die angestrebte wirtschaftliche Transparenz und Handlungsfreiheit erfordern eine konsequent dezentralisierte Organisationsform und eine Neuorientierung von Leitung und MitarbeiterInnen, die für die bildungspolitische Zielsetzung der VHS künftig eine bessere wirtschaftliche Umsetzung verspricht. - Schließlich bleibt auch die Organisationsform Eigenbetrieb unter der politischen Verantwortung der Stadt. 3.: Sicherlich sind auch im Bereich Schulabschlüsse deutliche Einsparungen notwendig. Dabei sind HASA- und RESA-Kurse in der sozial- und bildungspolitischen Situation Frankfurts unterschiedlich zu bewerten:

a) Auch wenn die Schulabschlüsse an der VHS eine freiwillige Leistung der Stadt darstellen, kann ihre sozialpolitische Verantwortung für die Menschen nicht außer Acht bleiben, die aufgrund ihrer finanziellen und sozialen Lage besonderer Bildungsangebote und Auffangeinrichtungen bedürfen. Dies gilt vor allem für das Nachholen von Hauptschul Abschlüssen. Es hat sich gezeigt, daß für den entsprechenden Erfolg auf flankierende persönlichkeitsunterstützende Maßnahmen, d.h. direkte sozialpädagogische Betreuung nicht verzichtet werden kann; sie wäre im Umfang u.U. zu reduzieren (könnte sich aber am Modell der Schulsozialarbeit orientieren).

b) Für den Bereich schulischer Kurse, der von der VHS aus Kostengründen künftig nicht mehr angeboten werden kann, ist dieses Angebot mit dem Ziel der Kostenübernahme durch das Land anderen Einrichtungen zu übertragen. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen: für die Chancen im Arbeitsmarkt der Hauptschul-Abschluß immer weniger ausreicht, sondern der Realschul-Abschluß zählt, und daß Jugendliche mit besonders problematischem sozialen Hintergrund auch besondere organisatorische und pädagogische Voraussetzungen benötigen, um diesen Abschluß schaffen zu können. Diese Voraussetzungen sind bei vielen Anbietern von Hauptabschlüssen nicht gegeben. Antragstellende Fraktion: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.03.2001, B 191 Bericht des Magistrats vom 06.12.1996, B 722 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Schulausschuss Schulausschuss Ausschuss "Verwaltungsreform" Versandpaket: 11.06.1996 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Schulausschusses am 01.07.1996, TO I, TOP 4 Der Antrag der SPD-Fraktion, die Vorlagen NR 807 und NR 815 in einer außerordentlichen Sitzung am 11.07.1996, Beginn 14.00 Uhr zu beraten und zu dieser Sitzung Herrn Stadtrat Hemzal einzuladen, wird mit den Stimmen von CDU, SPD und REP gegen die Stimmen der GRÜNEN angenommen. Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage NR 807 wird bis zur außerordentlichen Sitzung am 11.07.1996 zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD und REP gegen GRÜNE (= Zurückstellung nächste turnusmäßige Sitzung) 18. Sitzung des Ausschusses "Verwaltungsreform" am 08.07.1996, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Entscheidung über die Beschlußfassung der Vorlage NR 807 wird auf den Schulausschuß (Sondersitzung am 11.07.1996) delegiert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.07.1996, TO II, TOP 26 Beschluss: Die Beratung der Vorlage NR 807 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des Schulausschusses am 11.07.1996, TO I, TOP 1 Auf Wunsch der GRÜNEN ist Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage NR 807 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des Schulausschusses am 02.09.1996, TO I, TOP 4 Der Antrag der GRÜNEN, die Vorlagen NR 807 und NR 815 bis zu der nächsten Sitzung zurückzustellen, wird mit den Stimmen von CDU und SPD abgelehnt. Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 807 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und REP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung gem. NR 815 und GRÜNE (= Annahme) 34. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.09.1996, TO I, TOP 71 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 807 wird dem Magistrat gemäß der Vorlage NR 815 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: SPD und GRÜNE gegen CDU und REP (= Ablehnung) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.09.1996, TO I, TOP 9 Beschluss:

  1. Die Vorlage NR 807 wird unter Hinweis auf die Vorlage NR 815 dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
  2. I.
    • a)Teil A Ziff. 1. bis 13. wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
    • b)Teil A Ziff. 14. wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
    • c)Teil B erhält folgende Fassung: "1. Der Magistrat erstellt zu den Punkten A Ziff. 1. bis 13. eine Dienstanweisung, die bis zum 30.11.1996 umzusetzen ist.
  3. Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung halbjährlich über den Fortgang der Umsetzung zu berichten." II. Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Prof. Dr. Brumlik, Frau Holler-Röder und Ley sowie Raabe (zur Geschäftsordnung) dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. (über den Ausschußbericht) SPD und GRÜNE gegen CDU und REP (= Ablehnung) zu 2. (über den Ausschußbericht) Zu I.
    • a)CDU, SPD und GRÜNE (= Annahme Ziff. 11.) gegen GRÜNE (= Ablehnung Ziff. 1., 5., 8.; P + B = Ziff. 2., 6., 9., 10., 12., 13.; Enthaltung = Ziff. 3., 7.; erledigt = Ziff. 4.) und REP (= P +
    • B)zu I.
    • b)Annahme, 1 REP (= Ablehnung) zu I.
    • c)Annahme, 3 REP (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6468,
  4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.1996 § 6681,
  5. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.09.1996 Aktenzeichen: 90 4

Inhalt

Antrag vom 05.06.1996, NR 807

Betreff:

VHS als Eigenbetrieb fördert wirtschaftliche Transparenz und pädagogische Angebotsqualität Die Empfehlung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zügig umsetzen!

Tenor:

"Der Konflikt zwischen den knappen Ressourcen und den möglichen Aufgaben der VHS ist nur im Einklang mit dem Selbstverständnis der VHS und ihrem bildungs- und sozialpolitischen Auftrag zu lösen", formuliert der Abschlußbericht der KGSt consult

(Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der VHS Frankfurt am Main, S.2), ein "neues gemeinsames Selbstverständnis sei erforderlich, ein für alle Bereiche gültiges Leitbild".

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der VHS haben inzwischen wichtige Beiträge zu einem solchen Leitbild erarbeitet, z.B.:

"Die Volkshochschule Frankfurt ist die kommunale Weiterbildungseinrichtung im Sinne des Hessischen Volkshochschulgesetzes ..."

"... weltanschaulich unabhängig...offen für alle Bürgerinnen und Bürger und hat eine besondere Verantwortung für gesellschaftlich benachteiligte Gruppen..."

"...will eine das gesamte Stadtgebiet flächenmäßig umfassende Weiterbildung gewährleisten..."

"... will als modernes Dienstleistungszentrum sich flexibel an den Bedürfnissen der Menschen orientieren..."

"... ermöglicht allen Heranwachsenden und Erwachsenen ohne Rücksicht auf Vorbildung, gesellschaftliche Stellung, Beruf, Nationalität und Religion die Teilnahme an ihren Veranstaltungen zur Aneignung von Kenntnissen und Fähigkeiten für Leben, Beruf

und Öffentlichkeit. Damit leistet sie ihren Beitrag, daß sich Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch Weiterbildung mit den Veränderungen auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens ständig auseinandersetzen..."

"...vertritt einen ganzheitlichen Bildungsansatz... segmentiert nicht kulturelle gegen politische, persönliche gegen berufliche, individuelle gegen politische Interessen, sondern bietet in einer Institution die Themenvielfalt, die unserer heutigen

Zeit entspricht... Weil Menschen verschiedenster Interessen einander begegnen, befördert sie die Fähigkeit zur Toleranz. Verschiedenste Interessen werden gleichermaßen wichtig genommen und nicht elitär gegeneinander abgewogen. Insofern spiegelt

Volkshochschule Reichtum wie Konflikthaftigkeit unserer Gesellschaft..."

"...ist ein Forum für den gesellschaftlichen Diskurs, stärkt und ergänzt die sozialen und kulturellen Angebote in Kooperation mit Vereinen, Initiativen und Gruppen in der Stadt..."

"... bildet durch die Vielzahl ihrer 'face-to-face-'Öffentlichkeiten ein Gegengewicht zur vereinzelnden Wirkung des Medienkonsums und der bloß abstrakten Medienöffentlichkeit, schafft in 'kleinen' Öffentlichkeiten vieler Lerngruppen Selbstvertrauen

und Gelegenheit zur gemeinsamen Erbeitung von Meinungen und Positionen.. Mit ihrer Orientierung an den Werten der wissenschaftlichen Überprüfbarkeit, der weltanschaulichen Offenheit und der Freiheit der Teilnehmer im Grad ihres Engagements stellt sie

für alle, die dies wünschen, eine Alternative zur Arbeit in Vereinen, Parteien, religiösen und weltanschaulichen Gemeinschaften dar, die eine Übereinstimmung mit ihren Zielen voraussetzen..."

"Die Breite und Vielfalt des Angebotes sind ihr besonderes Qualitätsmerkmal und bilden ihr entscheidendes Entwicklungspotential...(darunter:) die Vielzahl von Teilnehmervoraussetzungen und Eingangsniveaus, von Vermittlung grundlegender, beruflicher

und allgemeiner Qualifikation bis zu hochspezialisierten Angeboten für Minderheiten; die Spannbreite zwischen hochverbindlichen Kursangeboten/Projekten und offenen Arbeitsformen mit vorher nicht festgelegten Ergebnissen, zwischen den Funktionen,

Forum öffentlicher Auseinandersetzungen aber auch auch geschützter Raum für sensible Lernprozesse zu sein; das Nebeneinander von zentralisierten und stadtteilorientierten Angeboten; die Vielzahl von Kooperationsbeziehungen mit Gruppen, Initiativen,

Vereinen und Einrichtungen..."

"...Die Erhaltung und Weiterentwicklung der Vieldimensionalität des Programms, nicht ihre Reduktion und Vereinseitigung, sind gesellschaftlich und im Eigeninteresse der Volkshochschule auch als Profilbildungsstrategie sinnvoll... Die nur marktförmige

Orientierung würden den geschichtlichen Entstehungszusammenhang der Volksbildung verraten, sozial schwache Adressaten über die Preisbildung mittelbar ausgrenzen, die Differenz zu kommerziellen Trägern einebnen und die Legitimation für die

Bezuschussung aus Steuermitteln fragwürdig machen. Die Reduzierung auf Erfüllung sozialer Aufgaben würde ihrem geschichtlichen Hintergrund ebenfalls nicht gerecht..."

"...(Zunehmend befindet sich die Volkshochschule) in einem Spannungsfeld zwischen öffentlichem Auftrag, Wettbewerbsverhalten und dem Zwang zur Wirtschaftlichkeit..."

"...(Damit sie ihren Auftrag wahrnehmen kann) ist neben Programmsorgfalt öffentliche Subvention erforderlich, um die Kosten dieser Bildungsarbeit tragen zu können, ohne sozial Schlechtergestellte auszugrenzen...

"...Auch wenn ein berechtigtes Interesse daran besteht, daß öffentliche Förderung nicht unproduktives Konkurrieren verschiedenster Anbieter mitsubventioniert, darf dies nicht dazu führen, daß die Volkshochschule nur noch diejenigen Aufgaben

zugewiesen bekommt, die niemand sonst aufgreifen will oder kann... "

"...Zum Erhalt ihrer sozialen und gesellschaftlichen Funktion muß sie ihrerseits versuchen, Mittel vorrangig für diese Ziele freizubekommen, d.h. insgesamt so sparsam und effektiv zu wirtschaften, daß größtmögtlicher Spielraum zur Subventionierung

sozialer und gesellschaftpolitisch notwendiger Programmangebote gewonnen wird. Dazu wird sie innovative Angebote planen, neue Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit modernen Methoden werben..."

Damit ist eine Forderung der KGSt- Untersuchung ihrer Einlösung nähergekommen; zu den anderen Empfehlungen stehen praktische Folgerungen noch aus.

Dazu möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert,

(1) das Amt 43 in die Rechtsform eines Eigenbetriebs zu überführen, und dazu umgehend die notwendigen Schritte einzuleiten, wie unter anderem:

a) eine Betriebssatzung zu erarbeiten,

b) die öffentliche Ausschreibung einer Stelle BetriebsleiterIn mit sowohl pädagogischer wie auch betriebswirtschaftlicher/kaufmännischer Kompetenz zu veranlassen:

c) eine Eröffnungsbilanz und einen Finanzplan zu erstellen,

d) einen Lenkungsausschuß einzurichten, der ein Projektprogramm zur Umsetzung der Neuausrichtung erarbeitet und die konkreten Umsetzungsschritte begleitet, darunter

- die Erarbeitung der finanzwirtschaftliche Steuerungssysteme wie transparentes Rechnungswesen und neues dezentrales Budgetierungssystem,

- die Erarbeitung eines zielgruppenorientierten Werbekonzepts, - die dafür notwendigen Eckpunkte eines Personalentwicklungskonzeptes;

e) ein Konzept zu erarbeiten, wie die festangestellten MitarbeiterInnen und die KursleiterInnen in den einzelnen Umsetzungsschritten beteiligt werden;

(2) in der Satzung des Eigenbetriebs folgende Bestimmungen zu verankern:

a) zur inhaltlichen Ausrichtung:

- die in der Praeambel des Antrags vorgestellten Beiträge zum Leitbild gelten als Richtschnur für die Ausrichtung des Bildungsangebots im ganzen wie in den einzelnen Programmbereichen; - die für jeden Bereich zu vereinbarenden Kontrakte und

Budgetziele berücksichtigen gleichermaßen die bildungs-,gesellschafts und sozialpolitische Verpflichtung gemäß dem gesetzlichen Auftrag der VHS, offen für alle Interessierten und insbesondere für gesellschaftlich benachteiligte Gruppen zu arbeiten,

wie den wirtschaftlicheren Mitteleinsatz;

- In allen Bereichen der VHS werden die Belange der interkulturellen Bildung und der Frauenbildung integrierter Bestandteil; zusätzlich wird diese Arbeit durch die strategischen Referate "Interkulturelle Bildung/AusländerInnen" und "Frauenbildung"

verstärkt und koordiniert, was eigene Bereiche mit speziellen Weiterbildungsangeboten für AusländerInnen und Frauen nicht ausschließt;

- analog zu den Bestimmungen des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes wird ein Frauenförderplan erarbeitet und eingehalten;

b) zur Organisationsstruktur:

- Organe des Eigenbetriebs sind: Betriebskommission, Betriebsleitung, Service- und Steuerungsdienste sowie Fach und Stadtteilzentren;

- die Leistungs-und Kostenverantwortung wird auf die Fach- und Stadtteilzentren übertragen;

- die Leitung der Fach- und Stadtteilzentren wird von jeweils einer pädagogischen Fachkraft des Bereichs für eine bestimmte Zeit befristet wahrgenommen; dabei ist das Votum der MitarbeiterInnen des Bereichs zu berücksichtigen; ferner ist darauf zu

ach ten, daß insgesamt die Zahl der Hierarchiestufen nicht vermehrt wird;

- ein ggf. zu gründendes Weiterbildungsinstitut ist dauerhaft in den Gesamtbetrieb zu integrieren, in enger pädagogischer wie wirtschaftlicher Kooperation mit den anderen Bereichen der VHS; es darf keinen Vorrang vor anderen Aufgaben der VHS

erhalten, sondern soll Aufgabenfelder mit höherem Zuschußbedarf sichern helfen;

(3) anders als in der Untersuchung vorgeschlagen,

für den Bereich der Schulabschlüsse gemeinsam mit den Beschäftigten ein Konzept zu erarbeiten, das

a) weiterhin das Angebot Hauptschul-Abschlüsse in der VHS erhält und soweit möglich sozialpädagogische Betreuung am Unterrichtsort vorsieht,

jedoch b) Realschul-Abschlüsse nicht mehr in bisherigem Umfang in der VHS anbietet; es ist dafür Sorge zu tragen, daß soweit möglich andere Einrichtungen dieses Angebot übernehmen;

(4) für den erhöhten Fortbildungsbedarf aufgrund der neuen Anforderungen zu gewährleisten, daß den pädagogischen MitarbeiterInnen wie den Verwaltungskräften Supervision, Organisationsberatung, betriebswirtschaftliche Weiterbildung angeboten werden.

Begründung:

Fortbildung im Erwachsenenalter wird aufgrund der schnellen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen immer notwendiger. Eine Voraussetzung, dieser Entwicklung gerecht zu werden, ist, die öffentliche Erwachsenenbildung in ihrem Angebot zu

stärken und zu optimieren. Gleichzeitig wird die VHS ihren Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten müssen. Dazu hat die KGSt-Untersuchung wichtige Vorarbeiten geleistet.

Mit der Umsetzung ihrer Ergebnise soll die VHS strukturell in die Lage versetzt werden, mit den zu erwartenden geringeren öffentlichen Zuschüssen effektiver ihren bildungs- gesellschafts- und sozialpolitischen Auftrag zu erfüllen: mit einem

qualitativ hohen und preiswerten Allgemeinbildungsangebot, für alle Bevölkerungsgruppen, wirtschaftlich transparent und mit umfangreicher dezentraler Fach- und Ressourcenverantwortung.

Dazu im Einzelnen

1.: Im Vergleich mit anderen Rechtsformen (Amt, Verein, gemeinnütziger GmbH) sprechen für den EIGENBETRIEB vor allem folgende VORTEILE:

- Ein Eigenbetrieb kann schneller und flexibler auf Angebote und Nachfragen auf dem Markt von Fort- und Weiterbildung reagieren als ein städtisches Amt, das unter anderem in vielfacher Hinsicht von anderen Ämtern abhängig bleibt und dadurch

notwendigerweise seine Projekte nur mit relativ großem Zeitverzug umsetzen kann.

Die rasche Reaktion auf aktuelle Nachfrage ist für die wirtschaftliche Situation der VHS von erheblicher Bedeutung. Die in der Untersuchung benannten Potentiale zur Ergebnisverbesserung der VHS und damit zur deutlichen Verringerung des

städtischen Zuschusses liegen vor allem in der besseren Nutzung der vorhandenen Kompetenz der VHS für zusätzliche Angebote, dies allerdings nur unter Schaffung bestimmter Voraussetzungen (z.B.: stärkere Eigenständigkeit und eigene Budgets der

Organisationseinheiten; schnelle Entscheidungen, vereinfachte und optimierte Verwaltungsverfahren (Anmeldung, Kursleiter, usw.), vollständige EDV-Einführung).

Damit werden die Ergebnisverbesserungen sowohl durch die Reduzierung der Kosten als auch durch die Steigerung der Einnahmen mit Erschliessung neuer Zielgruppen erreicht, und dadurch kann statt Programm-Abbau Programm-Ausbau realisiert werden.

-Eine zügige Umwandlung der VHS in einen Eigenbetrieb ermöglicht schon nach kurzer Zeit, d.h. noch 1996, wirtschaftlicheres Handeln: So ist z.B. sofort eine transparente Buchführung in der VHS ingesamt wie in allen ihren einzelnen Bereichen

umsetzbar, während die flächende Kosten-Leistungs-Rechnung in den Verwaltungseinheiten der Stadtverwaltung erheblich später eingeführt werden wird. Die künftige differenzierte Kosten-und Leistungsrechnung ermöglicht eine entsprechend differenzierte

Verwendung der Mittel. Kostenreduzierung auf der einen Seite und Einnahmesteigerungen auf der anderen werden es ermöglichen, den städtischen Zuschuß den finanziellen Möglichkeiten der Stadt weiter anzupassen.

- Grundlage auch für den Eigenbetrieb VHS ist der gesetzlich formulierte Auftrag der öffentlichen Bildung als einer sozialen und gesellschaftlichen Aufgabe, die öffentlich finanziert werden muß. Diese Verpflichtungen der Stadt müssen ebenso

berücksichtigt werden wie das Prinzip von mehr Wirtschaftlichkeit zur De zuletzt stärkt die Rechtsform Eigenbetrieb die Eigenständigkeit nicht nur des Verwaltungshandelns, sondern auch der pädagogischen Arbeit.

- Die Rechtsform des Eigenbetriebs hat einerseits keinerlei Auswirkungen auf die bestehenden Arbeitsverhältnisse und tariflichen Regelungen (Fortgeltung des BAT), erlaubt aber andererseits eine wirtschaftliche und organisatorische Neuausrichtung

der VHS. Die Umwandlung ist ohne dienstrechtliche Hindernisse und ohne Nachteile für die MitarbeiterInnen zu realisieren. Sie ist aber auch sinnvoll, denn die angestrebte wirtschaftliche Transparenz und Handlungsfreiheit erfordern eine konsequent

dezentralisierte Organisationsform und eine Neuorientierung von Leitung und MitarbeiterInnen, die für die bildungspolitische Zielsetzung der VHS künftig eine bessere wirtschaftliche Umsetzung verspricht.

- Schließlich bleibt auch die Organisationsform Eigenbetrieb unter der politischen Verantwortung der Stadt.

3.: Sicherlich sind auch im Bereich Schulabschlüsse deutliche Einsparungen notwendig. Dabei sind HASA- und RESA-Kurse in der sozial- und bildungspolitischen Situation Frankfurts unterschiedlich zu bewerten:

a) Auch wenn die Schulabschlüsse an der VHS eine freiwillige Leistung der Stadt darstellen, kann ihre sozialpolitische Verantwortung für die Menschen nicht außer Acht bleiben, die aufgrund ihrer finanziellen und sozialen Lage besonderer

Bildungsangebote und Auffangeinrichtungen bedürfen. Dies gilt vor allem für das Nachholen von Hauptschul Abschlüssen. Es hat sich gezeigt, daß für den entsprechenden Erfolg auf flankierende persönlichkeitsunterstützende Maßnahmen, d.h. direkte

sozialpädagogische Betreuung nicht verzichtet werden kann; sie wäre im Umfang u.U. zu reduzieren (könnte sich aber am Modell der Schulsozialarbeit orientieren).

b) Für den Bereich schulischer Kurse, der von der VHS aus Kostengründen künftig nicht mehr angeboten werden kann, ist dieses Angebot mit dem Ziel der Kostenübernahme durch das Land anderen Einrichtungen zu übertragen. Dabei ist allerdings zu

berücksichtigen: für die Chancen im Arbeitsmarkt der Hauptschul-Abschluß immer weniger ausreicht, sondern der Realschul-Abschluß zählt, und daß Jugendliche mit besonders problematischem sozialen Hintergrund auch besondere organisatorische und

pädagogische Voraussetzungen benötigen, um diesen Abschluß schaffen zu können. Diese Voraussetzungen sind bei vielen Anbietern von Hauptabschlüssen nicht gegeben.

Antragstellende Fraktion: GRÜNE

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. Juni 1996Sie sind hier
    NRNR 807VHS als Eigenbetrieb fördert wirtschaftliche Transparenz und pädagogische Angebotsqualität Die Empfehlung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zügig umsetzen!
    STVV-Antrag · GRÜNE
  2. 6. Dezember 1996BB 722Die Volkshochschule Frankfurt - zeitgemäßes kommunales Bildungsinstitut mit ZukunftMagistratsbericht
  3. 5. März 2001Antwort des Magistrats · nach 248 WochenBB 191Die Volkshochschule Frankfurt - zeitgemäßes kommunales Bildungsinstitut mit ZukunftMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf7 Beratungen
Schulausschusses
Sitzung 34 · 01.07.1996
TO I, TOP 4
Beraten
Die Beratung der Vorlage NR 807 wird bis zur außerordentlichen Sitzung am 11.07.1996 zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDREP
Ablehnung:
Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD und REP gegen GRÜNE (= Zurückstellung nächste turnusmäßige Sitzung)

Ausschusses "Verwaltungsreform"
Sitzung 18 · 08.07.1996
TO I, TOP 7
Beraten
Die Entscheidung über die Beschlußfassung der Vorlage NR 807 wird auf den Schulausschuß (Sondersitzung am 11.07.1996) delegiert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 39 · 11.07.1996
TO II, TOP 26
Beraten
Die Beratung der Vorlage NR 807 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Schulausschusses
Sitzung 35 · 11.07.1996
TO I, TOP 1
Beraten
Die Beratung der Vorlage NR 807 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Schulausschusses
Sitzung 36 · 02.09.1996
TO I, TOP 4
Abgelehnt
Die Vorlage NR 807 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUREP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU und REP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung gem. NR 815 und GRÜNE (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 34 · 10.09.1996
TO I, TOP 71
Beraten
Die Vorlage NR 807 wird dem Magistrat gemäß der Vorlage NR 815 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDGrüne
Ablehnung:
CDUREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD und GRÜNE gegen CDU und REP (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 40 · 12.09.1996
TO I, TOP 9
Beraten
1. Die Vorlage NR 807 wird unter Hinweis auf die Vorlage NR 815 dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. I. a) Teil A Ziff. 1. bis 13. wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Teil A Ziff. 14. wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. c) Teil B erhält folgende Fassung: "1. Der Magistrat erstellt zu den Punkten A Ziff. 1. bis 13. eine Dienstanweisung, die bis zum 30.11.1996 umzusetzen ist. 2. Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung halbjährlich über den Fortgang der Umsetzung zu berichten." II. Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Prof. Dr. Brumlik, Frau Holler-Röder und Ley sowie Raabe (zur Geschäftsordnung) dienen zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
SPDGrüne
Ablehnung:
CDUREP
zu 2 / a)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
GrüneREP
zu 2 / b)
Sonstige:
1 REP (Ablehnung)
zu 2 / c)
Sonstige:
3 REP (Ablehnung)
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. (über den Ausschußbericht) SPD und GRÜNE gegen CDU und REP (= Ablehnung) zu 2. (über den Ausschußbericht) Zu I. a) CDU, SPD und GRÜNE (= Annahme Ziff. 11.) gegen GRÜNE (= Ablehnung Ziff. 1., 5., 8.; P + B = Ziff. 2., 6., 9., 10., 12., 13.; Enthaltung = Ziff. 3., 7.; erledigt = Ziff. 4.) und REP (= P + B) zu I. b) Annahme, 1 REP (= Ablehnung) zu I. c) Annahme, 3 REP (= Ablehnung)

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Ortsbeiratssitzung
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