Kriterien für den Milieuschutz transparent machen
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Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Offenlegung der Kriterien für soziale Erhaltungssatzungen in Frankfurt, um die Transparenz zu erhöhen und die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung zu schützen. Dies soll helfen, Verdrängungseffekte zu verhindern und die Mieten zu stabilisieren.
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Thema Wohnen verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, die in Frankfurt geltenden Kriterien zur Aufstellung einer sozialen Erhaltungssatzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB), sogenannte Milieuschutzsatzungen, offenzulegen und für die Öffentlichkeit transparent zu machen.
Begründung
Die Stadt Frankfurt hat für das gesamte Stadtgebiet 15 Erhaltungssatzungen beschlossen, mit der Zielsetzung, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung zu erhalten (§ 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB). In Gebieten mit sogenanntem Milieuschutz besteht die Möglichkeit der Verhinderung von Luxusmodernisierungen, die Genehmigungspflicht bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und die Anwendung des Vorkaufsrechts, das seit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes unter bestimmten Umständen genutzt werden kann. Der Milieuschutz kann demnach ein Instrument im Kampf gegen Mietenwahnsinn sein und die dort ansässige Wohnbevölkerung vor Verdrängung schützen. In Frankfurt gibt es nicht für alle Stadtgebiete Milieuschutzsatzungen, die auf diese Schutzfunktion der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung abzielen. Nach fünf Jahren werden neue Untersuchungen durchgeführt, die über eine Änderung bzw. Verlängerung der Erhaltungssatzung entscheiden. Für die Öffentlichkeit ist jedoch nicht nachvollziehbar, welche genauen Kriterien für die Ausweisung von sozialen Erhaltungssatzungen herangezogen werden. Beispielsweise wurde vor Jahren versäumt, eine soziale Erhaltungssatzung für die 257 Wohnungen in dem Gebiet Waldschmidtstrasse 41-45a/ Wittelsbacherallee 16-26/ Jakob-Carl-Junior-Strasse 2-8 aufzustellen. In dieser Wohnanlage sind Ende 2020 über 250 Sozialbindungen weggefallen, die kurz darauf zu 15 prozentigen Mieterhöhungen trotz extremen Instandhaltungsstaus geführt haben. Umfassende Modernisierungen oder der Verkauf der Liegenschaft werden befürchtet, die enorme Mietsteigerungen und schließlich die Verdrängung vieler Mieter*innen zur Folge hätten. Eine Milieuschutzsatzung für dieses Gebiet könnte Mieterhöhungen und Mieter*innenverdrängung begrenzen. Milieuschutzsatzungen können Verdrängungseffekte abdämpfen und die Zusammensetzung der Menschen im Stadtteil schützen. Langfristig müssen substanziell mehr soziale Erhaltungssatzungen ausgewiesen und diese als eine der wenigen kommunalen wohnungspolitischen Instrumente besser genutzt werden. Es muss daher eine Transparenz über die Vergabekriterien hergestellt werden, um auf lange Sicht den Milieuschutz in Frankfurt weiterentwickeln zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 9. November 2023 brachte Linke diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 14.12.2023 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE., FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung)