Paris zeigt, wie es geht - Miet-E-Scooter komplett aus Frankfurt verbannen!
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die vollständige Verbannung von Miet-E-Scootern aus Frankfurt, um die Sicherheit im öffentlichen Raum zu erhöhen und Umweltprobleme zu reduzieren. Die Begründung stützt sich auf die negativen Auswirkungen der E-Scooter-Nutzung auf Fußgänger und die Umwelt. Ziel ist es, ein nachhaltigeres und sicheres Verkehrskonzept für die Stadt zu entwickeln.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird damit beauftragt, die Vermietung von E-Scootern in Frankfurt möglichst zeitnah zu unterbinden und die hierfür notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, etwa durch eine entsprechende Änderung der Satzung der Stadt Frankfurt am Main über Sondernutzungen.
Zudem wird der Magistrat aufgefordert, tatsächlich sinnvolle Konzepte zur Mikromobilität in unserer Stadt zu untersuchen. Insbesondere sollten dabei dezentrale, vernetzte und gemeinsam genutzte Elektromobilitätslösungen im Vordergrund stehen, die von kommunalen Koordinatoren (z. B. Community- oder Quartiersmanagern) verwaltet werden und welche die Anforderungen in Bezug auf Sicherheit, Integration, intelligente Stadtplanung und ökologische Nachhaltigkeit erfüllen.
Begründung
Seit Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) im Sommer 2019 werden insbesondere die von verschiedenen Anbietern im öffentlichen Raum zur Vermietung kursierenden Elektro-Tretroller zu einer immer größeren Belastung. Keine der zwischenzeitlich seitens der Stadt Frankfurt ergriffenen Maßnahmen war dazu geeignet, die schwerwiegenden Missstände zu beseitigen. Regelmäßig gefährden Nutzer von Miet-E-Scootern sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer massiv, indem sie regelwidrig Bürgersteige und Fußgängerzonen befahren, gerne auch zu zweit oder gar zu dritt auf einem Gefährt. Rücksichtslos abgestellt werden die Elektro-Tretroller dann zur Stolperfalle, insbesondere für ältere, sehbehinderte und bewegungseingeschränkte Menschen, die etwa auf Rollstühle, Rollatoren oder andere Gehhilfen angewiesen sind. Aber auch Eltern mit Kinderwagen sind hiervon in besonderer Weise betroffen. Aus ökologischer Sicht ist der Einsatz von Miet-E-Scootern ebenfalls in Frage zu stellen, da er nicht Nachhaltig ist. Zum einen resultiert das aus der kurzen Lebensdauer dieser Kleinstfahrzeuge. Vermeidbarer Elektroschrott, der auch immer wieder gerne seinen Weg in Landschaftsschutzgebiete oder gar in Main und Nidda findet und dort zur Umweltzerstörung beiträgt. Darüber hinaus dürfte es kaum zur Verbesserung der CO2-Bilanz in Frankfurt beitragen, wenn die Anbieterfirmen in den Nachtstunden mit Transportfahrzeugen - in der Regel älteren Baujahrs und mit Dieselantrieb - die Elektro-Tretroller einsammeln, um die Akkus zu tauschen, aufzuladen oder die Gefährte wieder an andere Standorte in unserer Stadt zu verbringen. Zumal die Miet-E-Scooter ganz offensichtlich zumeist als Spaß- und Freizeitgeräte missbraucht werden, hingegen eher selten für die Bewältigung der sogenannten "letzten Meile" genutzt werden, was immer wieder von den Befürwortern dieses Verkehrsmittels der Mikromobilität behauptet wird. Wer beruflich oder aus anderen Gründen darauf angewiesen ist, um von A nach B zu kommen, kann ein solches Elektrokleinstfahrzeug käuflich erwerben und selbstverständlich auch zukünftig im Frankfurter Straßenverkehr - unter Einhaltung der geltenden Verkehrsregeln - nutzen. Nachdem jetzt ganz aktuell der Frankfurter Polizeipräsident darauf hingewiesen hat, dass diese Gefährte im Bahnhofsviertel nicht nur - wie im gesamten Stadtgebiet - Gehwege, Kreuzungen und Durchgänge blockieren, sondern dort zudem als Drogenverstecke sowie als Sitzgelegenheit von Drogenabhängigen und Obdachlosen genutzt werden, ist nach mehr als vier Jahren des Zögerns und Herumlavierens jetzt der Zeitpunkt gekommen, um die Miet-E-Scooter endlich komplett aus dem gesamten Stadtgebiet von Frankfurt zu verbannen. Denn nur mit diesem zugegebenermaßen rigorosen, aber konsequenten Schritt kann das durch die derzeit circa 12.000 in Frankfurt kursierenden Miet-E-Scooter - bzw. deren Nutzer - verursachte Chaos wirksam und dauerhaft beseitigt und damit die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer in unserer Stadt wieder nachhaltig verbessert werden. Paris hat bereits zum
- September 2023 diese Konsequenz gezogen und damit gezeigt, wie es geht! Nach möglichst zeitnaher Umsetzung dieser Maßnahme, bei der natürlich auch deren Rechtssicherheit im Vordergrund stehen muss, ist der Magistrat dazu angehalten, tatsächlich sinnvolle Konzepte zur Mikromobilität in unserer Stadt zu untersuchen. Insbesondere sollten dabei dezentrale, vernetzte und gemeinsam genutzte Elektromobilitätslösungen im Vordergrund stehen, die von kommunalen Koordinatoren (z. B. Community- oder Quartiersmanagern) verwaltet werden und welche die Anforderungen in Bezug auf Sicherheit, Integration, intelligente Stadtplanung und ökologische Nachhaltigkeit erfüllen. Dies sowie die wissenschaftlich begleitete Durchführung von Pilotprojekten kann in Zusammenarbeit zwischen der Stadt und der Frankfurt University of Applied Sciences sowie anderen Institutionen und NGOs erfolgen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 6. November 2023 brachte BFF-BIG diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 19 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 26.01.2024 im OBR 5 abgelehnt.
Beratungsverlauf19 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und SPD gegen BFF (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen CDU (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und FDP gegen CDU und BFF (= Zustimmung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: 3 CDU und SPD gegen BFF (= Annahme); 1 CDU und GRÜNE (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und fraktionslos gegen CDU und FDP (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: 5 CDU, 3 GRÜNE, SPD und FDP gegen 2 CDU, 1 GRÜNE und BFF (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Kenntnis); CDU (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ELF gegen AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Ablehnung) BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: WBE, CDU und BFF gegen 2 GRÜNE, SPD und FDP (= Ablehnung) bei zwei Enthaltungen GRÜNE
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, LINKE. und AfD gegen SPD, FDP und fraktionslos (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: 3 CDU, 1 SPD, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE, 2 SPD und LINKE. (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung); SPD und FDP (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen AfD, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und AfD gegen BFF (= Annahme)