Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Wohnungspolitisches Maßnahmenpaket

Vorlagentyp: NRLINKE
2 SitzungenAbgelehnt
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zu dieser Straße geht es weiter

Kuhwaldstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.09.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Neues zu Kuhwaldstraße per E-Mail

Begründung

Vorbildhaft hat das Land Baden-Württemberg im Juli 2013 ein wohnungspolitisches Maßnahmenpaket mit einer Wohnraumzweckentfremdungsverordnung und einer Umwandlungsverordnung beschlossen. Allein durch die Umsetzung solcher Maßnahmen hätten aktuelle Fälle wie z. B. die Umwandlung der Mietwohnungen in der Bockenheimer Landstraße 77-81 in Luxus-Eigentumswohnungen und der jahrelange Leerstand der Leerbachstraße 92 und der Palmengartenstraße 8 verhindert werden können. Fälle von Überbelegung von Wohnraum durch überteuerte Vermietung einzelner Räume an mehrere Personen könnten durch die Anwendung der Wohnraumzweckentfremdungsverordnung verhindert werden.

Inhalt

Antrag vom 28.01.2014, NR 790

Betreff: Wohnungspolitisches Maßnahmenpaket Vorbildhaft hat das Land Baden-Württemberg im Juli 2013 ein wohnungspolitisches Maßnahmenpaket mit einer Wohnraumzweckentfremdungsverordnung und einer Umwandlungsverordnung beschlossen. Allein durch die Umsetzung solcher Maßnahmen hätten aktuelle Fälle wie z. B. die Umwandlung der Mietwohnungen in der Bockenheimer Landstraße 77-81 in Luxus-Eigentumswohnungen und der jahrelange Leerstand der Leerbachstraße 92 und der Palmengartenstraße 8 verhindert werden können. Fälle von Überbelegung von Wohnraum durch überteuerte Vermietung einzelner Räume an mehrere Personen könnten durch die Anwendung der Wohnraumzweckentfremdungsverordnung verhindert werden. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen:

  1. Der Magistrat wird beauftragt, sich bei der neuen Landesregierung für die Einführung folgender wohnungspolitischer Verordnungen einzusetzen:
    • a)Wohnraumzweckentfremdungsverordnung (oder eines entsprechenden Gesetzes) durch das Land Hessen, die folgende Punkte unter Verbotsvorbehalt stellt: - Nutzung oder Überlassung von Wohnraum überwiegend für gewerbliche oder berufliche Zwecke - bauliche Veränderung von Wohnraum, so dass dieser für Wohnzwecke nicht mehr geeignet ist - Leerstand von Wohnraum länger als drei Monate - Beseitigung von Wohnraum ohne entsprechenden Ersatz.
    • b)Umwandlungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 4 BauGB wie in Baden Württemberg, die die Möglichkeit des Verbots der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen unter bestimmten Voraussetzungen zulässt.
  2. Um die entsprechenden Verordnungen durch das Land nutzen zu können, wird der Magistrat beauftragt:
    • a)Für besonders gefährdete Stadtteile sind Satzungen zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Milieuschutzsatzungen) gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu erarbeiten.
    • b)Der Magistrat gründet eine Institution zur Inanspruchnahme eines kommunalen Vorkaufsrechts bei angekündigter Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen oder unangemessenen Luxusmodernisierungen, bzw. zur Durchführung der gemeindlichen Übernahmepflicht in Erhaltungssatzungsgebieten gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 4 in Verbindung mit § 172 und § 173 BauGB.
  3. Um zukünftig zu verhindern, dass in Gebieten mit Milieuschutzsatzung Mieter "aufgrund der besseren wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks" aus ihrer Wohnung vertrieben werden können, sind in diesen Gebieten Beratungsbüros für MieterInnen einzurichten. Mit diesem Beratungsangebot kann die Stadt rechtzeitig den Milieuschutz verwirklichen und das ihr zustehende Vorkaufsrecht oder eine Abwendungserklärung durchsetzen und evtl. Zwangsräumungen verhindern.
  4. Der Magistrat wird beauftragt, ein Programm zur Umwandlung leerstehender oder überwiegend leerstehender Bürogebäude, wie das ehemalige Polizeipräsidium oder die Frankfurter Welle, in Wohngebäude zu erstellen. Begründung: Angesichts der fortschreitenden Vertreibung der angestammten Bevölkerung durch Mietsteigerungen, Luxussanierungen und Umwandlung in Eigentumswohnungen (Gentrifizierung) sind zusätzlich Erhaltungssatzungen zum Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB, wie sie in Hamburg und München schon seit 25 Jahren existieren, für Stadtteile mit hohem Gentrifizierungsdruck (Westend, Bockenheim, Nordend, Ostend, Bornheim, Sachsenhausen, Gallus) nötig. Ein Beispiel ist die Stadt München, der unter bestimmten Voraussetzungen ein Vorkaufsrecht zusteht. Um dessen Ausübung abzuwenden, verpflichtet sich die Käuferseite häufig durch sog. Abwendungserklärungen, die Umwandlung in Eigentumswohnungen sowie unangemessene Modernisierungsmaßnahmen zu unterlassen. Auf diese Art hat die Stadt München in den letzten 20 Jahren ca. 430 Immobilien mit 6.000 Mietwohnungen und mit ca. 400.000 m2 Wohnfläche vor Umwandlung und Luxussanierung geschützt. Die Umwandlung der für Bürogebäude vorgesehenen Baugebiete des Bosch-Areals am Güterplatz und des Geländes in der Kuhwaldstraße in Wohnungsbauten ist ein positiver Anfang.Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 29.01.2014

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 28. Januar 2014 brachte LINKE. diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 27.02.2014 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 27 · 17.02.2014
TO I, TOP 8
Abgelehnt
Die Vorlage NR 790 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFDPFreie WählerREP
Ablehnung:
SPDLinkePiratenRömerNPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE., Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme) REP (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 29 · 27.02.2014
TO I, TOP 9
Abgelehnt
Die Vorlage NR 790 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFDPFreie WählerREP
Ablehnung:
SPDLinkePiratenRömerNPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und REP gegen SPD, LINKE., Piraten, RÖMER und NPD (= Annahme)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung