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Neues zu Cohausenstraße per E-MailBegründung
Der Magistrat wird beauftragt: 1. die Umsetzung des Beschlusses § 4832 aus der 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014 vorläufig auszusetzen; 2. einen Bericht vorzulegen, welche Gaslaternen bislang umgerüstet wurden; 3. eine nachvollziehbare Wirtschaftlichkeitsberechnung zur Vorlage M 69 vom 28.03.2014 vorzulegen; 4. unabhängig von der Wirtschaftlichkeitsberechnung zu prüfen, welche Gaslaternen aus Gründen des historischen Stadtbildes erhaltungswürdig sind. Begründung: Mit dem Beschlusses § 4832 aus der 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014 wurde die Vorlage M 69 vom 28.03.2014 - Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten - mit verschiedenen Ergänzungen zugestimmt. Dabei wurden die zur Umrüstung vorgesehenen Gebiete um das Gebiet der Erhaltungssatzung Heddernheim (Ortsbezirk 8) und im Ortsbezirk 4 (Bornheim, Ostend) um den im Gebiet der Erhaltungssatzung liegenden historischen Dorfkern Bornheims erweitert. Darüber hinaus sollen die in verschiedenen Gebieten und Straßen stehenden Gasleuchten auf LED unter Erhalt der Gaslaternen-Optik umgerüstet werden. Betroffen sind hiervon im Ortsbezirk 4 (Bornheim, Ostend): Carl-Heicke-Weg (unter Denkmalschutz stehend); Karree rund um den Parlamentsplatz; im Ortsbezirk 3 (Nordend): Gebiet des mittleren Nordends; im Ortsbezirk 8 (Heddernheim, Niederursel, Nordweststadt): Dillgasse, Brühlstraße bis zur Einmündung Dillgasse, Heddernheimer Landstraße (ab Hausnummer 1 bis Domitianstraße), Domitianstraße (zwischen Heddernheimer Landstraße und Cohausenstraße), Herborner Straße, Georg-Wolff-Straße (jeweils die Straßenabschnitte, die nicht schon im Gebiet der Erhaltungssatzung liegen). Mit dem genannten Beschluss wurden u.a. die Vorlagen NR 941 vom 18.06.2014, NR 976 vom 21.07.2014, NR 983 vom 23.07.2014, NR 987 vom 24.07.2014 abgelehnt. Die genannten Vorlagen waren inhaltlich im Wesentlichen identisch bzw. verfolgten dieselbe Zielrichtung. In der vom Magistrat vorgelegten Vorlage M 69 vom 28.03.2014 fehlte eine nachvollziehbare Wirtschaftlichkeitsberechnung, aus der erkennbar war, dass die vom Magistrat angestrebte Maßnahme - Umrüstung der Gaslaternen - tatsächlich bei einer Langzeitbetrachtung wirtschaftlich günstiger ist als der Erhalt der Gasleuchten. Mit der Vorlage NR 941 (SPD) wurde beantragt, die Wirtschaftlichkeit der Umstellung der Gasleuchten objektiv nachprüfbar nachzuweisen. Der Magistrat sollte dabei aufgefordert werden, die unterschiedliche Wirtschaftlichkeit von Gas-/LED-Beleuchtungen im Betrieb detailliert unter Angaben von gemessenen Verbrauchsziffern darzulegen, ebenso die Umbaukosten Gas/Gasleuchten bzw. Gas/LED-Leuchten detailliert unter Bezugnahme auf aktuelle Preise. Mit den Vorlagen NR 976 und NR 987 (RÖMER) sollte der Magistrat aufgefordert werden, nachvollziehbar den wirtschaftlichen Vergleich der bestehenden und der mit der Vorlage M 69 geplanten Beleuchtung darzustellen; diese Darstellung soll sowohl den Betrieb als auch die Erhaltung bzw. Neuanschaffung über einen Zeitraum von 20 Jahren beinhalten. Hierbei sollte der Magistrat insbesondere auch zu der von der Bürgervereinigung Dichterviertel vorgelegten Wirtschaftlichkeitsberechnung zur Vorlage M 69 Stellung zu nehmen. Diese kam zum Ergebnis, dass die bestehenden Gasleuchten auf Dauer deutlich günstiger sind als die vom Magistrat geplante Umrüstung. Mit der Vorlage NR 983 (FDP) wurde zusätzlich eine jährliche Überprüfung der Wirtschaftlichkeit gefordert. Hierbei sollte der Magistrat die jährlich fertiggestellten Teilumrüstungsmaßnahmen an Hand geprüfter Jahresabrechnungen und in Form eines Soll-Ist-Vergleiches der Kosten im Rahmen eines Berichtes an die Stadtverordneten transparent und nachvollziehbar darstellen. Diese Berechnungen liegen bislang nicht vor. Darüber hinaus gibt es nach wie vor zahlreiche Bestrebungen, die Gaslaternen zu erhalten. In zahlreichen Städten gelten Gaslaternen sogar als nationales Kulturerbe und sind denkmalgeschützt, z. B. in Dresden, London, Budapest, Prag, Boston (Beacon Hill), San Diego (Gaslamp Quarter) oder Vancouver (Gastown). Der Magistrat soll daher beauftragt werden, zunächst die Umsetzung des Beschlusses § 4832 vom 24.07.2014 auszusetzen, über die bisherige Umsetzung des Beschlusses zu berichten und die Wirtschaftlichkeitsberechnung zur Vorlage M 69 nachzureichen. Darüber hinaus soll er prüfen, welche Gaslaternen aus Gründen der Erhaltung eines historischen Stadtbildes unabhängig von wirtschaftlichen Erwägungen erhaltenswert sind.
Inhalt
Antrag vom 25.08.2016, NR 78
Betreff: Historische Gaslaternen erhalten Der Magistrat wird beauftragt: 1. die Umsetzung des Beschlusses § 4832 aus der 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014 vorläufig auszusetzen; 2. einen Bericht vorzulegen, welche Gaslaternen bislang umgerüstet wurden; 3. eine nachvollziehbare Wirtschaftlichkeitsberechnung zur Vorlage M 69 vom 28.03.2014 vorzulegen; 4. unabhängig von der Wirtschaftlichkeitsberechnung zu prüfen, welche Gaslaternen aus Gründen des historischen Stadtbildes erhaltungswürdig sind.
Begründung: Mit dem Beschlusses § 4832 aus der 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014 wurde die Vorlage M 69 vom 28.03.2014 - Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten - mit verschiedenen Ergänzungen zugestimmt. Dabei wurden die zur Umrüstung vorgesehenen Gebiete um das Gebiet der Erhaltungssatzung Heddernheim (Ortsbezirk 8) und im Ortsbezirk 4 (Bornheim, Ostend) um den im Gebiet der Erhaltungssatzung liegenden historischen Dorfkern Bornheims erweitert. Darüber hinaus sollen die in verschiedenen Gebieten und Straßen stehenden Gasleuchten auf LED unter Erhalt der Gaslaternen-Optik umgerüstet werden. Betroffen sind hiervon im Ortsbezirk 4 (Bornheim, Ostend): Carl-Heicke-Weg (unter Denkmalschutz stehend); Karree rund um den Parlamentsplatz; im Ortsbezirk 3 (Nordend): Gebiet des mittleren Nordends; im Ortsbezirk 8 (Heddernheim, Niederursel, Nordweststadt): Dillgasse, Brühlstraße bis zur Einmündung Dillgasse, Heddernheimer Landstraße (ab Hausnummer 1 bis Domitianstraße), Domitianstraße (zwischen Heddernheimer Landstraße und Cohausenstraße), Herborner Straße, Georg-Wolff-Straße (jeweils die Straßenabschnitte, die nicht schon im Gebiet der Erhaltungssatzung liegen). Mit dem genannten Beschluss wurden u.a. die Vorlagen NR 941 vom 18.06.2014, NR 976 vom 21.07.2014, NR 983 vom 23.07.2014, NR 987 vom 24.07.2014 abgelehnt. Die genannten Vorlagen waren inhaltlich im Wesentlichen identisch bzw. verfolgten dieselbe Zielrichtung. In der vom Magistrat vorgelegten Vorlage M 69 vom 28.03.2014 fehlte eine nachvollziehbare Wirtschaftlichkeitsberechnung, aus der erkennbar war, dass die vom Magistrat angestrebte Maßnahme - Umrüstung der Gaslaternen - tatsächlich bei einer Langzeitbetrachtung wirtschaftlich günstiger ist als der Erhalt der Gasleuchten. Mit der Vorlage NR 941 (SPD) wurde beantragt, die Wirtschaftlichkeit der Umstellung der Gasleuchten objektiv nachprüfbar nachzuweisen. Der Magistrat sollte dabei aufgefordert werden, die unterschiedliche Wirtschaftlichkeit von Gas-/LED-Beleuchtungen im Betrieb detailliert unter Angaben von gemessenen Verbrauchsziffern darzulegen, ebenso die Umbaukosten Gas/Gasleuchten bzw. Gas/LED-Leuchten detailliert unter Bezugnahme auf aktuelle Preise. Mit den Vorlagen NR 976 und NR 987 (RÖMER) sollte der Magistrat aufgefordert werden, nachvollziehbar den wirtschaftlichen Vergleich der bestehenden und der mit der Vorlage M 69 geplanten Beleuchtung darzustellen; diese Darstellung soll sowohl den Betrieb als auch die Erhaltung bzw. Neuanschaffung über einen Zeitraum von 20 Jahren beinhalten. Hierbei sollte der Magistrat insbesondere auch zu der von der Bürgervereinigung Dichterviertel vorgelegten Wirtschaftlichkeitsberechnung zur Vorlage M 69 Stellung zu nehmen. Diese kam zum Ergebnis, dass die bestehenden Gasleuchten auf Dauer deutlich günstiger sind als die vom Magistrat geplante Umrüstung. Mit der Vorlage NR 983 (FDP) wurde zusätzlich eine jährliche Überprüfung der Wirtschaftlichkeit gefordert. Hierbei sollte der Magistrat die jährlich fertiggestellten Teilumrüstungsmaßnahmen an Hand geprüfter Jahresabrechnungen und in Form eines Soll-Ist-Vergleiches der Kosten im Rahmen eines Berichtes an die Stadtverordneten transparent und nachvollziehbar darstellen. Diese Berechnungen liegen bislang nicht vor. Darüber hinaus gibt es nach wie vor zahlreiche Bestrebungen, die Gaslaternen zu erhalten. In zahlreichen Städten gelten Gaslaternen sogar als nationales Kulturerbe und sind denkmalgeschützt, z. B. in Dresden, London, Budapest, Prag, Boston (Beacon Hill), San Diego (Gaslamp Quarter) oder Vancouver (Gastown). Der Magistrat soll daher beauftragt werden, zunächst die Umsetzung des Beschlusses § 4832 vom 24.07.2014 auszusetzen, über die bisherige Umsetzung des Beschlusses zu berichten und die Wirtschaftlichkeitsberechnung zur Vorlage M 69 nachzureichen. Darüber hinaus soll er prüfen, welche Gaslaternen aus Gründen der Erhaltung eines historischen Stadtbildes unabhängig von wirtschaftlichen Erwägungen erhaltenswert sind.Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 31.08.2016
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 25. August 2016 brachte AfD diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 13.10.2016 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme)