Zukunftsperspektive Klinikum Frankfurt Höchst
Vorlagentyp: NR SPD
Begründung
Höchst Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Beschlusstext der Magistratsvorlage M 26 wird - wie folgt- ergänzt:
- Bei der weiteren Prüfung ist konkret aufzuzeigen, ob eine Verbesserung der wirtschaftlichen und organisatorischen Situation des Städtischen Klinikums Frankfurt Höchst nicht auch durch eine Kooperation in Teilbereichen erreicht werden kann.
- Die Stadtverordnetenversammlung bekräftigt ihren Willen, die Kliniken auch nach einem eventuellen Zusammenschluss in öffentlicher Trägerschaft zu betreiben.
- Das Gutachten der KPMG wird allen Fraktionen in der Langfassung zugestellt. (Hinweis: Ziffer
- wurde in der Plenarsitzung am 27.02.2014 angefügt) Begründung: Das vorgelegte Ergebnis des bisherigen Prüfauftrages macht deutlich, dass eine Verlagerung von Klinikteilen nur eingeschränkt möglich ist und zum Verlust von Patienten führt. Auch wird festgestellt, dass der gegenseitigen Kompetenzstärkung durch verstärkte Zusammenarbeit und übergreifende Zentrenbildung eine besondere Bedeutung zukommt. Das medizinische Konzept nimmt darauf in besonderer Weise Rücksicht. Es bleibt allerdings unklar, warum bereits zum jetzigen Zeitpunkt ein gesellschaftsrechtlicher Zusammenschluss zur Zielerreichung notwendig ist. Gerade in der Analyse des sekundären Bereiches werden erhebliche Einspareffekte aufgezeigt. Daraus ergibt sich die Frage, ob durch eine umgehende Realisierung in diesem Bereich bereits ein wesentlicher Beitrag zur Stabilisierung beider Kliniken erreicht werden kann. In der Folge wäre eine Umsetzung des medizinischen Konzepts in Teilabschnitten anzustreben, die auch auf die geplante Neubaumaßnahme am Klinikum Höchst Rücksicht nehmen könnte. Der Wunsch der Stadtverordnetenversammlung, die Klinken in öffentlicher Hand zu belassen, ergibt sich aus den bisherigen Beschlussfassungen und sollte bekräftigt und erneuert werden.