Ehrenamtliche Sprachmittler anerkennen und stärken
Zusammenfassung
Es wird vorgeschlagen, das Ehrenamt der Sprachmittler in Frankfurt durch eine Anpassung der Entschädigungssatzung zu stärken. Dies soll erreicht werden, um den steigenden Bedarf an Sprachmittlungsdiensten zu decken und um die ehrenamtlichen Sprachmittler angemessen zu entschädigen, da viele von ihnen verloren gegangen sind. Das erwartete Ergebnis ist eine widerstandsfähigere und effektive Kommunikation zwischen Bürgern und Stadtverwaltung.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ein Konzept für die Umsetzung der folgenden Punkte zu entwickeln und der Stadtverordnetenversammlung binnen drei Monaten vorzulegen:
- Die Entschädigungssatzung der Stadt Frankfurt wird so angepasst, dass sie eine unbürokratische Auszahlung von Aufwandsentschädigungen an ehrenamtliche Sprachmittler im Rahmen der vorhandenen Budgets relevanter Ämter erlaubt;
- Dem Amt für Multikulturelle Angelegenheiten wird durch eine entsprechende Prioritätensetzung im Rahmen vorhandener Mittel ein Budget für die Bezahlung von Sprachmittlern zugewiesen.
Begründung
Die Stadt Frankfurt ist zur Wahrnehmung zahlreicher Aufgaben des Bürgerservice auf Sprachmittler angewiesen. Es besteht ein anhaltend steigender Bedarf an Übersetzungs- und Sprachmittlungsleistungen, um die Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern und den städtischen Behörden zu unterstützen. Die große Sprachvielfalt in Frankfurt können städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter allein nicht abbilden und kann die Stadt auch nicht durch den Einkauf kommerzieller Übersetzungs- und Dolmetscherleistungen bezahlen. Aus diesem Grund arbeiteten zahlreiche Menschen in den vergangenen Jahren über längere Zeiträume hinweg ehrenamtlich und unentgeltlich für die Stadt als Sprachmittler. Diese anspruchsvolle Aufgabe sollte auch entsprechend anerkannt, wertgeschätzt und durch Aufwandsentschädigungen entlohnt werden. Das Amt für Multikulturelle Angelegenheiten, das mit viel Engagement einen Pool an ehrenamtlichen Sprachmittlern aufgebaut und zahlreiche Ämter und Projekte damit unterstützt hat, verfügt jedoch weder über ein Budget noch eine arbeitsrechtliche Auszahlungsgrundlage für Lotsenfunktionen dieser Art. Die Entschädigungssatzung der Stadt Frankfurt sieht hier keine Möglichkeiten vor, abgesehen von Einzelfallbeschäftigungen (für die jedoch umständlich eine Personalakte angelegt werden muss) und Jahresbestellscheinen, wofür die Sprachmittler jedoch zuerst "Angebote" erstellen müssen und unter Umständen Schwierigkeiten aufgrund einer potentiellen "Scheinselbstständigkeit" riskieren. Dies alles hatte zur Folge, dass die meisten der ca. 180 ehrenamtlichen Sprachmittler dem kommunalen Pool nun nicht mehr zur Verfügung stehen, weil sie von zahlenden Trägern abgeworben wurden und es sich schlichtweg nicht mehr leisten konnten, weiterhin in diesem Umfang unentgeltlich tätig zu sein. So verlor die Stadt zahlreiche Ehrenamtliche, die in dieser Funktion sehr erfahren waren und die Voraussetzungen (wie eine Sicherheitsüberprüfung und entsprechende Expertise) vorweisen konnten. Nur der Zusammenarbeit mit der Industrie- und Handelskammer und anderen zahlenden Anbietern ist es zu verdanken, dass das Amka das Programm überhaupt weiterführen konnte. Um die wichtigen ehrenamtlichen Sprachmittlungsdienste langfristig aufrechterhalten und stärken zu können, müssen dringend die rechtlichen Grundlagen für eine unbürokratische Auszahlung von Aufwandsentschädigungen durch die Stadt Frankfurt gelegt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 11. Oktober 2023 brachte CDU diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 6 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 01.02.2024 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und AfD (= Beratung); FRAKTION (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, AfD und Volt gegen CDU und FRAKTION (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und AfD (= Beratung); FRAKTION (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) sowie LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung ohne Zusatz) FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und FRAKTION (= Annahme) sowie LINKE. und AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ziffer 1. Annahme, Ziffer 2. Ablehnung) BFF-BIG (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme), LINKE. und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) sowie AfD (= Ablehnung ohne Zusatz)