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Landesinvestitionskostenprogramm "Kinderbetreuung": Bearbeitung aller Anträge sicherstellen!

Vorlagentyp: NRBFF
3 SitzungenAbgelehnt

Zusammenfassung

Der Antrag fordert den Magistrat auf, die Bearbeitung aller Anträge zum Landesinvestitionskostenprogramm "Kinderbetreuung" sicherzustellen und die Frist für die Einreichung der Anträge als Ordnungsfrist zu behandeln. Dies ist notwendig, um den Frankfurter Tagesfamilien eine faire Chance zur Antragstellung zu geben und um die Qualität der Kinderbetreuung zu gewährleisten.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. ) Der Magistrat wird damit beauftragt, sämtliche mittelbar und unmittelbar erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Bearbeitung aller beim Stadtschulamt bzw. bei den zuständigen Fachdiensten von den Frankfurter Tagesfamilien eingereichten Anträge zum Landesinvestitionskostenprogramm "Kinderbetreuung" 2021 - 2023 sicherzustellen.
  2. ) Weiterhin wird der Magistrat damit beauftragt, sowohl das Stadtschulamt als auch die zuständigen Fachdienste anzuweisen, die für die Einreichung der Anträge durch die Frankfurter Tagesfamilien auf den 15.09.2023 gesetzte Frist lediglich als Ordnungsfrist und nicht als Ausschlussfrist zu behandeln und auch die Bearbeitung später eingereichter Anträge zu gewährleisten.

Begründung

In einer E-Mail des Stadtschulamtes vom 24. August 2023 wurden die zuständigen Fachdienste der Kindertagespflege kurzfristig darüber informiert, dass die vollständigen Anträge der Frankfurter Tagesfamilien für das Landesinvestitionskostenprogramm "Kinderbetreuung" 2021 - 2023 bis spätestens 15. September 2023 eingereicht sein sollten. Versehen wurde dieser Hinweis mit folgender Anmerkung (wörtliches Zitat aus vorstehend genannter E-Mail): "Auch bei den rechtzeitig eingereichten Anträgen können wir die Bearbeitung aufgrund der aufwändigen Abläufe nicht garantieren." Diese Einschränkung stellt einen weiteren Schlag der Stadt Frankfurt ins Gesicht der Frankfurter Tagesfamilien dar und grenzt an eine Form der Arbeitsverweigerung, die in keiner Weise akzeptabel ist. Der Magistrat ist daher aufgefordert, sämtliche mittelbar und unmittelbar erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Bearbeitung aller beim Stadtschulamt bzw. bei den zuständigen Fachdiensten eingereichten Anträge für das Landesinvestitionskostenprogramm "Kinderbetreuung" 2021 - 2023 sicherzustellen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 29. August 2023 brachte BFF-BIG diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 09.10.2023 im Jugendhilfeausschusses abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Bildung und Schulbau
Sitzung 20 · 18.09.2023
TO I, TOP 17
Abgelehnt
Die Vorlage NR 746 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
CDUAfDBFF-BIGGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Gartenpartei (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 25 · 28.09.2023
TO II, TOP 28
Abgelehnt
Die Vorlage NR 746 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
CDUAfDBFF-BIGGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, AfD BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme)

Jugendhilfeausschusses
Sitzung 78 · 09.10.2023
TO I, TOP 3
Abgelehnt
Die Vorlage NR 746 wird abgelehnt. Beschlussausfertigung(en): § 3822,

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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