Mietenstopp retten - ABG-Mieterhöhungen zurücknehmen
Zusammenfassung
Der Antrag fordert den Magistrat auf, Einfluss auf die ABG Holding zu nehmen, um Mieterhöhungen über der Fünf-Prozent-Grenze zurückzunehmen. Dies ist notwendig, da viele Mieter*innen in Sozialwohnungen von drastischen Mieterhöhungen betroffen sind, die in der aktuellen wirtschaftlichen Lage unsozial und existenzbedrohend sind.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Wohnen verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, Einfluss auf den Aufsichtsrat der ABG Holding zu nehmen mit dem Ziel, sämtliche Mieterhöhungen, die die Fünf-Prozent-Grenze im Rahmen des geltenden Mietenstopps überschreiten, zurückzunehmen.
Begründung
Seit 2016 gibt es bei der städtischen Wohnungsgesellschaft ABG Holding den Mietenstopp, der Mieterhöhungen auf fünf Prozent innerhalb von fünf Jahren begrenzt. Das gleicht einer durchschnittlichen Mieterhöhung von einem Prozent pro Jahr. Der Mietenstopp wurde auf insgesamt zehn Jahre verlängert und gilt bis 2026. Seit Ende 2022 haben jedoch ABG-Mieter*innen, die in Sozialwohnungen (Förderweg 1) bzw. Mittelstandswohnungen (Förderweg 2) leben, Mieterhöhungen von bis zu zehn Prozent erhalten. Stets wurde öffentlich kommuniziert, dass der Mietenstopp für alle ABG-Wohnungen gelte. In einem Schreiben, dass die ABG 2020 an alle ihre Mieter*innen geschickt hat, heißt es: "Unser Ziel ist, dass Ihr Zuhause weiter bezahlbar bleibt. Wir wollen, dass Sie Planungssicherheit haben: Darum soll der Mietenstopp für Ihre Wohnungen der ABG Frankfurt Holding von bisher 5 Jahren im Sommer 2021 auf insgesamt 10 Jahre verlängert werden". Eine Aufklärung über den Umstand, dass Mieter*innen in Sozialwohnungen oder Mittelstandswohnungen vom Mietenstopp ausgenommen sind, fand in keiner Weise statt. Die ABG hält den Aufsichtsratsbeschluss vom 20.12.2018, in dem der Mietenstopp beschlossen wurde, bis heute unter Verschluss. Mieter*innen in geförderten Wohnungen waren demnach jahrelang in dem Glauben gelassen, dass auch sie von der Begrenzung der Mietpreissteigerung profitieren. Jetzt verlangt die ABG, entgegen früherer schriftlicher Zusagen, Mieterhöhungen über der Fünf-Prozent-Grenze und sorgt bei vielen Mieter*innen für Unmut und Verunsicherung. Bisher hat die ABG die Mieten meist auf einen Schlag um fünf Prozent für die Dauer von fünf Jahren erhöht. Die jetzt geforderten zehn Prozent sind eine Verdopplung der vorherigen Praxis. Viele Haushalte mit kleinem Einkommen, die vor allem in Sozialwohnungen leben, stellen die Mietsteigerungen von bis zu zehn Prozent angesichts Inflation und Energiekrise vor enorme finanzielle Probleme. Die jetzt geforderten drastischen Mieterhöhungen sind unsozial, teilweise existenzbedrohend und daher inakzeptabel. Die ABG Holding ist zu fast einhundert Prozent im Besitz der Stadt Frankfurt und muss daher an den Bedürfnissen der Bevölkerung ausgerichtet sein. Es ist unangebracht, von Menschen mit den geringsten finanziellen Möglichkeiten derartige Mieterhöhungen zu verlangen. Die Gründung der ABG erfolgte aus dem Grund, Wohnraum für jene Bevölkerungsschichten zu schaffen, die sich auf dem privaten Wohnungsmarkt keine Wohnungen leisten können. Als öffentliche Wohnungsgesellschaft muss die ABG daher ihrem Auftrag der sozialen Wohnraumversorgung gerecht werden und Mieten niedrig halten. Die Stadt Frankfurt trägt eine Verantwortung gegenüber den Menschen in der Stadt und muss ein ausreichendes Angebot an Wohnungen zu erschwinglichen Preisen bereitstellen, um alle Mieter*innen angemessen mit Wohnraum zu versorgen. Sie muss dabei besonders Menschen mit wenig finanziellem Spielraum schützen. Daher ist es essentiell, dass der Mietenstopp auch für den geförderten Wohnungsbau durchgesetzt wird und folglich auch für Wohnungen des 1. und 2. Förderwegs gilt. Alle Mieterhöhungen, welche die Fünf-Prozent-Grenze überschreiten, müssen umgehend zurückgenommen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 23. August 2023 brachte Linke diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 02.11.2023 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF; AfD (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE., FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung)