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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, ein Parkraumbewirtschaftungskonzept vorzulegen, das den Anforderungen zur Luftreinhalteplanung für Frankfurt am Main genügt. Dabei sind zu prüfen:
- Eine Abschaffung kostenlosen Parkens mindestens innerhalb des Alleenrings.
- Eine vollständige Abdeckung mit modernen Parkautomaten, Handyparken und vergleichbaren Systemen bei Berücksichtigung der Interessen der Bewohner*innen und von Schwerbehinderten.
- Eine jährliche, im niedrigen Prozentbereich liegende, Reduzierung des Parkraums, der vor allem dem Fuß- und Radverkehr zu geschlagen wird.
- Insgesamt deutlich höhere und stärker räumlich gestaffelte Parkgebühren.
- Effiziente, datenschutzkonforme Möglichkeiten der Überwachung des ruhenden Verkehrs.
- Ein schleuniger Aus- und Neubau von Park&Ride-Flächen in den Außenbezirken der Stadt mit intermodaler Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr. Begründung: Das Wiesbadener Verwaltungsgericht hat in seinem Urteil zur Luftreinhalteplanung in Frankfurt am Main angemahnt, den Parkraum auf den dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Flächen neu zu regeln und zu bewirtschaften. Ein solches Parkraumbewirtschaftungskonzept muss geeignet sein, den innerstädtischen motorisierten Individualverkehr erheblich zu begrenzen, um somit zu einer signifikanten Minderung der Stickoxidbelastung zu gelangen. Als geeignete Maßnahmen nennt das Urteil eine Reduzierung bzw. Abschaffung kostenlosen Parkraums mit Ausnahmen für Bewohner*innen und Schwerbehinderte, höhere Parkgebühren und Bußgelder, die über den erhobenen Parkgebühren liegen müssen, eine bessere Gewährleistung der Überwachung des ruhenden Verkehrs und ein attraktiv ausgestaltetes, stark erweitertes Park&Ride-Angebot. Kostenloser Parkraum sollte demgemäß gänzlich abgeschafft und der innerstädtische Parkraum insgesamt reduziert werden. Als Beispiel kann hier Kopenhagen dienen, das seit den 1960er-Jahren den öffentlichen Parkraum jährlich um 2 Prozent reduziert, was von der dortigen Stadtbevölkerung sehr gut angenommen wird, da es kaum auffällt, über die Zeit aber für eine wesentlich bessere Luft- und Lebensqualität gesorgt hat. Um den motorisierten Individualverkehr aus der belasteten Innenstadt möglichst herauszuhalten, müssen zentrale Parkplätze deutlich teurer werden als dezentrale. Um den im Urteil problematisierten Suchverkehr zu reduzieren, muss das Parken auf der Straße teurer sein als im Parkhaus oder der Parkgarage. Dass Bußgelder über den Parkgebühren liegen müssen, ist selbsterklärend. Bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs gab es in den vergangenen Jahren zahlreiche Innovationen, von digital vernetzten, datenbankbasierten Parkautomaten über sogenannte Smart Meters oder Scan-Fahrzeuge, die in europäischen Städten zur Anwendung kommen. Es ist zu prüfen, welche Anwendungen für Frankfurt erfolgversprechend sein können und datenschutzkonform sind. Wenn der motorisierte Individualverkehr möglichst nur bis in die Außenbezirke gelangen soll, dann muss dort selbstverständlich ein attraktives, also kostenfreies oder mit einer Gruppentageskarte verbundenes Park&Ride-Angebot vorgefunden werden, das eine gute Anbindung an den ÖPNV aufweist. Die Stadt ist in der Pflicht geeignete (Erweiterungs-) Flächen auszuweisen. Angesichts der erheblichen Gesundheitsgefährdung der Frankfurter Bevölkerung muss die Stadt Frankfurt schnellstmöglich für eine Wende in der Verkehrspolitik sorgen, weg von der autogerechten, hin zur bedarfsgerechten und umweltfreundlichen multi- und intermodalen Mobilität mit verschiedenen aufeinander abgestimmten Verkehrsträgern und einer Priorisierung des Umweltverbunds. Unabhängig von der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs kann die Einhaltung seit 2010 geltender Schadstoffgrenzwerte nicht weiter ausgesessen werden: Ob ein Fahrverbot kommt oder nicht, ändert nichts an der Überfälligkeit der Verkehrswende. Verkehrspolitik wird nicht von Gerichten gemacht, sondern muss stadtplanerisch vorausschauend in kommunaler Verantwortung gestaltet werden. Eine effiziente Parkraumbewirtschaftung ist ein wichtiges Mittel zur Steuerung des Verkehrsaufkommens. Die Stadt ist nun in der Pflicht, dazu ein geeignetes Konzept zu entwickeln.
Inhalt
Antrag vom 13.11.2018, NR 699
Betreff: Verkehrswende jetzt! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, ein Parkraumbewirtschaftungskonzept vorzulegen, das den Anforderungen zur Luftreinhalteplanung für Frankfurt am Main genügt. Dabei sind zu prüfen:
- Eine Abschaffung kostenlosen Parkens mindestens innerhalb des Alleenrings.
- Eine vollständige Abdeckung mit modernen Parkautomaten, Handyparken und vergleichbaren Systemen bei Berücksichtigung der Interessen der Bewohner*innen und von Schwerbehinderten.
- Eine jährliche, im niedrigen Prozentbereich liegende, Reduzierung des Parkraums, der vor allem dem Fuß- und Radverkehr zu geschlagen wird.
- Insgesamt deutlich höhere und stärker räumlich gestaffelte Parkgebühren.
- Effiziente, datenschutzkonforme Möglichkeiten der Überwachung des ruhenden Verkehrs.
- Ein schleuniger Aus- und Neubau von Park&Ride-Flächen in den Außenbezirken der Stadt mit intermodaler Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr. Begründung: Das Wiesbadener Verwaltungsgericht hat in seinem Urteil zur Luftreinhalteplanung in Frankfurt am Main angemahnt, den Parkraum auf den dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Flächen neu zu regeln und zu bewirtschaften. Ein solches Parkraumbewirtschaftungskonzept muss geeignet sein, den innerstädtischen motorisierten Individualverkehr erheblich zu begrenzen, um somit zu einer signifikanten Minderung der Stickoxidbelastung zu gelangen. Als geeignete Maßnahmen nennt das Urteil eine Reduzierung bzw. Abschaffung kostenlosen Parkraums mit Ausnahmen für Bewohner*innen und Schwerbehinderte, höhere Parkgebühren und Bußgelder, die über den erhobenen Parkgebühren liegen müssen, eine bessere Gewährleistung der Überwachung des ruhenden Verkehrs und ein attraktiv ausgestaltetes, stark erweitertes Park&Ride-Angebot. Kostenloser Parkraum sollte demgemäß gänzlich abgeschafft und der innerstädtische Parkraum insgesamt reduziert werden. Als Beispiel kann hier Kopenhagen dienen, das seit den 1960er-Jahren den öffentlichen Parkraum jährlich um 2 Prozent reduziert, was von der dortigen Stadtbevölkerung sehr gut angenommen wird, da es kaum auffällt, über die Zeit aber für eine wesentlich bessere Luft- und Lebensqualität gesorgt hat. Um den motorisierten Individualverkehr aus der belasteten Innenstadt möglichst herauszuhalten, müssen zentrale Parkplätze deutlich teurer werden als dezentrale. Um den im Urteil problematisierten Suchverkehr zu reduzieren, muss das Parken auf der Straße teurer sein als im Parkhaus oder der Parkgarage. Dass Bußgelder über den Parkgebühren liegen müssen, ist selbsterklärend. Bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs gab es in den vergangenen Jahren zahlreiche Innovationen, von digital vernetzten, datenbankbasierten Parkautomaten über sogenannte Smart Meters oder Scan-Fahrzeuge, die in europäischen Städten zur Anwendung kommen. Es ist zu prüfen, welche Anwendungen für Frankfurt erfolgversprechend sein können und datenschutzkonform sind. Wenn der motorisierte Individualverkehr möglichst nur bis in die Außenbezirke gelangen soll, dann muss dort selbstverständlich ein attraktives, also kostenfreies oder mit einer Gruppentageskarte verbundenes Park&Ride-Angebot vorgefunden werden, das eine gute Anbindung an den ÖPNV aufweist. Die Stadt ist in der Pflicht geeignete (Erweiterungs-) Flächen auszuweisen. Angesichts der erheblichen Gesundheitsgefährdung der Frankfurter Bevölkerung muss die Stadt Frankfurt schnellstmöglich für eine Wende in der Verkehrspolitik sorgen, weg von der autogerechten, hin zur bedarfsgerechten und umweltfreundlichen multi- und intermodalen Mobilität mit verschiedenen aufeinander abgestimmten Verkehrsträgern und einer Priorisierung des Umweltverbunds. Unabhängig von der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs kann die Einhaltung seit 2010 geltender Schadstoffgrenzwerte nicht weiter ausgesessen werden: Ob ein Fahrverbot kommt oder nicht, ändert nichts an der Überfälligkeit der Verkehrswende. Verkehrspolitik wird nicht von Gerichten gemacht, sondern muss stadtplanerisch vorausschauend in kommunaler Verantwortung gestaltet werden. Eine effiziente Parkraumbewirtschaftung ist ein wichtiges Mittel zur Steuerung des Verkehrsaufkommens. Die Stadt ist nun in der Pflicht, dazu ein geeignetes Konzept zu entwickeln.Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 14.11.2018
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 13. November 2018 brachte LINKE. diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 16 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 26.09.2019 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Beratungsverlauf16 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Ablehnung) FRAKTION (= Annahme) FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (Ziffern 1. und 4. = Ablehnung, Ziffern 2., 5. und 6. = Annahme, Ziffer 3. = Annahme mit der Maßgabe, dass die Worte "im niedrigen Prozentbereich liegende" ersatzlos gestrichen werden)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Ziffern 1. und 4.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 2., 5. und 6.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, und BFF gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 3.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) und ÖkoLinX-ARL (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Worte "im niedrigen Prozentbereich liegende" ersatzlos gestrichen werden)