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Parkhäuser zu Wohnraum!

Vorlagentyp: NRLINKE
7 SitzungenAbgelehnt
Vorlage
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Begründung

Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten

  1. Welche der folgenden innerstädtischen Parkhäuser der Parkhaus Betriebsgesellschaft mbH in ihrer heutigen Form noch zeitgemäß und notwendig sind. a. Parkhaus Hauptwache b. Parkhaus Konstablerwache c. Parkhaus Börse d. Parkhaus Schiller-Passage e. Parkhaus Konrad-Adenauer-Straße f. Parkhaus Am Gericht
  2. Auf welche zu Gunsten von Mietwohnungen oder zur Erweiterung des Gerichtsviertels gänzlich oder teilweise verzichtet werden kann, z.B. durch eine Verlegung weiterhin benötigter Stellplätze in zu schaffende Tiefgaragen. Begründung: Das Wiesbadener Verwaltungsgericht hat in seinem Urteil zur Luftreinhalteplanung in Frankfurt angemahnt, den innerstädtischen motorisierten Individualverkehr erheblich zu begrenzen, um somit zu einer signifikanten Minderung der Stickoxidbelastung zu gelangen. Unabhängig von der Frage, wie der Verwaltungsgerichtshof entscheiden wird, ist daher davon auszugehen, dass die Preise fürs Parken in der Frankfurter Innenstadt zeitnah ansteigen werden. Zusammen mit weiteren verkehrslenkenden Maßnahmen zugunsten des nichtmotorisierten Individualverkehrs und eines sozialverträglichen öffentlichen Nahverkehrs wird dies einen erheblichen Effekt auf die Auslastung der Parkhäuser haben. Es besteht keine Notwendigkeit, zum Einkaufen auf die Zeil mit dem SUV zu fahren. Darum muss hinterfragt werden, ob die teils in die Jahre gekommen Parkhäuser in ihrer heutigen Form und Anzahl zukünftig benötigt werden oder aber sinnvolleren Nutzungsformen Platz machen sollten. Mit einer Umwandlung in bezahlbare Mietwohnungen bei gleichzeitiger Reduzierung der Parkplätze und deren Verlegung unter die Erde würden die teils öden, einer sozialen Kontrolle entzogenen Straßenzüge belebter. Das Parkhaus am Gericht könnte außerdem dem Gerichtskomplex als Erweiterungsfläche dienen. Angesichts des sich abzeichnenden Trends zu multi- bzw. intermodaler Mobilität muss die Stadt Frankfurt heute dafür Sorge tragen, die sich verändernde Mobilität stadtplanerisch und sozialverträglich zu gestalten. Ein Konzept zur Umnutzung veralteter Verkehrsinfrastruktur ist ein erster Schritt.

Inhalt

Antrag vom 13.11.2018, NR 698

Betreff: Parkhäuser zu Wohnraum! Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten

  1. Welche der folgenden innerstädtischen Parkhäuser der Parkhaus Betriebsgesellschaft mbH in ihrer heutigen Form noch zeitgemäß und notwendig sind. a. Parkhaus Hauptwache b. Parkhaus Konstablerwache c. Parkhaus Börse d. Parkhaus Schiller-Passage e. Parkhaus Konrad-Adenauer-Straße f. Parkhaus Am Gericht
  2. Auf welche zu Gunsten von Mietwohnungen oder zur Erweiterung des Gerichtsviertels gänzlich oder teilweise verzichtet werden kann, z.B. durch eine Verlegung weiterhin benötigter Stellplätze in zu schaffende Tiefgaragen. Begründung: Das Wiesbadener Verwaltungsgericht hat in seinem Urteil zur Luftreinhalteplanung in Frankfurt angemahnt, den innerstädtischen motorisierten Individualverkehr erheblich zu begrenzen, um somit zu einer signifikanten Minderung der Stickoxidbelastung zu gelangen. Unabhängig von der Frage, wie der Verwaltungsgerichtshof entscheiden wird, ist daher davon auszugehen, dass die Preise fürs Parken in der Frankfurter Innenstadt zeitnah ansteigen werden. Zusammen mit weiteren verkehrslenkenden Maßnahmen zugunsten des nichtmotorisierten Individualverkehrs und eines sozialverträglichen öffentlichen Nahverkehrs wird dies einen erheblichen Effekt auf die Auslastung der Parkhäuser haben. Es besteht keine Notwendigkeit, zum Einkaufen auf die Zeil mit dem SUV zu fahren. Darum muss hinterfragt werden, ob die teils in die Jahre gekommen Parkhäuser in ihrer heutigen Form und Anzahl zukünftig benötigt werden oder aber sinnvolleren Nutzungsformen Platz machen sollten. Mit einer Umwandlung in bezahlbare Mietwohnungen bei gleichzeitiger Reduzierung der Parkplätze und deren Verlegung unter die Erde würden die teils öden, einer sozialen Kontrolle entzogenen Straßenzüge belebter. Das Parkhaus am Gericht könnte außerdem dem Gerichtskomplex als Erweiterungsfläche dienen. Angesichts des sich abzeichnenden Trends zu multi- bzw. intermodaler Mobilität muss die Stadt Frankfurt heute dafür Sorge tragen, die sich verändernde Mobilität stadtplanerisch und sozialverträglich zu gestalten. Ein Konzept zur Umnutzung veralteter Verkehrsinfrastruktur ist ein erster Schritt.Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 14.11.2018

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 13. November 2018 brachte LINKE. diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 7 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 31.01.2019 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf7 Beratungen
Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 26 · 29.11.2018
TO I, TOP 13
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 698 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 26 · 03.12.2018
TO I, TOP 11
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 698 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Verkehrsausschusses
Sitzung 26 · 04.12.2018
TO I, TOP 15
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 698 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 27 · 17.01.2019
TO I, TOP 8
Abgelehnt
Die Vorlage NR 698 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPBFFFRAKTION
Ablehnung:
LinkeFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme)

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 27 · 21.01.2019
TO I, TOP 8
Abgelehnt
Die Vorlage NR 698 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPBFFFRAKTION
Ablehnung:
LinkeFrankfurterÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme mit der Maßgabe, dass unter Ziffer 2. der Nebensatz ab den Worten "z. B. durch eine Verlegung" ersatzlos gestrichen wird)

Verkehrsausschusses
Sitzung 27 · 22.01.2019
TO I, TOP 9
Abgelehnt
Die Vorlage NR 698 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPBFFFRAKTIONAfD
Ablehnung:
LinkeFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 30 · 31.01.2019
TO II, TOP 7
Abgelehnt
Die Vorlage NR 698 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPBFFFRAKTION
Ablehnung:
LinkeFrankfurterÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Annahme mit der Maßgabe, dass unter Ziffer 2. der Nebensatz ab den Worten "z. B. durch eine Verlegung" ersatzlos gestrichen wird)

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