Parkhäuser zu Wohnraum!
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zu dieser Straße geht es weiter
Konrad-Adenauer-Straße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.08.2026.
- Barrierefreien Übergang an der Konrad-Adenauer-Straße herstellen – Bordsteine absenken18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Mehr sichere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder in der Innenstadt07.04.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Baumbestand Kurt-Schumacher-Straße und Konrad-Adenauer-Straße23.02.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Konrad-Adenauer-Straße per E-MailBegründung
Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten
- Welche der folgenden innerstädtischen Parkhäuser der Parkhaus Betriebsgesellschaft mbH in ihrer heutigen Form noch zeitgemäß und notwendig sind. a. Parkhaus Hauptwache b. Parkhaus Konstablerwache c. Parkhaus Börse d. Parkhaus Schiller-Passage e. Parkhaus Konrad-Adenauer-Straße f. Parkhaus Am Gericht
- Auf welche zu Gunsten von Mietwohnungen oder zur Erweiterung des Gerichtsviertels gänzlich oder teilweise verzichtet werden kann, z.B. durch eine Verlegung weiterhin benötigter Stellplätze in zu schaffende Tiefgaragen. Begründung: Das Wiesbadener Verwaltungsgericht hat in seinem Urteil zur Luftreinhalteplanung in Frankfurt angemahnt, den innerstädtischen motorisierten Individualverkehr erheblich zu begrenzen, um somit zu einer signifikanten Minderung der Stickoxidbelastung zu gelangen. Unabhängig von der Frage, wie der Verwaltungsgerichtshof entscheiden wird, ist daher davon auszugehen, dass die Preise fürs Parken in der Frankfurter Innenstadt zeitnah ansteigen werden. Zusammen mit weiteren verkehrslenkenden Maßnahmen zugunsten des nichtmotorisierten Individualverkehrs und eines sozialverträglichen öffentlichen Nahverkehrs wird dies einen erheblichen Effekt auf die Auslastung der Parkhäuser haben. Es besteht keine Notwendigkeit, zum Einkaufen auf die Zeil mit dem SUV zu fahren. Darum muss hinterfragt werden, ob die teils in die Jahre gekommen Parkhäuser in ihrer heutigen Form und Anzahl zukünftig benötigt werden oder aber sinnvolleren Nutzungsformen Platz machen sollten. Mit einer Umwandlung in bezahlbare Mietwohnungen bei gleichzeitiger Reduzierung der Parkplätze und deren Verlegung unter die Erde würden die teils öden, einer sozialen Kontrolle entzogenen Straßenzüge belebter. Das Parkhaus am Gericht könnte außerdem dem Gerichtskomplex als Erweiterungsfläche dienen. Angesichts des sich abzeichnenden Trends zu multi- bzw. intermodaler Mobilität muss die Stadt Frankfurt heute dafür Sorge tragen, die sich verändernde Mobilität stadtplanerisch und sozialverträglich zu gestalten. Ein Konzept zur Umnutzung veralteter Verkehrsinfrastruktur ist ein erster Schritt.
Inhalt
Antrag vom 13.11.2018, NR 698
Betreff: Parkhäuser zu Wohnraum! Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten
- Welche der folgenden innerstädtischen Parkhäuser der Parkhaus Betriebsgesellschaft mbH in ihrer heutigen Form noch zeitgemäß und notwendig sind. a. Parkhaus Hauptwache b. Parkhaus Konstablerwache c. Parkhaus Börse d. Parkhaus Schiller-Passage e. Parkhaus Konrad-Adenauer-Straße f. Parkhaus Am Gericht
- Auf welche zu Gunsten von Mietwohnungen oder zur Erweiterung des Gerichtsviertels gänzlich oder teilweise verzichtet werden kann, z.B. durch eine Verlegung weiterhin benötigter Stellplätze in zu schaffende Tiefgaragen. Begründung: Das Wiesbadener Verwaltungsgericht hat in seinem Urteil zur Luftreinhalteplanung in Frankfurt angemahnt, den innerstädtischen motorisierten Individualverkehr erheblich zu begrenzen, um somit zu einer signifikanten Minderung der Stickoxidbelastung zu gelangen. Unabhängig von der Frage, wie der Verwaltungsgerichtshof entscheiden wird, ist daher davon auszugehen, dass die Preise fürs Parken in der Frankfurter Innenstadt zeitnah ansteigen werden. Zusammen mit weiteren verkehrslenkenden Maßnahmen zugunsten des nichtmotorisierten Individualverkehrs und eines sozialverträglichen öffentlichen Nahverkehrs wird dies einen erheblichen Effekt auf die Auslastung der Parkhäuser haben. Es besteht keine Notwendigkeit, zum Einkaufen auf die Zeil mit dem SUV zu fahren. Darum muss hinterfragt werden, ob die teils in die Jahre gekommen Parkhäuser in ihrer heutigen Form und Anzahl zukünftig benötigt werden oder aber sinnvolleren Nutzungsformen Platz machen sollten. Mit einer Umwandlung in bezahlbare Mietwohnungen bei gleichzeitiger Reduzierung der Parkplätze und deren Verlegung unter die Erde würden die teils öden, einer sozialen Kontrolle entzogenen Straßenzüge belebter. Das Parkhaus am Gericht könnte außerdem dem Gerichtskomplex als Erweiterungsfläche dienen. Angesichts des sich abzeichnenden Trends zu multi- bzw. intermodaler Mobilität muss die Stadt Frankfurt heute dafür Sorge tragen, die sich verändernde Mobilität stadtplanerisch und sozialverträglich zu gestalten. Ein Konzept zur Umnutzung veralteter Verkehrsinfrastruktur ist ein erster Schritt.Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 14.11.2018
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 13. November 2018 brachte LINKE. diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 7 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 31.01.2019 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Beratungsverlauf7 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme mit der Maßgabe, dass unter Ziffer 2. der Nebensatz ab den Worten "z. B. durch eine Verlegung" ersatzlos gestrichen wird)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Annahme mit der Maßgabe, dass unter Ziffer 2. der Nebensatz ab den Worten "z. B. durch eine Verlegung" ersatzlos gestrichen wird)