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Burschenschaften haben in der Paulskirche nichts verloren

Vorlagentyp: NRLINKE
3 SitzungenAbgelehnt

Zusammenfassung

Der Antrag fordert, den Vertrag mit dem Convent Deutscher Akademikerverbände zu missbilligen und die zukünftige Vergabepraxis der Paulskirche zu überarbeiten, um eine klare antifaschistische Haltung zu zeigen. Hauptziel ist es, öffentliche Räume in Frankfurt nicht für rechtsextreme Gruppen zur Verfügung zu stellen und die Stadt von verwerflichen Verpflichtungen zu befreien.

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Antrag

  1. Die Stadtverordnetenversammlung missbilligt den Vertragsschluss des Magistrats mit dem Convent Deutscher Akademikerverbände (CDA) für einen Festakt in der Frankfurter Paulskirche am 18. Juni 2023. Rechtsgerichtete Männerbünde dürfen in Frankfurt keine öffentlichen Räume zur Verfügung gestellt bekommen.
  2. Die vom Magistrat beschlossene Maßgabe für die zukünftige Vergabepraxis der Paulskirche, der zufolge Personen und Gruppen, die vom Verfassungsschutz des Bundes und der Länder beobachtet werden beziehungsweise demokratiefeindliche Haltungen vertreten, von Veranstaltungen in der Paulskirche ausgeschlossen werden sollen, wird zurückgenommen.
  3. Für die Paulskirche wird eine Vergaberichtlinie sowie ggf. eine zusätzliche Änderung der Statuten der Paulskirche erarbeitet, die einen klar antifaschistischen Geist zum Ausdruck bringt, den Ausschluss von Akteur*innen der extremen Rechten verlässlich sicherstellt und zivilgesellschaftliche Gruppen, die sich gegen Rechts, für Demokratie und gesellschaftlichen Zusammenhalt, für soziale Rechte, für Menschenrechte und das Recht auf eine intakte Umwelt einsetzen, nicht kriminalisiert.

Begründung

Unmittelbar nach den offiziellen Feierlichkeiten zum Paulskirchenjubiläum wollten die reaktionären Männerbünde der Allgemeinen Deutschen Burschenschaft, des Convents Deutscher Akademikerverbände und der Vereinigung der Akademikerverbände Frankfurt unter Billigung des Magistrats einen eigenen Festakt in der Paulskirche veranstalten. Der Burschenschafts-Experte Jakob Weyrauch bescheinigt den Veranstaltern Deutschtümelei und rechtes Gedankengut. Der Historiker und Publizist Volker Weiß hatte zuvor in einem Vortrag im Jüdischen Museum belegt, dass die Paulskirche der Neuen Rechten als Bezugspunkt dient. Die Stadt hingegen bemüht stets den demokratischen Charakter der Paulskirche. Daher ist nicht nachvollziehbar, aus welchen Gründen der Magistrat die Paulskirche für Burschenschaften mit eindeutigen Bezügen zur Neuen Rechten öffnet.

Anders als im Fall Roger Waters wurde im Magistrat mehrheitlich beschlossen, den Vertrag nicht aufzukündigen. Als Grund wurde vorgebracht, dass die Stadt nicht vertragsbrüchig werden will und mögliche Regressforderungen fürchtet, auch ein möglicher Imageschaden für die Stadt Frankfurt wurde genannt. Dieser Imageschaden ist nun eingetreten. Die Stadt vollzieht einen Kotau gegenüber der Neuen Rechten, der den antifaschistischen Konsens dieser Stadt mit Füßen tritt. Anstatt den Burschenschaften die klare Kante der Stadt Frankfurt gegen Rechts aufzuzeigen, kündigte die Bürgermeisterin sogar zunächst an, auf dem Festakt eine Rede halten zu wollen, die die Veranstaltung immens aufgewertet hätte. Zumindest hierbei hat Sie sich eines Besseren belehren lassen. Zudem erfährt die Stadtverordnetenversammlung durch die Presse, dass der Magistrat wohl auf Geheiß des neuen Oberbürgermeisters Mike Josef eine Maßgabe beschlossen hat, der zufolge die Paulskirche zukünftig nur noch an Gruppen vermietet wird, die nicht unter Beobachtung des Verfassungsschutzes des Bundes oder der Länder stehen. Dass der Verfassungsschutz aber auf dem rechten Auge blind ist, während er reihenweise antifaschistische Gruppierungen unter Beobachtung hält, ist eine Binsenweisheit, die nach der Enttarnung des NSU niemand mehr einfach in Zweifel ziehen kann.

Das Verhalten des Magistrates in dieser Angelegenheit ist also gleich aus mehreren Gründen äußerst fragwürdig. Die Kritik an deutschen Burschenschaften hätte dem Magistrat bekannt sein und zu Konsequenzen führen müssen. Es war ein Fehler, diesen Veranstaltern die Paulskirche zur Verfügung zu stellen. Dieser Fehler darf sich nicht wiederholen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 15. Juni 2023 brachte Linke diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 20.07.2023 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 21 · 20.06.2023
TO I, TOP 19
Beraten
nicht auf TO a) Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 691 nicht die notwendige Zweidrittelmehrheit zur Aufnahme in die Tagesordnung gemäß § 17 Absatz 3 GOS gefunden hat. b) Die Vorlage NR 691 wird nach der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung an den zuständigen Ausschuss überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu a)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltBFF-BIG
Ablehnung:
LinkeFRAKTIONÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Aufnahme auf die TO)

Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
Sitzung 19 · 13.07.2023
TO I, TOP 115
Abgelehnt
Die Vorlage NR 691 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltBFF-BIG
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 24 · 20.07.2023
TO II, TOP 14
Abgelehnt
Die Vorlage NR 691 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltBFF-BIG
Ablehnung:
LinkeFRAKTIONÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme)

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