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Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses zu den Kontakten des ehemaligen Hauptamtsleiters zur AWO

Vorlagentyp: NRGRÜNESPDFDPVolt
2 Sitzungen

Zusammenfassung

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, einen Akteneinsichtsausschuss einzurichten, um die Kontakte des ehemaligen Hauptamtsleiters zur AWO seit dem 01.02.2017 zu untersuchen. Der Ausschuss soll dazu beitragen, Transparenz zu schaffen und die politische Situation in Frankfurt zu klären.

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Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung richtet gemäß §50 Absatz 2 HGO und §10 Absatz 2 GOS einen Akteneinsichtsausschuss ein. Gegenstand des Ausschusses sind die Kontakte des ehemaligen Hauptamtsleiters mit der AWO seit dem 01.02.2017 sowie alle Vorgänge rund um die AWO, in die dieser einbezogen war. Alle Führungskräfte und Mitarbeiter*innen der AWO sind dabei als AWO-Kontakte zu bewerten. Es sind vorzulegen: Die städtischen Aufzeichnungen zu den Besprechungen im Rathaus, bei der AWO und an weiteren Orten, sowie Treffen, Termine, Einweihungen, Eröffnungen, gemeinsame, städtische wie öffentliche Veranstaltungen und Vergleichbares des Hauptamtes mit der AWO. Dies umfasst auch Redemanuskripte, Gesprächsnotizen, Briefe, E-Mails, Einladungen, Gesprächs-, Termin- sowie Veranstaltungsvorbereitungen, Protokolle, Konzepte und sonstigen Schriftverkehr. Beim Schriftverkehr sind auch die Nachrichten über elektronische Medien wie SMS und Messenger unabhängig vom Kanal einzubringen, soweit diese archiviert wurden. Soweit sich aus den Auswertungen der Unterlagen Hinweise darauf ergeben, dass weitere Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung in die Vorfälle involviert sind, ist der Gegenstand des Ausschusses entsprechend auszuweiten.

Begründung

Die Entlassung und Aufnahme von Ermittlungen gegen den ehemaligen Hauptamtsleiter hat erneut einen Schatten auf die Stadtpolitik geworfen. Um Schaden von der Stadt Frankfurt abzuwenden und größtmögliche Transparenz im Umgang mit diesem Fall zu gewährleisten, sollen die Stadtverordneten in einem Akteneinsichtsausschuss die Möglichkeit erhalten, das Handeln zu beurteilen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 11. April 2023 brachten GRÜNE, SPD, FDP, Volt diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ältestenausschusses
Sitzung 20 · 11.05.2023
TO I, TOP 4
Beraten
a) Dem Antrag NR 644 auf Akteneinsicht gemäß § 50 Absatz 2 HGO wird entsprochen. b) Der Ausschuss für Controlling und Revision wird mit der Akteneinsicht beauftragt. c) Die Fraktionen können für die Akteneinsicht Umbenennungen vornehmen. d) Die Akteneinsicht bezieht sich auf den im Antrag NR 644 dargestellten Sachverhalt. e) Die fraktionslosen Stadtverordneten haben ebenfalls das Recht zur Akteneinsicht. f) Die Mitglieder des Ausschusses berichten über das Ergebnis der Einsichtnahme ihrer jeweiligen Fraktion.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELF
Sonstige:
CDU (Akteneinsicht im Haupt- und Finanzausschuss)Gartenpartei (Annahme)
Enthaltung:
BFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF; CDU (= Akteneinsicht im Haupt- und Finanzausschuss) und BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 22 · 11.05.2023
TO II, TOP 22
Beraten
a) Dem Antrag NR 644 auf Akteneinsicht gemäß § 50 Absatz 2 HGO wird entsprochen. b) Der Ausschuss für Controlling und Revision wird mit der Akteneinsicht beauftragt. c) Die Fraktionen können für die Akteneinsicht Umbenennungen vornehmen. d) Die Akteneinsicht bezieht sich auf den im Antrag NR 644 dargestellten Sachverhalt. e) Die fraktionslosen Stadtverordneten haben ebenfalls das Recht zur Akteneinsicht. f) Die Mitglieder des Ausschusses berichten über das Ergebnis der Einsichtnahme ihrer jeweiligen Fraktion.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELFGartenpartei
Sonstige:
CDU (Akteneinsicht im Haupt- und Finanzausschuss)
Enthaltung:
BFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei; CDU (= Akteneinsicht im Haupt- und Finanzausschuss) und BFF-BIG (= Enthaltung)

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