Förderung von genossenschaftlichem Wohnungsbau und gemeinschaftlichen Wohnprojekten
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, den genossenschaftlichen Wohnungsbau und gemeinschaftliche Wohnprojekte in Frankfurt zu fördern. Die Stadt soll bei der Vergabe von Erbbaurechten den Erbbauzinssatz für solche Projekte auf maximal 40% des regulären Satzes festlegen. Dies soll die Schaffung von mehr Wohnraum in gemeinschaftlicher Form unterstützen.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Die Stadt Frankfurt steht der Verwirklichung von genossenschaftlich organisierten Wohnungsbauprojekten und gemeinschaftlich verwirklichten Wohnprojekten positiv gegenüber. Die Regierungskoalition bekennt sich im Koalitionsvertrag entsprechend zum Baulandbeschluss von 2020 und schreibt in dem Vertragswerk fest, dass öffentliche und private Projektentwickler:innen "15% [der Wohnflächen] für gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnprojekte nach Konzeptverfahren" vorhalten müssen. Darüber hinaus spricht der Koalition in ihrem Vertrag davon, den "Erbbauzins fair [zu] gestalten" und die Konditionen der Erbbaurechte "durch eine Senkung des Erbbauzinses [...] und die Einbeziehung von sozialen, ökologischen und gemeinwohlorientierten Aspekten" zu verbessern.
Dem Förderungswillen der Koalition Rechnung tragend, wird bei der Vergabe von Erbbaurechten untenstehendes Kriterium neu eingeführt und umgesetzt.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Bei der Vergabe von Erbbaurechten darf der Erbbauzinssatz für gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnprojekte regelhaft auf höchstens 40% des für das Projekt regulär aufgerufenen Erbbauzinssatzes festgesetzt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 20. März 2023 brachte FRAKTION diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 10 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 20.07.2023 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Beratungsverlauf10 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Beratung); AfD (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Beratung); AfD (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Beratung); AfD (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Beratung); AfD (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (=Annahme), LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FRAKTION (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 625) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (NR 614 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme), LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FRAKTION (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 625) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme), LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FRAKTION (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 625) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung ohne Zusatz) sowie LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (Annahme mit der Maßgabe, dass öffentliche Grundstücke mindestens zu 80 Prozent an genossenschaftliche Wohnprojekte nach Konzeptverfahren vergeben werden sollen, die restlichen 20 Prozent an öffentliche Wohnungsgesellschaften. Bei privaten Grundstücken ohne Baurecht muss das Grundstück erst an die Stadt verkauft werden, sonst gibt es kein Baurecht.)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung ohne Zusatz) sowie LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung ohne Zusatz), LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) und Gartenpartei (Annahme mit der Maßgabe, dass öffentliche Grundstücke mindestens zu 80 Prozent an genossenschaftliche Wohnprojekte nach Konzeptverfahren vergeben werden sollen, die restlichen 20 Prozent an öffentliche Wohnungsgesellschaften. Bei privaten Grundstücken ohne Baurecht muss das Grundstück erst an die Stadt verkauft werden, sonst gibt es kein Baurecht.)