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Dem Auschwitz-Prozess an seinem ersten Sitzungsort im Römer gedenken

Vorlagentyp: NRCDUGRÜNE
4 SitzungenAngenommen

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Begründung

ersten Sitzungsort im Römer gedenken Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mit einer Gedenktafel im Plenarsaal oder am vorderen Eingang des Plenarsaals an den Beginn des ersten Auschwitz-Prozesses am 20. Dezember 1963 im Sitzungssaal der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung zu erinnern. Die Gedenktafel soll zum 50. Jahrestag des Beginns des ersten Prozesses enthüllt werden. Begründung: Die Frankfurter Auschwitz-Prozesse, die am 20. Dezember 1963 im Plenarsaal der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung begannen, stellen einen wesentlichen Wendepunkt in der deutschen Rechtsgeschichte dar. Es beginnt in Frankfurt die Aufarbeitung der Verbrechen der Nationalsozialisten und es gelingt damit, die Diskussion über die Gräueltaten in ein breites gesellschaftliches Umfeld zu stellen. Die Widerstände gegen diese Auseinandersetzung waren sowohl in der Justiz als auch in der Bevölkerung Deutschlands immens. Die Gräuel während der Zeit des Nationalsozialismus wurden weitgehend verdrängt oder verleugnet. Fritz Bauers Anliegen an den Auschwitz-Prozessen war die Aufklärung der deutschen Gesellschaft und damit verbunden eine längerfristige kulturelle und pädagogische Wirkung. Die Frankfurter Prozesse erzeugten eine erste breite Auseinandersetzung in der Deutschen Bevölkerung über den Holocaust. Das unvorstellbare Grauen von Auschwitz wurde mit den Prozessen zu einem nicht mehr zu verleugnenden Gegenstand der Deutschen Zeitgeschichte. Der durch den hessischen Generalstaatsanwalt Fritz Bauer (1903 - 1968) initiierte Prozess wurde nach fünfeinhalbjähriger hartnäckiger Vorbereitung zuerst im Frankfurter Römer 1963 begonnen und schließlich im Bürgerhaus Gallus fortgesetzt. Der erste Frankfurter Auschwitz-Prozess endete nach 22 Monaten und 155 Prozesstagen im Jahre 1965. Es war dies der größte und wohl auch bedeutendste Strafprozess in der deutschen Nachkriegsgeschichte. Fritz Bauer hatte die Frankfurter Prozesse gegen den zähen Widerstand der zum Teil noch aus der Zeit des Nationalsozialismus stammenden Juristen durchgesetzt. Durch Fritz Bauer wurde aus vielen einzelnen Ermittlungsverfahren ein zentraler Prozess in Frankfurt konzentriert. Neben der rechtlichen Würdigung der Verbrechen wurde durch die von Bauer bestellten Gutachten die wissenschaftliche Aufarbeitung in neue Bahnen gelenkt. Fritz Bauer verstand die Verfahren gegen Straftäter der NS-Zeit als Selbstaufklärung der deutschen Gesellschaft. Sein Werk galt dem Aufbau einer Justiz in der Bundesrepublik Deutschland, die sich nach humanitären und demokratischen Grundsätzen richtet. Fritz Bauer trat für seine Überzeugung ein, dass das Strafrecht nicht zum Spielball politischer Interessen werden darf, sondern auf der Grundlage der universellen Menschenrechte und Gerechtigkeit basiert.

Inhalt

Antrag vom 29.05.2013, NR 619

Betreff: Dem Auschwitz-Prozess an seinem ersten Sitzungsort im Römer gedenken Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mit einer Gedenktafel im Plenarsaal oder am vorderen Eingang des Plenarsaals an den Beginn des ersten Auschwitz-Prozesses am 20. Dezember 1963 im Sitzungssaal der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung zu erinnern. Die Gedenktafel soll zum 50. Jahrestag des Beginns des ersten Prozesses enthüllt werden.

Begründung: Die Frankfurter Auschwitz-Prozesse, die am 20. Dezember 1963 im Plenarsaal der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung begannen, stellen einen wesentlichen Wendepunkt in der deutschen Rechtsgeschichte dar. Es beginnt in Frankfurt die Aufarbeitung der Verbrechen der Nationalsozialisten und es gelingt damit, die Diskussion über die Gräueltaten in ein breites gesellschaftliches Umfeld zu stellen. Die Widerstände gegen diese Auseinandersetzung waren sowohl in der Justiz als auch in der Bevölkerung Deutschlands immens. Die Gräuel während der Zeit des Nationalsozialismus wurden weitgehend verdrängt oder verleugnet. Fritz Bauers Anliegen an den Auschwitz-Prozessen war die Aufklärung der deutschen Gesellschaft und damit verbunden eine längerfristige kulturelle und pädagogische Wirkung. Die Frankfurter Prozesse erzeugten eine erste breite Auseinandersetzung in der Deutschen Bevölkerung über den Holocaust. Das unvorstellbare Grauen von Auschwitz wurde mit den Prozessen zu einem nicht mehr zu verleugnenden Gegenstand der Deutschen Zeitgeschichte. Der durch den hessischen Generalstaatsanwalt Fritz Bauer (1903 - 1968) initiierte Prozess wurde nach fünfeinhalbjähriger hartnäckiger Vorbereitung zuerst im Frankfurter Römer 1963 begonnen und schließlich im Bürgerhaus Gallus fortgesetzt. Der erste Frankfurter Auschwitz-Prozess endete nach 22 Monaten und 155 Prozesstagen im Jahre 1965. Es war dies der größte und wohl auch bedeutendste Strafprozess in der deutschen Nachkriegsgeschichte. Fritz Bauer hatte die Frankfurter Prozesse gegen den zähen Widerstand der zum Teil noch aus der Zeit des Nationalsozialismus stammenden Juristen durchgesetzt. Durch Fritz Bauer wurde aus vielen einzelnen Ermittlungsverfahren ein zentraler Prozess in Frankfurt konzentriert. Neben der rechtlichen Würdigung der Verbrechen wurde durch die von Bauer bestellten Gutachten die wissenschaftliche Aufarbeitung in neue Bahnen gelenkt. Fritz Bauer verstand die Verfahren gegen Straftäter der NS-Zeit als Selbstaufklärung der deutschen Gesellschaft. Sein Werk galt dem Aufbau einer Justiz in der Bundesrepublik Deutschland, die sich nach humanitären und demokratischen Grundsätzen richtet. Fritz Bauer trat für seine Überzeugung ein, dass das Strafrecht nicht zum Spielball politischer Interessen werden darf, sondern auf der Grundlage der universellen Menschenrechte und Gerechtigkeit basiert.Zuständige Ausschüsse: Kultur- und Freizeitausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 05.06.2013

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 29. Mai 2013 brachten CDU, GRÜNE diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 26.08.2013 im KAV angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Kultur- und Freizeitausschusses
Sitzung 22 · 20.06.2013
TO I, TOP 8
Angenommen
Der Vorlage NR 619 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerRömerPiratenÖkoLinX-ARLREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme)

OBR 1
Sitzung 22 · 25.06.2013
TO I, TOP 32
Zur Kenntnis
Die Vorlage NR 619 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 23 · 04.07.2013
TO II, TOP 18
Angenommen
Der Vorlage NR 619 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiratenRömerREPÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

KAV
Sitzung 15 · 26.08.2013
TO II, TOP 15
Angenommen
Der Vorlage NR 619 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 3369,

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung