Dem Auschwitz-Prozess an seinem ersten Sitzungsort im Römer gedenken
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Thema Kultur verfolgenBegründung
ersten Sitzungsort im Römer gedenken Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mit einer Gedenktafel im Plenarsaal oder am vorderen Eingang des Plenarsaals an den Beginn des ersten Auschwitz-Prozesses am 20. Dezember 1963 im Sitzungssaal der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung zu erinnern. Die Gedenktafel soll zum 50. Jahrestag des Beginns des ersten Prozesses enthüllt werden. Begründung: Die Frankfurter Auschwitz-Prozesse, die am 20. Dezember 1963 im Plenarsaal der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung begannen, stellen einen wesentlichen Wendepunkt in der deutschen Rechtsgeschichte dar. Es beginnt in Frankfurt die Aufarbeitung der Verbrechen der Nationalsozialisten und es gelingt damit, die Diskussion über die Gräueltaten in ein breites gesellschaftliches Umfeld zu stellen. Die Widerstände gegen diese Auseinandersetzung waren sowohl in der Justiz als auch in der Bevölkerung Deutschlands immens. Die Gräuel während der Zeit des Nationalsozialismus wurden weitgehend verdrängt oder verleugnet. Fritz Bauers Anliegen an den Auschwitz-Prozessen war die Aufklärung der deutschen Gesellschaft und damit verbunden eine längerfristige kulturelle und pädagogische Wirkung. Die Frankfurter Prozesse erzeugten eine erste breite Auseinandersetzung in der Deutschen Bevölkerung über den Holocaust. Das unvorstellbare Grauen von Auschwitz wurde mit den Prozessen zu einem nicht mehr zu verleugnenden Gegenstand der Deutschen Zeitgeschichte. Der durch den hessischen Generalstaatsanwalt Fritz Bauer (1903 - 1968) initiierte Prozess wurde nach fünfeinhalbjähriger hartnäckiger Vorbereitung zuerst im Frankfurter Römer 1963 begonnen und schließlich im Bürgerhaus Gallus fortgesetzt. Der erste Frankfurter Auschwitz-Prozess endete nach 22 Monaten und 155 Prozesstagen im Jahre 1965. Es war dies der größte und wohl auch bedeutendste Strafprozess in der deutschen Nachkriegsgeschichte. Fritz Bauer hatte die Frankfurter Prozesse gegen den zähen Widerstand der zum Teil noch aus der Zeit des Nationalsozialismus stammenden Juristen durchgesetzt. Durch Fritz Bauer wurde aus vielen einzelnen Ermittlungsverfahren ein zentraler Prozess in Frankfurt konzentriert. Neben der rechtlichen Würdigung der Verbrechen wurde durch die von Bauer bestellten Gutachten die wissenschaftliche Aufarbeitung in neue Bahnen gelenkt. Fritz Bauer verstand die Verfahren gegen Straftäter der NS-Zeit als Selbstaufklärung der deutschen Gesellschaft. Sein Werk galt dem Aufbau einer Justiz in der Bundesrepublik Deutschland, die sich nach humanitären und demokratischen Grundsätzen richtet. Fritz Bauer trat für seine Überzeugung ein, dass das Strafrecht nicht zum Spielball politischer Interessen werden darf, sondern auf der Grundlage der universellen Menschenrechte und Gerechtigkeit basiert.
Inhalt
Antrag vom 29.05.2013, NR 619
Betreff: Dem Auschwitz-Prozess an seinem ersten Sitzungsort im Römer gedenken Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mit einer Gedenktafel im Plenarsaal oder am vorderen Eingang des Plenarsaals an den Beginn des ersten Auschwitz-Prozesses am 20. Dezember 1963 im Sitzungssaal der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung zu erinnern. Die Gedenktafel soll zum 50. Jahrestag des Beginns des ersten Prozesses enthüllt werden.
Begründung: Die Frankfurter Auschwitz-Prozesse, die am 20. Dezember 1963 im Plenarsaal der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung begannen, stellen einen wesentlichen Wendepunkt in der deutschen Rechtsgeschichte dar. Es beginnt in Frankfurt die Aufarbeitung der Verbrechen der Nationalsozialisten und es gelingt damit, die Diskussion über die Gräueltaten in ein breites gesellschaftliches Umfeld zu stellen. Die Widerstände gegen diese Auseinandersetzung waren sowohl in der Justiz als auch in der Bevölkerung Deutschlands immens. Die Gräuel während der Zeit des Nationalsozialismus wurden weitgehend verdrängt oder verleugnet. Fritz Bauers Anliegen an den Auschwitz-Prozessen war die Aufklärung der deutschen Gesellschaft und damit verbunden eine längerfristige kulturelle und pädagogische Wirkung. Die Frankfurter Prozesse erzeugten eine erste breite Auseinandersetzung in der Deutschen Bevölkerung über den Holocaust. Das unvorstellbare Grauen von Auschwitz wurde mit den Prozessen zu einem nicht mehr zu verleugnenden Gegenstand der Deutschen Zeitgeschichte. Der durch den hessischen Generalstaatsanwalt Fritz Bauer (1903 - 1968) initiierte Prozess wurde nach fünfeinhalbjähriger hartnäckiger Vorbereitung zuerst im Frankfurter Römer 1963 begonnen und schließlich im Bürgerhaus Gallus fortgesetzt. Der erste Frankfurter Auschwitz-Prozess endete nach 22 Monaten und 155 Prozesstagen im Jahre 1965. Es war dies der größte und wohl auch bedeutendste Strafprozess in der deutschen Nachkriegsgeschichte. Fritz Bauer hatte die Frankfurter Prozesse gegen den zähen Widerstand der zum Teil noch aus der Zeit des Nationalsozialismus stammenden Juristen durchgesetzt. Durch Fritz Bauer wurde aus vielen einzelnen Ermittlungsverfahren ein zentraler Prozess in Frankfurt konzentriert. Neben der rechtlichen Würdigung der Verbrechen wurde durch die von Bauer bestellten Gutachten die wissenschaftliche Aufarbeitung in neue Bahnen gelenkt. Fritz Bauer verstand die Verfahren gegen Straftäter der NS-Zeit als Selbstaufklärung der deutschen Gesellschaft. Sein Werk galt dem Aufbau einer Justiz in der Bundesrepublik Deutschland, die sich nach humanitären und demokratischen Grundsätzen richtet. Fritz Bauer trat für seine Überzeugung ein, dass das Strafrecht nicht zum Spielball politischer Interessen werden darf, sondern auf der Grundlage der universellen Menschenrechte und Gerechtigkeit basiert.Zuständige Ausschüsse: Kultur- und Freizeitausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 05.06.2013
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 29. Mai 2013 brachten CDU, GRÜNE diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 26.08.2013 im KAV angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.