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Baubeginn für das Projekt Hilgenfeld nicht länger verzögern - jetzt starten!

Vorlagentyp: NRLINKE
4 SitzungenAbgelehnt

Zusammenfassung

Der Antrag fordert den Magistrat auf, die Verzögerung des Baubeginns des Projekts Hilgenfeld zu beenden und den Bau noch im Jahr 2023 zu starten. Dies ist notwendig, um den dringenden Bedarf an günstigem Wohnraum zu decken und den Rückzug weiterer Wohnprojekte zu verhindern. Die ABG Holding muss hierbei zukunftsorientiert handeln, um Planungssicherheit und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, die städtische Wohnungsgesellschaft ABG Holding in die Pflicht zu nehmen, die Verzögerung des Baubeginns des Projekts Hilgenfeld zu beenden und diesen schnellstmöglich und noch im laufenden Jahr 2023 einzuleiten.

Begründung

Bei dem Projekt Hilgenfeld nördlich des Frankfurter Bergs kommt es zu einer mindestens einjährigen Verzögerung. Laut Angaben des Projektentwicklers ABG Holding soll frühestens 2024 mit dem Bau begonnen werden. Weiteres Aufschieben ist nicht ausgeschlossen. Bei dem Projekt sollen auf 40 Prozent der Fläche geförderter Wohnraum und auf 15 Prozent der Fläche gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnformen entstehen. Seit 2019 erhielten insgesamt sechs Wohnprojekte den Zuschlag, um ihre Vorhaben zu verwirklichen. Die massive Verzögerung schafft große Unsicherheiten und ist ein herber Rückschlag für die vielen Wohnprojekte, die seit Jahren um die Realisierung ihrer Vorhaben kämpfen. Darunter sind viele Familien, die dringend dauerhaft günstigen Wohnraum für sich und ihre Kinder benötigen. Ein Wohnprojekt hat sich bereits aus dem Projekt zurückgezogen, zudem droht der Rückzug weiterer Projekte. Die Verzögerung ist für die Wohnprojekte existenzbedrohend und muss daher abgewendet werden. Die ABG Holding muss jetzt sofort mit dem Bau des Projekts Hilgenfeld beginnen. Das Projekt birgt das Potenzial, ein sozialökologisches Vorzeigeprojekt zu werden mit einem hohen Anteil an gefördertem und gemeinschaftlichem Wohnraum unter Berücksichtigung sozialökologischer Aspekte. Die Schaffung dieser dringend benötigten Wohnformen darf nicht weiter aufgeschoben werden. Für eine soziale Wohnraumversorgung sind Investitionen jetzt notwendig. Die städtische Wohnungsgesellschaft ist wirtschaftlich gut aufgestellt. Seit Jahren macht sie Gewinne in Millionenhöhe: Allein im Jahr 2021 hat sie 76,6 Millionen Euro Profit erwirtschaftet. Auch in schwierigen Zeiten hat die ABG Holding folglich ausreichend finanzielle Mittel für Investitionen. Statt hohe Gewinne anzustreben, muss sich die ABG auf Investitionen konzentrieren, um die Not am Wohnungsmarkt zu lindern und den beteiligten Wohnprojekten eine Perspektive zu bieten. Die finanziellen Rahmenbedingungen für Wohnprojekte haben sich in den letzten Jahren massiv verschlechtert: Dazu zählen gestiegene Baukosten, Materiallieferengpässe, umfangreiche städtische Vorgaben und insbesondere die explodierenden Bodenpreise. Die Zukunft vieler Wohnprojekte ist daher ungewiss. Die ABG Holding muss jetzt Planungssicherheit schaffen und die Umsetzung des Projekts Hilgenfeld schnellstmöglich und noch im Jahr 2023 in die Wege leiten. Von ihr muss eine Signalwirkung für die Schaffung von bezahlbarem und gemeinschaftlichem Wohnraum ausgehen. Die ABG kann durch zukunftsweisendes Handeln und mit einem schnellen Baubeginn ebenfalls Vorbild für private Projektentwickler*innen sein. Diese müssen bei ihren künftigen Projekten den Anteil an gemeinschaftlichen und geförderten Wohnraum deutlich erhöhen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 27. Februar 2023 brachte Linke diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 11.05.2023 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 10
Sitzung 19 · 21.03.2023
TO II, TOP 34
Angenommen
Der Vorlage NR 606 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 16 · 21.03.2023
TO I, TOP 19
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 606 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Ablehnung:
CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 17 · 02.05.2023
TO I, TOP 13
Abgelehnt
Die Vorlage NR 606 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPVolt
Ablehnung:
LinkeFRAKTIONAfDBFF-BIGÖkoLinX-ELF
Enthaltung:
Gartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Gartenpartei (= Enthaltung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 22 · 11.05.2023
TO I, TOP 11
Abgelehnt
a) Die Vorlage NR 606 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Yilmaz, Frank-Millman, Witsch, Dr. Langner und Lange dienen zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu a)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPVolt
Ablehnung:
LinkeFRAKTIONÖkoLinX-ELFAfDBFF-BIG
Enthaltung:
Gartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung); Gartenpartei (= Enthaltung)

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