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Kostenübernahme für Schülertickets im ÖPNV

Vorlagentyp: NRCDU
2 SitzungenAbgelehnt

Zusammenfassung

Der Antrag zielt darauf ab, die Kostenübernahme für Schülertickets im öffentlichen Personennahverkehr zu prüfen und mögliche Entlastungen für Familien zu schaffen. Dies soll insbesondere sozialen Härtefällen Rechnung tragen und die freie Schulwahl unterstützen.

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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

Der Magistrat prüft folgende Fragestellungen und legt der Stadtverordnetenversammlung zügig einen umfassenden Bericht dazu vor:

  1. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, Schülerinnen und Schüler bei der Finanzierung von Schülertickets für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) noch weiter zu entlasten?
  2. Hält der Magistrat eine städtisch finanzierte Ausnahmeregelung für denkbar, die § 161, Absatz 5 des Hessischen Schulgesetzes dahingehend ergänzt, dass die Fahrtkostenübernahme unter den folgenden Gesichtspunkten auch in den Fällen erfolgt, bei denen es eine nähergelegene aufnahmefähige Schule gibt:

a) Ein Geschwisterkind besucht bereits die angewählte Schule;

b) die Schule wird wegen ihres spezifischen Schwerpunktes und Fächerprofils angewählt;

c) die Familie legt Wert auf eine bestimmte Schulform.

  1. Wie viele Anträge auf Fahrtkostenerstattung mussten für das Schuljahr 2022/23 aufgrund der genannten Erstattungsgrundlagen abgelehnt werden?
  2. Welche Kosten wären entstanden, wenn die Stadt Frankfurt diesen Anträgen stattgegeben hätte?

Begründung

Viele Schülerinnen und Schüler nutzen neben dem Fahrrad und dem Gehweg auch den ÖPNV. In diesem Zusammenhang stellt das von der schwarz-grünen Landesregierung zum Schuljahr 2017/18 eingeführte Schülerticket Hessen, mit dem Schülerinnen und Schüler für 365 € pro Jahr - also 1 € am Tag - in ganz Hessen und mehreren angrenzenden Gebieten mobil sein können, ein sehr gutes Angebot dar. Trotzdem gibt es immer wieder soziale Härtefälle und Einzelfälle, bei denen die freie Schulwahl durch die in § 161 dargelegten Bestimmungen des Hessischen Schulgesetzes zur Erstattung von Schülertickets indirekt beeinträchtigt wird. Ein FAZ-Artikel vom 6.1.2023 schildert beispielsweise den Fall einer Familie, in der die ältere Tochter das Schülerticket bezahlt bekommt, die jüngere Tochter, die die gleiche Schule besucht, jedoch nicht, da im betreffenden Jahr der Aufnahme auch an einer nähergelegenen Schule ein Platz frei gewesen wäre. So kann es in Einzelfällen zu einer Benachteiligung von Eltern kommen, die sich bei der Schulwahl ihrer Kinder am Schulort der Geschwisterkinder, einem bestimmten Schulprofil oder der Präferenz für eine bestimmte Schulform orientieren möchten. Darüber hinaus gibt es Familien, für die auch das bereits sehr rabattierte Jahresticket für 365 € eine große finanzielle Belastung darstellt. Mögliche Effekte einer "indirekten Schülerlenkung" über finanzielle Anreize oder den Wegfall derselben widersprechen dem Grundsatz der freien Schulwahl und sollten - wenn möglich und finanziell umsetzbar - vermieden werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 8. Februar 2023 brachte CDU diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 30.03.2023 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Bildung und Schulbau
Sitzung 16 · 20.03.2023
TO I, TOP 9
Abgelehnt
Die Vorlage NR 590 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeAfDBFF-BIGFRAKTIONGartenpartei
Sonstige:
ÖkoLinX-ELF (Prüfung und Berichterstattung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 21 · 30.03.2023
TO II, TOP 9
Abgelehnt
Die Vorlage NR 590 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeAfDBFF-BIGGartenparteiÖkoLinX-ELFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung)

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