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Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses zu dem Gebäude Niddastraße 51 („Drogenhaus“)

Vorlagentyp: NRAfD
2 Sitzungen
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Begründung

Akteneinsichtsausschusses zu dem Gebäude Niddastraße 51 ("Drogenhaus") Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung richtet gemäß § 50 Absatz 2 HGO und § 10 Absatz 2 GOS einen Akteneinsichtsausschuss ein. Gegenstand des Ausschusses ist die Dokumentation des Ordnungsamtes zur Liegenschaft Niddastr. 51 ("Drogenhaus") sowie die Reaktion der mit dieser Dokumentation befassten städtischen Ämter. Vorgelegt werden sollen die Dokumentation des Ordnungsamtes (laut FAZ vom Januar 2017) sowie sämtliche Akten der mit dieser Dokumentation befassten städtischen Ämter, die sich auf diese Dokumentation beziehen. Begründung: Die FAZ berichtete am 24.04.2018 unter der Überschrift "Stadt hat früh von Missständen gewusst" über das Frankfurter "Drogenhaus" in der Niddastraße 51. Nach Angaben der Zeitung haben die Verantwortlichen der Stadt die bekannten Missstände in dem Gebäude über einen langen Zeitraum geduldet, ohne einzugreifen. Nach Informationen der FAZ hatte es bereits im Januar 2017 eine ausführliche Dokumentation über die zahlreichen Missstände gegeben. Dieser Bericht sei vom Ordnungsamt verfasst und an sämtliche städtische Ämter weitergegeben worden, die mit Mietangelegenheiten, baurechtlichen Verfahren und Jugendschutz befasst sind, d.h. an die Ämter für Wohnungswesen, die Bauaufsicht und das Jugendamt. Verbunden war diese mit der Aufforderung, im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeit so schnell wie möglich tätig zu werden. Dies erfolgte jedoch offensichtlich nicht oder nur unzureichend. Nach Angaben der FAZ listet der Bericht eine ganze Reihe von Vergehen auf. So wurden z.B. mehrere Personen angetroffen, die nicht amtlich erfasst waren und auch keinen Nachweis erbringen konnten, dass sie in einem regulären Mietverhältnis dort leben. Dabei handelte es sich wohl um Personen, die im Gebäude untergebracht waren und pro Schlafplatz einen bestimmten Betrag an jene Personen zahlten, die die "Wohnungen" vom Eigentümer gemietet hatten und dann vorwiegend an Albaner, aber auch an Personen anderer Nationalitäten weitervermieteten. Darunter befanden sich auch Mitglieder eines albanischen Drogenhändlerrings, die das Gebäude als anonymen Unterschlupf nutzten. Im Bericht vom Januar 2017 wurde der Verdacht auf Mietwucher und Steuerhinterziehung sowie Überbelegung und Zweckentfremdung der Räume geäußert. Offensichtlich wurden die durch das Ordnungsamt informierten Ämter jedoch nicht bzw. nicht in der erforderlichen Weise tätig. Um den Stadtverordneten ein vollständiges Bild über die Aktivitäten des Magistrats zu verschaffen, ist die Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses erforderlich. Vorgelegt werden sollen die Dokumentation des Ordnungsamtes (laut FAZ vom Januar 2017) sowie sämtliche Akten der mit dieser Dokumentation befassten städtischen Ämter, die sich auf diese Dokumentation beziehen.

Inhalt

Antrag vom 25.04.2018, NR 571

Betreff: Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses zu dem Gebäude Niddastraße 51 ("Drogenhaus") Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung richtet gemäß § 50 Absatz 2 HGO und § 10 Absatz 2 GOS einen Akteneinsichtsausschuss ein. Gegenstand des Ausschusses ist die Dokumentation des Ordnungsamtes zur Liegenschaft Niddastr. 51 ("Drogenhaus") sowie die Reaktion der mit dieser Dokumentation befassten städtischen Ämter. Vorgelegt werden sollen die Dokumentation des Ordnungsamtes (laut FAZ vom Januar 2017) sowie sämtliche Akten der mit dieser Dokumentation befassten städtischen Ämter, die sich auf diese Dokumentation beziehen.

Begründung: Die FAZ berichtete am 24.04.2018 unter der Überschrift "Stadt hat früh von Missständen gewusst" über das Frankfurter "Drogenhaus" in der Niddastraße 51. Nach Angaben der Zeitung haben die Verantwortlichen der Stadt die bekannten Missstände in dem Gebäude über einen langen Zeitraum geduldet, ohne einzugreifen. Nach Informationen der FAZ hatte es bereits im Januar 2017 eine ausführliche Dokumentation über die zahlreichen Missstände gegeben. Dieser Bericht sei vom Ordnungsamt verfasst und an sämtliche städtische Ämter weitergegeben worden, die mit Mietangelegenheiten, baurechtlichen Verfahren und Jugendschutz befasst sind, d.h. an die Ämter für Wohnungswesen, die Bauaufsicht und das Jugendamt. Verbunden war diese mit der Aufforderung, im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeit so schnell wie möglich tätig zu werden. Dies erfolgte jedoch offensichtlich nicht oder nur unzureichend. Nach Angaben der FAZ listet der Bericht eine ganze Reihe von Vergehen auf. So wurden z.B. mehrere Personen angetroffen, die nicht amtlich erfasst waren und auch keinen Nachweis erbringen konnten, dass sie in einem regulären Mietverhältnis dort leben. Dabei handelte es sich wohl um Personen, die im Gebäude untergebracht waren und pro Schlafplatz einen bestimmten Betrag an jene Personen zahlten, die die "Wohnungen" vom Eigentümer gemietet hatten und dann vorwiegend an Albaner, aber auch an Personen anderer Nationalitäten weitervermieteten. Darunter befanden sich auch Mitglieder eines albanischen Drogenhändlerrings, die das Gebäude als anonymen Unterschlupf nutzten. Im Bericht vom Januar 2017 wurde der Verdacht auf Mietwucher und Steuerhinterziehung sowie Überbelegung und Zweckentfremdung der Räume geäußert. Offensichtlich wurden die durch das Ordnungsamt informierten Ämter jedoch nicht bzw. nicht in der erforderlichen Weise tätig. Um den Stadtverordneten ein vollständiges Bild über die Aktivitäten des Magistrats zu verschaffen, ist die Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses erforderlich. Vorgelegt werden sollen die Dokumentation des Ordnungsamtes (laut FAZ vom Januar 2017) sowie sämtliche Akten der mit dieser Dokumentation befassten städtischen Ämter, die sich auf diese Dokumentation beziehen.Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Ältestenausschuss Versandpaket: 02.05.2018

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 25. April 2018 brachte AfD diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ältestenausschusses
Sitzung 25 · 21.06.2018
TO I, TOP 5
Beraten
1. a) Den Anträgen NR 571 und NR 574 auf Akteneinsicht gemäß § 50 Absatz 2 HGO wird entsprochen. b) Der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit wird mit der Akteneinsicht beauftragt. c) Die Akteneinsicht bezieht sich auf den in den Anträgen NR 571 und NR 574 dargestellten Sachverhalt. d) Die fraktionslosen Stadtverordneten haben ebenfalls das Recht zur Akteneinsicht. e) Die Mitglieder des Ausschusses berichten über das Ergebnis der Einsichtnahme ihrer jeweiligen Fraktion. 2. a) Den Anträgen NR 571 und NR 574 auf Akteneinsicht gemäß § 50 Absatz 2 HGO wird entsprochen. b) Der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit wird mit der Akteneinsicht beauftragt. c) Die Akteneinsicht bezieht sich auf den in den Anträgen NR 571 und NR 574 dargestellten Sachverhalt. d) Die fraktionslosen Stadtverordneten haben ebenfalls das Recht zur Akteneinsicht. e) Die Mitglieder des Ausschusses berichten über das Ergebnis der Einsichtnahme ihrer jeweiligen Fraktion.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Sonstige:
ÖkoLinX-ARL (NR 571 = Ablehnung, NR 574 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Sonstige:
ÖkoLinX-ARL (NR 571 = Ablehnung, NR 574 = Annahme)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (NR 571 = Ablehnung, NR 574 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (NR 571 = Ablehnung, NR 574 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 25 · 21.06.2018
TO II, TOP 9
Beraten
1. a) Der Vorlage NR 571 auf Akteneinsicht gemäß § 50 Absatz 2 HGO wird entsprochen. b) Der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit wird mit der Akteneinsicht beauftragt. c) Die Akteneinsicht bezieht sich auf den im Antrag NR 571 dargestellten Sachverhalt. d) Die fraktionslosen Stadtverordneten haben ebenfalls das Recht zur Akteneinsicht. e) Die Mitglieder des Ausschusses berichten über das Ergebnis der Einsichtnahme ihrer jeweiligen Fraktion. 2. a) Der Vorlage NR 574 auf Akteneinsicht gemäß § 50 Absatz 2 HGO wird entsprochen. b) Der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit wird mit der Akteneinsicht beauftragt. c) Die Akteneinsicht bezieht sich auf den im Antrag NR 574 dargestellten Sachverhalt. d) Die fraktionslosen Stadtverordneten haben ebenfalls das Recht zur Akteneinsicht. e) Die Mitglieder des Ausschusses berichten über das Ergebnis der Einsichtnahme ihrer jeweiligen Fraktion.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL

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