Prüfung des Denkmalwertes Sudhaus der Binding-Brauerei, Darmstädter Landstraße 185
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Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Prüfung des Denkmalwertes des Sudhauses der Binding-Brauerei in Sachsenhausen. Dies ist notwendig, um das historische Gebäude als Industriedenkmal zu erhalten und die Geschichte der Bierherstellung in Frankfurt zu bewahren. Die Stadtverordnetenversammlung hat den Antrag jedoch abgelehnt.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, umgehend die Prüfung des Denkmalwertes des im Stadtteil Sachsenhausen in der Darmstädter Landstraße 185 befindlichen Sudhauses der Binding-Brauerei zu veranlassen und einen entsprechenden Antrag beim hessischen Landesamt für Denkmalpflege zu stellen. Aufgrund der von Seiten der Binding-Brauerei beabsichtigten Schließung des Produktionsstandortes Frankfurt steht hier dringender Handlungsbedarf.
Begründung
Das in den 50er-Jahren errichtete Sudhaus der Binding-Brauerei an der Darmstädter Landstraße war lange Zeit das größte in Europa und ist mit seiner markanten Fensterfront auch heute noch ein architektonisches Schmuckstück im Stadtteil Sachsenhausen. Zudem steht es sinnbildlich für die Tradition der Bierherstellung in Frankfurt und insbesondere für die seit 1870 in unserer Stadt ansässige Binding-Brauerei. Die Prüfung des Denkmalwertes ist daher naheliegend und ein Erhalt des historischen Sudhauses als Industriedenkmal anzustreben, um die Geschichte von Aufstieg und Niedergang des Industriezweiges der Bierbrauerei in Frankfurt für die Nachwelt sichtbar zu erhalten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 19. Januar 2023 brachte BFF-BIG diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 24.02.2023 im OBR 5 angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 568) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG (= Annahme); AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (NR 554 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD., FDP und Volt gegen CDU, AfD und FRAKTION (= Ablehnung), LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme), sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 568) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (NR 554 und NR 568 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD., FDP und Volt gegen CDU, AfD und FRAKTION (= Ablehnung), LINKE., ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme), sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 568) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, LINKE. und AfD (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)