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Grunderneuerung des Straßenabschnittes Buchrainstraße zwischen der Kreuzung Wiener Straße/Goldbergweg Richtung Friedhof bis zur Hausnummer 66

Vorlagentyp: NRAGP
5 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Begründung

Straßenabschnittes Buchrainstraße zwischen der Kreuzung Wiener Straße/Goldbergweg Richtung Friedhof bis zur Hausnummer 66 Die Stadtverordneten mögen beschließen: Grunderneuerung der Straßendecke der Buchrainstraße zwischen der Kreuzung Wiener Straße/Goldbergweg und der Hausnummer 66. Nach Fertigstellung der grunderneuerten Strecke sollte die vom Teller bestehende Kilometerbegrenzung 30 km/h bis zur Kreuzung Buchrainstraße/ Wienerstraße/Goldbergweg durchgehend fortgeführt werden. Begründung: Im oben genannten Bereich ist die Straßendecke mit vielen kleinen und mehreren größeren Schlaglöchern durchsetzt. Da die Straßendecke selbst durch die vielen zurückliegenden Flickereien eine Holperstraße wurde, sollte diese von Grund auf erneuert werden. Die Kilometerbegrenzung auf 30 km/h dient vor allem der Sicherheit den zum Sportplatz bzw. Stadtwald/Goetheturm laufenden Schülern und Kindergartenkindern.

Inhalt

Antrag vom 09.08.2011, NR 55

Betreff: Grunderneuerung des Straßenabschnittes Buchrainstraße zwischen der Kreuzung Wiener Straße/Goldbergweg Richtung Friedhof bis zur Hausnummer 66 Die Stadtverordneten mögen beschließen: Grunderneuerung der Straßendecke der Buchrainstraße zwischen der Kreuzung Wiener Straße/Goldbergweg und der Hausnummer 66. Nach Fertigstellung der grunderneuerten Strecke sollte die vom Teller bestehende Kilometerbegrenzung 30 km/h bis zur Kreuzung Buchrainstraße/ Wienerstraße/Goldbergweg durchgehend fortgeführt werden.

Begründung: Im oben genannten Bereich ist die Straßendecke mit vielen kleinen und mehreren größeren Schlaglöchern durchsetzt. Da die Straßendecke selbst durch die vielen zurückliegenden Flickereien eine Holperstraße wurde, sollte diese von Grund auf erneuert werden. Die Kilometerbegrenzung auf 30 km/h dient vor allem der Sicherheit den zum Sportplatz bzw. Stadtwald/Goetheturm laufenden Schülern und Kindergartenkindern.Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 5 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 17.08.2011

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 9. August 2011 brachte AGP diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
KAV
Sitzung 8 · 12.09.2011
TO II, TOP 1
Angenommen
Der Vorlage NR 55 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 5
Sitzung 4 · 16.09.2011
TO I, TOP 36
Abgelehnt
Die Vorlage NR 55 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPDFAGLinkeFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FAG, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme)

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 3 · 19.09.2011
TO I, TOP 11
Beraten
nicht auf TO Die Entscheidung über die Vorlage NR 55 wird auf den Verkehrsausschuss delegiert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFreie WählerPiraten
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten

Verkehrsausschusses
Sitzung 3 · 20.09.2011
TO I, TOP 6
Zurückgezogen
Es dient zur Kenntnis, dass der Antragsteller die Vorlage NR 55 zurückgezogen hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 5 · 29.09.2011
TO II, TOP 6
Zurückgezogen
Es dient zur Kenntnis, dass der Antragsteller die Vorlage NR 55 zurückgezogen hat. Beschlussausfertigung(en): § 656,

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Mitdiskutieren

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