Grunderneuerung des Straßenabschnittes Buchrainstraße zwischen der Kreuzung Wiener Straße/Goldbergweg Richtung Friedhof bis zur Hausnummer 66
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Straßenabschnittes Buchrainstraße zwischen der Kreuzung Wiener Straße/Goldbergweg Richtung Friedhof bis zur Hausnummer 66 Die Stadtverordneten mögen beschließen: Grunderneuerung der Straßendecke der Buchrainstraße zwischen der Kreuzung Wiener Straße/Goldbergweg und der Hausnummer 66. Nach Fertigstellung der grunderneuerten Strecke sollte die vom Teller bestehende Kilometerbegrenzung 30 km/h bis zur Kreuzung Buchrainstraße/ Wienerstraße/Goldbergweg durchgehend fortgeführt werden. Begründung: Im oben genannten Bereich ist die Straßendecke mit vielen kleinen und mehreren größeren Schlaglöchern durchsetzt. Da die Straßendecke selbst durch die vielen zurückliegenden Flickereien eine Holperstraße wurde, sollte diese von Grund auf erneuert werden. Die Kilometerbegrenzung auf 30 km/h dient vor allem der Sicherheit den zum Sportplatz bzw. Stadtwald/Goetheturm laufenden Schülern und Kindergartenkindern.
Inhalt
Antrag vom 09.08.2011, NR 55
Betreff: Grunderneuerung des Straßenabschnittes Buchrainstraße zwischen der Kreuzung Wiener Straße/Goldbergweg Richtung Friedhof bis zur Hausnummer 66 Die Stadtverordneten mögen beschließen: Grunderneuerung der Straßendecke der Buchrainstraße zwischen der Kreuzung Wiener Straße/Goldbergweg und der Hausnummer 66. Nach Fertigstellung der grunderneuerten Strecke sollte die vom Teller bestehende Kilometerbegrenzung 30 km/h bis zur Kreuzung Buchrainstraße/ Wienerstraße/Goldbergweg durchgehend fortgeführt werden.
Begründung: Im oben genannten Bereich ist die Straßendecke mit vielen kleinen und mehreren größeren Schlaglöchern durchsetzt. Da die Straßendecke selbst durch die vielen zurückliegenden Flickereien eine Holperstraße wurde, sollte diese von Grund auf erneuert werden. Die Kilometerbegrenzung auf 30 km/h dient vor allem der Sicherheit den zum Sportplatz bzw. Stadtwald/Goetheturm laufenden Schülern und Kindergartenkindern.Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 5 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 17.08.2011
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 9. August 2011 brachte AGP diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FAG, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.