Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Neubebauung des Dom-Römer-Areals

Vorlagentyp: NRBFF
2 Stationen im Verfahren5 SitzungenAbgelehnt

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

E-Mail-Abo einrichten

Begründung

Nur durch den „Rahmenplan August 2007“ werden rekonstruktionswillige Bauherren in die Lage versetzt, ihre Baupläne am historischen Platz in überlieferter Bauart zu realisieren. Auf dem bislang vorgelegten Rahmenplan ist dies an den unter 1.a.neu genannten Punkten nicht möglich. Selbst die „Goldene Waage“, die laut Vorlage komplett rekonstruiert werden soll, wird ohne das charakteristische „Belvederchen“ dargestellt. Auch die Rekonstruktion des „Roten Hauses“ ohne die angrenzenden Gebäude, durch die das „Metzgerhöfchen“ gebildet wird, erscheint nicht sinnvoll. Demzufolge kann der Rahmenplan erst endgültig beschlossen werden, wenn fragliche Punkte so geklärt werden, dass eine möglichst originalgetreue Rekonstruktion alternativ zur Neubebauung ausgeführt werden kann. Es ist fraglich, inwieweit ein striktes Nutzungskonzept sich mit dem Wunsch nach möglichst vielen Bauherren verträgt, die die Vielfalt der Gestaltung in überlieferter Form garantieren sollen. Es ist durchaus vorstellbar, dass die Filiale einer Handels- oder Gastro-Kette, die von den Bauherren als Mieter gewünscht wird, bei entsprechender Anpassung des Erscheinungsbilds „altstadtverträglich“ ist. Eine detaillierte Gestaltungssatzung als Ergänzung der Leitlinien ist erforderlich, um die Ausführung von Neubauten in allen Einzelheiten zu regeln und damit sicherzustellen, dass sie sich harmonisch in das historisch bedeutsame Ensemble zwischen Dom und Römer einfügen. Ein Entwurf der Gestaltungssatzung liegt bislang mit nur wenigen Grundsätzen vor. Auch die von der Straße abgewandten Fronten bilden mit den jeweiligen Gebäuden eine Einheit, so dass sie ebenfalls der Gestaltungssatzung unterliegen sollten. Bauherren, die bereit sind, die anfallenden Mehrkosten bei geschichtsgetreuer Rekonstruktion auf sich zu nehmen, sollten als Bonus Vorteile bei der Vergabe der Erbbaurechte haben. Daraus ergibt sich auch die Befreiung von der Vorlage eines zweiten Entwurfs. Anlage 1 (ca. 205 KB)

Inhalt

Antrag vom 06.08.2007, NR 555

Betreff:

Neubebauung des Dom-Römer-Areals

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat ändert und ergänzt seine Vorlage M 112 in seinen Punkten 1.a - e wie folgt:

  1. Der Vorlage wird bei Berücksichtigung nachstehender Punkte zugestimmt: Alte Fassung der M 112 Neue Fassung 1.a. der in der Anlage 1 vorgelegte städtebauliche Rahmenplan die Grundlage für die Neubebauung des Dom-Römer-Areals nach dem Abriss des Technischen Rathauses bildet, zu 1.a. Der der M 112 beigefügte Rahmenplan - Anlage 1 - wird ersetzt durch den hier beiliegenden "Rahmenplan August 2007“ des Dom-Römer-Areals als Grundlage für eine weitestgehend historisch geprägte Wiederbebauung. Der Magistrat entwickelt Lösungsvorschläge für die Liegenschaften Haus "Rebstock“ (Tiefgarageneinfahrt), an dem westlichen Ende der Strasse "Hinter dem Lämmchen“ (Anbau Kunstverein), am archäolo.gischen Garten einschließlich der Gesamtgrundfläche des Hauses "Goldene Waage“, am "Roten Haus“ und dem anschließenden Metzgerhöfchen. 1.d. die Leitlinien der Anlage 3 durch eine Gestaltungssatzung und Verpflichtungen in den Grundstücksverträgen rechtlich gesichert werden. zu 1.d Die als Anlage 3 vorgelegten Leitlinien einer Gestaltungssatzung werden detailliert ergänzt. Die Gestaltungssatzung wird in den Grund.stücksverträgen rechtlich gesichert. Es wird ein Altstadtbeirat als Sachverständigengremium eingerichtet, der die Möglichkeit hat, zu jeder Baumaßnahme und vor Abschluss von Erbbaurechtsverträgen an Hand der Leitlinien Empfehlungen und Stellungnahmen abzugeben. Es wird ein Altstadtbeirat als Sachverständigengremium eingerichtet, der die Möglichkeit hat, zu jeder Baumaßnahme und vor Abschluss von Erbbaurechtsverträgen an Hand der Leitlinien Empfehlungen und Stellungnahmen abzugeben. Die Mitglieder sollen in der Lage sein, sowohl bei historisch genauen Rekonstruktionen als auch bei Neubauten in der Typologie des historisch geprägten Umfeldes beratend tätig zu sein. Die Zusammensetzung des Altstadtbeirats wird auf Vorschlag des Magistrats durch die Stadtverordnetenversammlung bestimmt. Die Zusammensetzung des Beirats wird durch die Stadtverordnetenversammlung bestimmt. Jede Fraktion kann Vorschläge einreichen und einen Sachverständigen, der nicht der Fraktion angehört, entsenden. Der Magistrat entwickelt eine Geschäftsordnung für den Altstadtbeirat und legt sie vor. 1.e. Erbbaurechte für die im städtebaulichen Rahmenplan dargestellten Parzellen in Abstimmung mit dem Altstadtbeirat und unter Durchführung eines konkurrierenden Verfahrens mit mindestens zwei konkurrierenden Entwürfen für die Hochbauplanung an eine möglichst große Zahl unterschiedlicher Erbbaurechtsnehmer vergeben werden, zu 1.e Erbbaurechte für die im städtebaulichen Rahmenplan dargestellten Parzellen in Abstimmung mit dem Altstadtbeirat und unter Durchführung eines konkurrierenden Verfahrens mit mindestens zwei konkurrierenden Entwürfen für die Hochbauplanung an eine möglichst große Zahl unterschiedlicher Erbbaurechtsnehmer vergeben werden, Bauherren, die sich zu einer Rekonstruktion entschließen, werden bei der Vergabe eines Grundstücks bevorzugt. Sie unterliegen nicht der Verpflichtung, einen konkurrierenden Entwurf einzureichen. Nach 3.
  2. Die von den öffentlichen Straßenräumen abgewandten Rückseiten der Gebäude können abweichend von der vorstehenden Gestaltungssatzung realisiert werden, wobei jedes Gebäude als eine Einheit zu betrachten ist Nach 3.2. (Dieser Absatz ist zu streichen) Anlage: "Rahmenplan August 2007“ Begründung: Nur durch den "Rahmenplan August 2007“ werden rekonstruktionswillige Bauherren in die Lage versetzt, ihre Baupläne am historischen Platz in überlieferter Bauart zu realisieren. Auf dem bislang vorgelegten Rahmenplan ist dies an den unter 1.a.neu genannten Punkten nicht möglich. Selbst die "Goldene Waage“, die laut Vorlage komplett rekonstruiert werden soll, wird ohne das charakteristische "Belvederchen“ dargestellt. Auch die Rekonstruktion des "Roten Hauses“ ohne die angrenzenden Gebäude, durch die das "Metzgerhöfchen“ gebildet wird, erscheint nicht sinnvoll. Demzufolge kann der Rahmenplan erst endgültig beschlossen werden, wenn fragliche Punkte so geklärt werden, dass eine möglichst originalgetreue Rekonstruktion alternativ zur Neubebauung ausgeführt werden kann. Es ist fraglich, inwieweit ein striktes Nutzungskonzept sich mit dem Wunsch nach möglichst vielen Bauherren verträgt, die die Vielfalt der Gestaltung in überlieferter Form garantieren sollen. Es ist durchaus vorstellbar, dass die Filiale einer Handels- oder Gastro-Kette, die von den Bauherren als Mieter gewünscht wird, bei entsprechender Anpassung des Erscheinungsbilds "altstadtverträglich“ ist. Eine detaillierte Gestaltungssatzung als Ergänzung der Leitlinien ist erforderlich, um die Ausführung von Neubauten in allen Einzelheiten zu regeln und damit sicherzustellen, dass sie sich harmonisch in das historisch bedeutsame Ensemble zwischen Dom und Römer einfügen. Ein Entwurf der Gestaltungssatzung liegt bislang mit nur wenigen Grundsätzen vor. Auch die von der Straße abgewandten Fronten bilden mit den jeweiligen Gebäuden eine Einheit, so dass sie ebenfalls der Gestaltungssatzung unterliegen sollten. Bauherren, die bereit sind, die anfallenden Mehrkosten bei geschichtsgetreuer Rekonstruktion auf sich zu nehmen, sollten als Bonus Vorteile bei der Vergabe der Erbbaurechte haben. Daraus ergibt sich auch die Befreiung von der Vorlage eines zweiten Entwurfs. Anlage 1 (ca. 205 KB)Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.06.2007, M 112 Zuständige Ausschüsse: Sonderausschuss "Dom-Römer" Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 08.08.2007

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. Juni 2007MM 112Neubebauung des Dom-Römer-ArealsMagistratsvortrag
  2. 6. August 2007Sie sind hier
    NRNR 555Neubebauung des Dom-Römer-Areals
    STVV-Antrag · BFF

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
KAV
Sitzung 17 · 20.08.2007
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage M 112 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 555 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 1
Sitzung 15 · 21.08.2007
TO I, TOP 36
Zur Kenntnis
1. Der Vorlage M 112 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 555 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Ablehnung:
Linke
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
LinkeFDP
Enthaltung:
SPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen LINKE. und FDP (= Ablehnung), bei Enthaltung SPD

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 14 · 04.09.2007
TO II, TOP 8
Abgelehnt
Punkt 2: Die Vorlage NR 555 wird abgelehnt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 112 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der beigefügte Rahmenplan als schematische Grundlage der weiteren Planung betrachtet wird; die einzelnen Parzellen sind bei weiteren, sich konkretisierenden Rekonstruktionsprojekten dem historischen Zuschnitt anzupassen und dementsprechend sind auch die Parzellen der Goldenen Waage und des Roten Hauses anzupassen. 2. Die Vorlage NR 555 wird abgelehnt. 3. a) Die Ziffer 1. der Vorlage NR 562 wird abgelehnt. b) Die Ziffern 2. bis 5. der Vorlage NR 562 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 562, Anlage 1 Ablehnung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Ziffern 1.a und 1.e Annahme, Rest der Vorlage Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme)

Sonderausschusses "Dom-Römer"
Sitzung 8 · 04.09.2007
TO I, TOP 6
Abgelehnt
Punkt 2: Die Vorlage NR 555 wird abgelehnt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 112 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der beigefügte Rahmenplan als schematische Grundlage der weiteren Planung betrachtet wird; die einzelnen Parzellen sind bei weiteren, sich konkretisierenden Rekonstruktionsprojekten dem historischen Zuschnitt anzupassen und dementsprechend sind auch die Parzellen der Goldenen Waage und des Roten Hauses anzupassen. 2. Die Vorlage NR 555 wird abgelehnt. 3. a) Die Ziffer 1. der Vorlage NR 562 wird abgelehnt. b) Die Ziffern 2. bis 5. der Vorlage NR 562 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. M 112: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 562, Anlage 1 Ablehnung) zu 2. NR 555: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Ziffern 1.a und 1.e Annahme, Rest der Vorlage Prüfung und Berichterstattung) zu 3. NR 562: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (M 112 = Ablehnung, NR 555 = Ziffer 1.d Annahme, Rest der Vorlage Ablehnung, NR 562 = Ziffer 1. Zurückstellung, Ziffern 2. bis 5. Annahme) FDP (M 112 = Annahme mit Maßgabe, NR 555 = Ablehnung, NR 562 = Ziffern 1. und 5. Ablehnung, Ziffern 2. bis 4. Prüfung und Berichterstattung) FAG (M 112 = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 562, Anlage 1 Ablehnung, NR 555 und NR 562 = Annahme) BFF und NPD (M 112 = Votum im Plenum, NR 555 und NR 562 = Annahme) REP (M 112 = Ablehnung, NR 555 und NR 562 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 112, NR 555 und NR 562 = Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 15 · 06.09.2007
TO I, TOP 5
Abgelehnt
Punkt 2: Die Vorlage NR 555 wird abgelehnt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 112 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der beigefügte Rahmenplan als schematische Grundlage der weiteren Planung betrachtet wird; die einzelnen Parzellen sind bei weiteren, sich konkretisierenden Rekonstruktionsprojekten dem historischen Zuschnitt anzupassen, und dementsprechend sind auch die Parzellen der Goldenen Waage und des Roten Hauses anzupassen. 2. Die Vorlage NR 555 wird abgelehnt. 3. a) Die Ziffer 1. der Vorlage NR 562 wird abgelehnt. b) Die Ziffern 2. bis 5. der Vorlage NR 562 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. c) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Vowinckel, Dr. von Beckh, Volpp, Dr. Hambrock, Oesterling, Stein, Langer, Hübner, Heumann, Ochs und Baier sowie Stadtrat von Schwarz dienen zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 2)
Zustimmung:
GrüneLinkeFDP
Ablehnung:
SPDFAGBFFREP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. a) M 112 ohne Anlage 1: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und FAG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 562) sowie LINKE. und REP (= Ablehnung) b) M 112 Anlage 1: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE., FAG unf REP (= Ablehnung) zu 2. NR 555 Ziffer 1.a: CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD, FAG, BFF und REP (= Annahme) NR 555 Ziffer 1.d: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FAG, BFF und REP (= Annahme) NR 555 Ziffer 1.e: CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD, FAG, BFF und REP (= Annahme) NR 555 Ziffer nach 3.2: CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FAG, BFF und REP (= Annahme) zu 3. zu a) NR 562 Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FAG, BFF und REP (= Annahme) sowie LINKE. (=Zurückstellung) zu b) NR 562 Ziffern. 2. bis 4.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG, BFF und REP (= Annahme) NR 562 Ziffer 5.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG, BFF und REP (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen