Magistratsberichte
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Zu 1.: Der im Jahre 1978 gefasste Beschluss, der Stadtverordnetenversammlung einmal jährlich über die Inanspruchnahme von Leerstellen zu berichten, war unter den damaligen Verhältnissen richtig, weil die Leerstellen in einem eigenen neben dem eigentlichen Stellenplan existierenden Pool zusammengefasst waren. Heute sind sie dagegen ordentlicher Bestandteil des mit dem Haushalt zu beschließenden Stellenplans. Der jährliche, sehr umfangreiche Bericht enthält keine Informationen mehr, die für die Arbeit der Stadtverordnetenversammlung von Bedeutung sein könnten. Dagegen erfordert die Zusammenstellung und der Versand, wie der 12-seitige Bericht B 735 vom 07.09.2001 zeigt, einen erheblichen Aufwand.
Zu 2.: Es besteht der Eindruck, dass es weitere als Periodikum erscheinende Berichte des Magistrats gibt, deren Notwendigkeit durch Zeitablauf beziehungsweise veränderte Verhältnisse inzwischen hinfällig geworden ist. Hier kann die Stadtverordnetenversammlung gegebenenfalls einen eigenen Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung leisten.
Inhalt
Antrag vom 06.02.2002, NR 498
Betreff: Magistratsberichte
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
1 . Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.05.1978, § 1776, wird aufgehoben.
2. Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob weitere als Periodikum zu erstellende Berichte wegen langer Laufzeiten entsprechender Stadtverordnetenbeschlüsse als überholt angesehen werden müssen und deshalb aufgehoben werden sollten.
Begründung:
Zu 1.: Der im Jahre 1978 gefasste Beschluss, der Stadtverordnetenversammlung einmal jährlich über die Inanspruchnahme von Leerstellen zu berichten, war unter den damaligen Verhältnissen richtig, weil die Leerstellen in einem eigenen neben dem eigentlichen Stellenplan existierenden Pool zusammengefasst waren. Heute sind sie dagegen ordentlicher Bestandteil des mit dem Haushalt zu beschließenden Stellenplans.
Der jährliche, sehr umfangreiche Bericht enthält keine Informationen mehr, die für die Arbeit der Stadtverordnetenversammlung von Bedeutung sein könnten. Dagegen erfordert die Zusammenstellung und der Versand, wie der 12-seitige Bericht B 735 vom 07.09.2001 zeigt, einen erheblichen Aufwand.
Zu 2.: Es besteht der Eindruck, dass es weitere als Periodikum erscheinende Berichte des Magistrats gibt, deren Notwendigkeit durch Zeitablauf beziehungsweise veränderte Verhältnisse inzwischen hinfällig geworden ist. Hier kann die Stadtverordnetenversammlung gegebenenfalls einen eigenen Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung leisten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 6. Februar 2002 brachte CDU diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 21.03.2002 im Stadtverordnetenversammlung angenommen. Der Magistrat antwortete am 16. September 2002 mit dem Bericht B 1018. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 32 Wochen.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD (vorbehaltlich Haupt- und Finanzausschuss), GRÜNE und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP, PDS und E.L. (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FAG, REP, PDS und E.L. gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)