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Bau- und Rodungsmoratorium für den Ausbau der A 66 Tunnel Riederwald

Vorlagentyp: NRLINKE
2 SitzungenAbgelehnt
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Antrag fordert ein Bau- und Rodungsmoratorium für den Ausbau der A 66 Tunnel Riederwald, um die bevorstehende Rodung des Fechenheimer Waldes zu verhindern. Die Begründung umfasst ökologische, verkehrliche und finanzielle Argumente, die gegen den Autobahnausbau sprechen.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Stadtverordneten der Stadt Frankfurt am Main lehnen die bevorstehende Rodung eines Teilstücks des Fechenheimer Walds für den Bau der Autobahn A 66 Tunnel Riederwald ab.

Der Magistrat der Stadt Frankfurt fordert die Bundesregierung dazu auf, unmittelbar ein Bau- und Rodungsmoratorium zu verhängen.

Begründung

Ab dem

  1. Oktober 2022 droht die Rodung des Fechenheimer Walds auf der geplanten Trasse des A 66-Ausbaus sowie von Alleenbäumen entlang der Straße Am Erlenbruch. Das muss verhindert werden. Quer über alle politischen Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung wird stets betont, dass ein Autobahnausbau mitten im Stadtgebiet heute nicht mehr zustimmungsfähig wäre. Es stellt sich daher die Frage, warum die aus der Zeit gefallene Planung nicht auch öffentlich eine entschiedene politische Ablehnung erfährt und die Stadtpolitik kein deutliches Signal an die Bundesregierung sendet, die Rodung durch die Autobahn GmbH zu verhindern und dem Aufgabenträger ein Baumoratorium aufzuerlegen. Der Ausbau der A 66 mitten im Stadtgebiet Frankfurts ist aus verkehrlichen, städtebaulichen klimatischen, ökologischen und finanziellen Gründen nicht zu verantworten. Ein sofortiges Bau- und Rodungsmoratorium begründet sich wie folgt:
  2. Die Autobahn wird - nach den amtlichen Prognosen - durch induzierten Neuverkehr und Verlagerungen von den Autobahnen A 3 und A 5 mehr Auto- und Schwerlastverkehr in den Frankfurter Osten hineinführen. Dies geht zu Lasten der im Riederwald, in Bornheim und in Seckbach lebenden Bevölkerung und läuft den Klimazielen der Stadt entgegen. Der Autobahnausbau wird die Verkehrsprobleme im Frankfurter Osten nicht lösen, sondern dafür sorgen, dass Frankfurt die Klimaneutralität 2035 verfehlt.
  3. Die Rodung eines Teilstücks des Fechenheimer Walds zerstört ein äußerst artenreiches Waldbiotop. Der Fechenheimer Wald hat im Arten- und Biotopschutzkonzept der Stadt Frankfurt die höchste vergebene Bewertung "herausragende Bedeutung" erhalten. So wurde dort gerade der streng geschützte Eichenheldbockkäfer nachgewiesen. Der Lebensraum dieses vom Aussterben bedrohten Insekts darf aus Artenschutzgründen nicht zerstört werden. Der Schutz der Biodiversität ist eines der bedeutendsten Naturschutzziele in Deutschland und weltweit.
  4. Die in der Planfeststellung festgelegten CEF (continuous ecological functionality)-Maßnahmen erweisen sich als wirkungslos. Im Planfeststellungsbeschluss zur A 66 Tunnel Riederwald vom 18.12.2019 wurden eine Reihe verbindlicher Schutzmaßnahmen zum Schutz der streng geschützten Bechstein-Fledermaus festgelegt. Im aktuellen Monitoringbericht wird festgestellt, dass die Population der Bechstein-Fledermaus westlich der Vilbeler Landstraße zurückgegangen ist und bestimmte Jagdgebiete, die durch die CEF-Maßnahmen erreichbar gemacht werden sollten, nicht mehr angeflogen werden. Die im Planfeststellungsbeschluss festgelegten CEF-Maßnahmen wirken also nicht in der gewünschten Form oder sind unzureichend umgesetzt worden.
  5. Kürzlich ist bekanntgegeben worden, dass die Kosten des Riederwaldtunnels jetzt auf über 600 Mio. Euro geschätzt werden. Expert*innen gehen davon aus, dass der Riederwaldtunnel bis zu seiner geplanten Fertigstellung im Jahr 2031 mehr als eine Milliarde Euro kosten wird. Anstatt der langen Bauzeit könnten mit dem Geld im Hier und Heute Busse und Bahnen ausgebaut und der ÖPNV in Frankfurt zum Nulltarif fahren.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 15. September 2022 brachte LINKE. diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 22.09.2022 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 13 · 20.09.2022
TO I, TOP 41
Abgelehnt
Die Vorlage NR 481 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltBFF-BIG
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELFGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 15 · 22.09.2022
TO I, TOP 10
Abgelehnt
Punkt 3: a) Die Vorlage NR 481 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Zieran, Schwichtenberg, Schlimme, Tschierschke, Dr. Mehler-Würzbach, Nagel, Dr. Schulz, Görres, Pfeiffer, Ditfurth und Hahn dienen zur Kenntnis. c) Der Antrag der Gartenpartei auf namentliche Abstimmung wird von der Stadtverordnetenvorsteherin nicht berücksichtigt, da die gemäß § 42 Absatz 3 GOS notwendigen fünf Antragsteller/innen nicht ersichtlich sind. Die Stadtverordnetenvorsteherin lässt deshalb über den Ausschussbericht abstimmen. d) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Busch und Schenk zur Geschäftsordnung dienen zur Kenntnis.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Es dient zur Kenntnis, dass der Antragsteller die Vorlage NR 462 zurückgezogen und durch die Vorlage NR 472 ersetzt hat. 2. a) Die Vorlage NR 472 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Zieran, Schwichtenberg, Schlimme, Tschierschke, Dr. Mehler-Würzbach, Nagel, Dr. Schulz, Görres, Pfeiffer, Ditfurth und Hahn dienen zur Kenntnis. c) Der Antrag der Gartenpartei auf namentliche Abstimmung wird von der Stadtverordnetenvorsteherin nicht berücksichtigt, da die gemäß § 42 Absatz 3 GOS notwendigen fünf Antragsteller/innen nicht ersichtlich sind. Die Stadtverordnetenvorsteherin lässt deshalb über den Ausschussbericht abstimmen. d) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Busch und Schenk zur Geschäftsordnung dienen zur Kenntnis. 3. a) Die Vorlage NR 481 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Zieran, Schwichtenberg, Schlimme, Tschierschke, Dr. Mehler-Würzbach, Nagel, Dr. Schulz, Görres, Pfeiffer, Ditfurth und Hahn dienen zur Kenntnis. c) Der Antrag der Gartenpartei auf namentliche Abstimmung wird von der Stadtverordnetenvorsteherin nicht berücksichtigt, da die gemäß § 42 Absatz 3 GOS notwendigen fünf Antragsteller/innen nicht ersichtlich sind. Die Stadtverordnetenvorsteherin lässt deshalb über den Ausschussbericht abstimmen. d) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Busch und Schenk zur Geschäftsordnung dienen zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 3 / a)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltBFF-BIG
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELFFRAKTIONGartenpartei
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 2. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) ÖkoLinX-ELF lehnt den Ausschussbericht ab. zu 3. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) ÖkoLinX-ELF lehnt den Ausschussbericht ab.

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