Commerzbank-Arena der Frankfurter Eintracht zum Kauf anbieten
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
Frankfurter Eintracht zum Kauf anbieten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. der Eintracht Frankfurt Fußball AG die Commerzbank Arena zum Marktwert zum Kauf anzubieten. Das Grundstück, auf dem die Arena gebaut ist, ist dabei in Erbpacht zu vergeben. 2. In diesem Zusammenhang wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, a) welchen aktuellen Marktwert die Commerzbank Arena hat. Der Marktwert ist von öffentlich bestellten und von der Industrie- und Handelskammer vereidigten Sachverständigen für Immobilienwesen mittels Gutachten festzustellen; b) wie hoch die Erbpacht für das Grundstück wäre und c) inwieweit ein Verkauf der Commerzbank-Arena ohne europaweite Ausschreibung möglich ist. Begründung: Die Eintracht Frankfurt zahlt zurzeit fast 10 Mio. Euro jährlich an Stadionmiete und hat mit dieser finanziellen Belastung gegenüber anderen, wirtschaftlich vergleichbaren Bundesligisten einen deutlichen Wettbewerbsnachteil. Die Konkurrenz ist entweder bereits im Besitz einer eigenen Spielstätte (u.a. VfL Wolfsburg, Bayer Leverkusen, Hannover 96) oder durch Ablösung von Kreditverpflichtungen auf direktem Weg dorthin (u.a. Borussia Mönchengladbach, Schalke 04, FC Augsburg, Mainz 05, Hamburger SV). Es liegt sicher im Interesse der Stadt, dass dieser Nachteil abgebaut und damit ein Beitrag zur dauerhaften Konkurrenzfähigkeit der Eintracht als Bundesligist geleistet wird. Dies wäre der Fall, wenn Eintracht Frankfurt Eigentümer des Fußballstadions ist. Zudem wäre Eintracht Frankfurt effizienter als städtische Verwaltungsbürokratien in der Lage, das Stadion auch anderweitig profitorientiert zu vermarkten, so etwa für die Durchführung anderer Großveranstaltungen aus dem Bereich des Sports und der Kultur. Insbesondere wäre mit dem Grundsatz "Privat vor Staat" eine unter marktwirtschaftlichen Rahmenbedingungen optimale Ausnutzung der Commerzbank-Arena gewährleistet. Es ist in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass in den nächsten Jahren für die Commerzbank Arena Sanierungsinvestitionen in Höhe eines zweistelligen Millionenumfangs notwendig werden. Vor diesem Hintergrund würde ein Verkauf eine erhebliche finanzielle Entlastung für die Stadt bedeuten. Der aufzurufende Verkaufspreis sollte sich am Wert der Commerzbank-Arena zu orientieren. Dieser Wert ist von öffentlich bestellten und von der Industrie- und Handelskammer vereidigten Sachverständigen für Immobilienwesen mittels Gutachten festzustellen.
Inhalt
Antrag vom 14.12.2017, NR 475
Betreff: Commerzbank-Arena der Frankfurter Eintracht zum Kauf anbieten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. der Eintracht Frankfurt Fußball AG die Commerzbank Arena zum Marktwert zum Kauf anzubieten. Das Grundstück, auf dem die Arena gebaut ist, ist dabei in Erbpacht zu vergeben. 2. In diesem Zusammenhang wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, a) welchen aktuellen Marktwert die Commerzbank Arena hat. Der Marktwert ist von öffentlich bestellten und von der Industrie- und Handelskammer vereidigten Sachverständigen für Immobilienwesen mittels Gutachten festzustellen; b) wie hoch die Erbpacht für das Grundstück wäre und c) inwieweit ein Verkauf der Commerzbank-Arena ohne europaweite Ausschreibung möglich ist.
Begründung: Die Eintracht Frankfurt zahlt zurzeit fast 10 Mio. Euro jährlich an Stadionmiete und hat mit dieser finanziellen Belastung gegenüber anderen, wirtschaftlich vergleichbaren Bundesligisten einen deutlichen Wettbewerbsnachteil. Die Konkurrenz ist entweder bereits im Besitz einer eigenen Spielstätte (u.a. VfL Wolfsburg, Bayer Leverkusen, Hannover 96) oder durch Ablösung von Kreditverpflichtungen auf direktem Weg dorthin (u.a. Borussia Mönchengladbach, Schalke 04, FC Augsburg, Mainz 05, Hamburger SV). Es liegt sicher im Interesse der Stadt, dass dieser Nachteil abgebaut und damit ein Beitrag zur dauerhaften Konkurrenzfähigkeit der Eintracht als Bundesligist geleistet wird. Dies wäre der Fall, wenn Eintracht Frankfurt Eigentümer des Fußballstadions ist. Zudem wäre Eintracht Frankfurt effizienter als städtische Verwaltungsbürokratien in der Lage, das Stadion auch anderweitig profitorientiert zu vermarkten, so etwa für die Durchführung anderer Großveranstaltungen aus dem Bereich des Sports und der Kultur. Insbesondere wäre mit dem Grundsatz "Privat vor Staat" eine unter marktwirtschaftlichen Rahmenbedingungen optimale Ausnutzung der Commerzbank-Arena gewährleistet. Es ist in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass in den nächsten Jahren für die Commerzbank Arena Sanierungsinvestitionen in Höhe eines zweistelligen Millionenumfangs notwendig werden. Vor diesem Hintergrund würde ein Verkauf eine erhebliche finanzielle Entlastung für die Stadt bedeuten. Der aufzurufende Verkaufspreis sollte sich am Wert der Commerzbank-Arena zu orientieren. Dieser Wert ist von öffentlich bestellten und von der Industrie- und Handelskammer vereidigten Sachverständigen für Immobilienwesen mittels Gutachten festzustellen.Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 20.12.2017
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 14. Dezember 2017 brachte FDP diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 01.02.2018 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und FRAKTION (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, LINKE. und BFF gegen GRÜNE und FDP (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und FRAKTION (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und FRAKTION (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)