Die Öffentlichkeit über die Existenz der Koordinierungsstelle gegen geschlechtsspezifische Gewalt informieren
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, die Frankfurter Bevölkerung über die Koordinierungsstelle zur Istanbul-Konvention zu informieren, um geschlechtsspezifische Gewalt zu bekämpfen. Die Antragsteller argumentieren, dass die Existenz dieser Stelle der Bevölkerung bekannt gemacht werden muss, um ihre Ziele zu erreichen. Der Antrag wurde jedoch in mehreren Sitzungen abgelehnt.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird damit beauftragt, der Frankfurter Bevölkerung die Existenz und die Zielsetzung der Koordinierungsstelle zur Istanbul-Konvention zeitnah und flächendeckend bekannt zu geben. Dies kann beispielsweise mit einem Postversand an alle Haushalte oder dem Versand der Unterlagen zum Bürgerentscheid zur OB-Abwahl am 6. November 2022 und weiteren Maßnahmen wie Auslegung in den Bürgerämtern, im AmkA, in Arzt-/Ärztinnenpraxen, Schulen, Jugendbildungseinrichtungen, Gerichten und weiteren geeigneten Stellen passieren.
Begründung
Die vor einem Jahr am
- Oktober 2021 neu eingerichtete Koordinierungsstelle zur Istanbul-Konvention kann die Bevölkerung Frankfurts nur kennen, wenn sie weiß, dass sie existiert. Dass diese wichtige Einrichtung nun zur Verfügung steht und erste Ansprechpartnerin für Frankfurter Bürger*innen für Fälle und Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt sein soll, können nur "Eingeweihte" wissen, die sich mit dem Thema permanent beschäftigt haben. Bisher ist die Kontaktadresse nur über verschlungene Wege des Frauenreferats ausfindig zu machen - und auch nur, wenn man von der Existenz bereits weiß. Damit erfüllt sie eines ihrer wichtigsten Ziele bisher nicht. Die breite Information der Bevölkerung ist eines der wichtigen Ziele und ist eine klare Vorgabe aus der Istanbul-Konvention.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 6. September 2022 brachte LINKE. diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 20.10.2022 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) BFF-BIG (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme)