Tourismusabgabe gestaffelt erheben!
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenBegründung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main (Tourismusbeitragssatzung) wird zu einer Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main geändert.
- Die Tourismusabgabe wird mit 5 Prozent der Bemessungsgrundlage festgelegt. Begründung: Die vom Magistrat vorgelegte Satzung zur Erhebung eines festen Tourismusbeitrages verkennt die gesellschaftlichen Unterschiede und widerspricht dem Gebot der sozialen Ausgewogenheit. Der vorgeschlagene starre Beitrag in Höhe von 2 Euro pro Übernachtung verkennt die Notwendigkeit einer sozialen Staffelung. Für eine Übernachtung in einer Jugendherberge sollen zwei Euro erhoben werden. Für die Unterkunft in einer Luxussuite werden ebenfalls zwei Euro veranschlagt. Das ist nicht gerecht. Mehr Luxus kostet auch mehr. Das sollte sich auch in der Abgabenordnung für eine Tourismusabgabe niederschlagen. Dabei hat die Stadt Frankfurt die gesetzlichen Mittel und Möglichkeiten, um eine sozial ausgewogene Beitragssatzung in die Wege zu leiten. Die Höhe der Abgabe muss sich deshalb am Zimmerpreis orientieren. Andere Städte, wie Köln oder Hamburg haben schon seit Jahren gezeigt, wie es funktionieren kann, indem die Abgabe gestaffelt und damit gerechter erhoben wird. Einer Abgabenordnung stehen weder das Grundgesetz (Art. 105 Abs. 2a) oder das Landesgesetz (§ 2 KAG, § 5 HGO) im Wege. Es fehlt in Frankfurt der politische Wille.
Inhalt
Antrag vom 07.12.2017, NR 468
Betreff: Tourismusabgabe gestaffelt erheben! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main (Tourismusbeitragssatzung) wird zu einer Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main geändert.
- Die Tourismusabgabe wird mit 5 Prozent der Bemessungsgrundlage festgelegt. Begründung: Die vom Magistrat vorgelegte Satzung zur Erhebung eines festen Tourismusbeitrages verkennt die gesellschaftlichen Unterschiede und widerspricht dem Gebot der sozialen Ausgewogenheit. Der vorgeschlagene starre Beitrag in Höhe von 2 Euro pro Übernachtung verkennt die Notwendigkeit einer sozialen Staffelung. Für eine Übernachtung in einer Jugendherberge sollen zwei Euro erhoben werden. Für die Unterkunft in einer Luxussuite werden ebenfalls zwei Euro veranschlagt. Das ist nicht gerecht. Mehr Luxus kostet auch mehr. Das sollte sich auch in der Abgabenordnung für eine Tourismusabgabe niederschlagen. Dabei hat die Stadt Frankfurt die gesetzlichen Mittel und Möglichkeiten, um eine sozial ausgewogene Beitragssatzung in die Wege zu leiten. Die Höhe der Abgabe muss sich deshalb am Zimmerpreis orientieren. Andere Städte, wie Köln oder Hamburg haben schon seit Jahren gezeigt, wie es funktionieren kann, indem die Abgabe gestaffelt und damit gerechter erhoben wird. Einer Abgabenordnung stehen weder das Grundgesetz (Art. 105 Abs. 2a) oder das Landesgesetz (§ 2 KAG, § 5 HGO) im Wege. Es fehlt in Frankfurt der politische Wille.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.11.2017, M 227 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 13.12.2017
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. November 2017MM 227Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main (Tourismusbeitragssatzung)Magistratsvortrag
- 7. Dezember 2017Sie sind hierNRNR 468Tourismusabgabe gestaffelt erheben!STVV-Antrag · LINKE.
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE., FDP und BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 227 und NR 468 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE., FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung)