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Ehrungsordnung auf Zeitgemäßheit hin überprüfen!

Vorlagentyp: NRBFF
2 SitzungenAbgelehnt

Zusammenfassung

Der Antrag fordert eine Überprüfung der Ehrungsordnung der Stadt Frankfurt am Main auf ihre Zeitgemäßheit, da die letzte Überarbeitung im Jahr 2002 stattfand. Ziel ist es, die Regelungen an die aktuellen gesellschaftlichen Gegebenheiten anzupassen, insbesondere hinsichtlich der Preisgelder und Ehrengeschenke.

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Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird damit beauftragt, die "Ordnung für die Ehrung verdienter Persönlichkeiten und von Alters- und Ehejubilaren durch die Stadt Frankfurt am Main", zuletzt neu verfasst am 20.06.2002, möglichst zeitnah auf deren Zeitgemäßheit hin zu überprüfen und, wo dies notwendig erscheint, zu überarbeiten.

Idealerweise hat dies zukünftig in regelmäßigen Abständen, etwa in einem 5-Jahres-Intervall, zu erfolgen.

Begründung

Die Ehrungsordnung der Stadt Frankfurt ist erstmals im Jahr 1967 in Kraft getreten und wurde zuletzt am 20.06.2002 neu verfasst. Nachdem seitdem mittlerweile 20 Jahre vergangen sind und wir in einer schnelllebigen Zeit mit vielen gesellschaftlichen Umbrüchen leben, sollte diese auf ihre Zeitgemäßheit hin überprüft werden, insbesondere auch im Hinblick auf die Höhe der darin festgesetzten Preisgelder, des Ehrensolds und was für Ehrengeschenke als "angemessen" gilt. So ist etwa im Hinblick auf den hohen Stellenwert von in unserer Stadt geleisteter Integrationsarbeit in Erwägung zu ziehen, die unter § 10 der Ehrungsordnung mit 15.000 € festgesetzte Dotierung des Integrationspreises nach über 20 Jahren - schon alleine inflationsbedingt - nach oben anzupassen. Die unter § 13 der Ehrungsordnung lediglich als "angemessen" bezeichneten Ehrengeschenke sollten im Hinblick auf deren Wert und Eigenschaft soweit festgelegt werden, dass diese für jeden Empfänger gleichermaßen freudebringend sind, unabhängig von dessen Gesundheitszustand, Ernährungsform oder Religionszugehörigkeit.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 27. Juli 2022 brachte BFF-BIG diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 22.09.2022 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 13 · 20.09.2022
TO I, TOP 11
Abgelehnt
Die Vorlage NR 458 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
CDUAfDBFF-BIGGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie AfD und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Ablehnung) Gartenpartei (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 15 · 22.09.2022
TO II, TOP 27
Abgelehnt
Die Vorlage NR 458 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
CDUAfDBFF-BIGGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie AfD, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme)

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