Energiearmut verhindern - Einrichtung eines Härtefallfonds
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, einen Härtefallfonds zur Bekämpfung von Energiearmut in Frankfurt einzurichten. Dies ist notwendig, um Menschen, die von Strom-, Gas- und Wassersperren betroffen sind, zu unterstützen und soziale Gerechtigkeit zu fördern. Die erwartete Wirkung ist eine Verbesserung der Lebensbedingungen für vulnerable Gruppen in der Stadt.
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Thema Wohnen verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, Strom-, Gas- und Wassersperren durch die Mainova oder die Süwag zu verhindern. Um dieses Ziel zu erreichen, beschließt der Magistrat:
- Die Einrichtung eines Härtefallfonds . Dazu ermittelt die Verwaltung die Gesamtzahl der jeweiligen Sperren, entwickelt Kriterien für Härtefälle, definiert den antragsberechtigten Personenkreis (z.B. Empfänger*innen von SGB II, SGB XII, Wohngeld und andere Geringverdiener*innen) und führt Gespräche mit den Grundversorgern zur Finanzierung. Die Stadt Frankfurt stellt hierfür 500.000 Euro zur Verfügung.
- Die Einführung eines Runden Tisches gegen Energiearmut zur Verhinderung von Strom-, Gas- und Wassersperren in Zusammenarbeit mit den Grundversorgern.
- Die Information und Aufklärung der Bevölkerung in den an meisten genutzten Sprachen über die Möglichkeiten, Strom-, Gas- und Wassersperren zu verhindern. Die Verwaltung weist in geeigneter Form auch auf Anlauf- und Beratungsstellen beim Sozialamt, dem JobCenter, bei den Grundversorgern, der Verbraucherberatung, den Wohlfahrtsverbänden und Mietervereinen hin.
- Die Anhebung der Nichtprüfungsgrenzen für Heizkosten bei SGB II- und SGB XII-Bezieher*innen proportional entsprechend der gestiegenen Energiekosten und die regelmäßige Überprüfung der Grenzen.
- Die Prüfung des Ausbaus von Hilfsangeboten und der Vernetzung mit bereits bestehenden Angeboten. Dazu gehört auch die Prüfung, ob und wie die allgemeine soziale Beratung im Rahmen des Quartiermanagements in den Frankfurter Stadtteilen personell verstärkt werden kann für präventive Angebote und zur Unterstützung von Menschen, die von Energiearmut betroffen sind.
- Gespräche mit den Grundversorgern über die mögliche Einführung einer Stabsstelle gegen Energiearmut nach dem Wiener Modell, die individuelle Lösungsangebote bei Energieschulden entwickelt und den Menschen über einen längeren Zeitraum Hilfestellung gewährt.
- Der Magistrat nimmt Kontakt auf zu der Stadt Hannover und zur Freien Hansestadt Bremen, die ähnliche Konzepte auf den Weg gebracht haben, um sich über dieses Instrument zu informieren.
Begründung
Kommen Privatpersonen oder Gewerbetreibende nicht der Zahlung ihrer Strom-, Wasser- und Gasrechnungen nach, erfolgt nach entsprechenden Mahnungen eine Energie- und Wassersperre durch den Energie- und Wasserversorger. Für private Haushalte führt das zu einer starken Einschränkung ihrer Lebensbedingungen und kann in bestimmten Fällen zu einer Unbewohnbarkeit der Wohnung führen. Insbesondere für Familien mit kleinen Kindern, psychisch oder physisch kranken, älteren oder pflegebedürftigen Haushaltsmitgliedern ist diese Situation schwer zu bewältigen. Ganz allgemein drohen durch die Energie- und Wassersperren noch anderweitige Gefahren z.B. der Sicherheit der Wohnung, gesundheitliche Beeinträchtigungen, weitere Verschuldung etc. Die weiter steigenden Strom- und Gaspreise führen für immer mehr Menschen in Frankfurt dazu, dass sie die Gas- und Stromrechnung nicht mehr zahlen können. Hier muss Soforthilfe geleistet werden. Der Härtefallfonds stellt hierfür ein wirksames Instrument dar, um für mehr soziale Gerechtigkeit zu sorgen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 14. Juli 2022 brachte LINKE. diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 9 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 15.12.2022 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Beratungsverlauf9 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD und FRAKTION (= Beratung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung)