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Für eine bessere Wohnungspolitik 2: Vorhandenes Potenzial für Wohnungsbau schneller nutzen!

Vorlagentyp: NRLINKE
6 SitzungenAbgelehnt

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Thema Wohnen verfolgen

Begründung

Vorhandenes Potenzial für Wohnungsbau schneller nutzen! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt:

  1. Wohnungsbauflächen in Bereichen mit rechtsgültigen Bebauungsplänen werden schneller einer Bebauung zugeführt.
  2. Laufende Bebauungsplanverfahren für Wohnbauflächen werden vorrangig zum Abschluss gebracht.
  3. Die Bestimmungen des Baugesetzbuches zur Erteilung von Baugenehmigungen für Wohnungsbau in Bereichen mit noch nicht rechtsgültigen Bebauungsplänen werden genutzt.
  4. Im vereinfachten Verfahren werden in Bebauungsplänen Gewerbeflächen für Wohnungsbau umgewidmet. Begründung: zu 1.) Die Entwicklung von Baugebieten für Wohnungsbau erfolgt in Frankfurt teilweise nur sehr schleppend. So ist z.B. der Bebauungsplan B 377 (Leuchte) bereits 2005 in Kraft getreten, ohne dass dort bisher gebaut wurde. zu 2.) Andere Bebauungsplanverfahren laufen schon seit vielen Jahren, ohne zum Abschluss gebracht zu werden. Beispiele dafür sind der Bebauungsplan 516 (Bonames Ost; Aufstellungsbeschluss 1991, öffentliche Auslegungen 1999 und 2001) und der Bebauungsplan 834 (südlich Rödelheimer Landstraße; Aufstellungsbeschluss 2002, öffentliche Auslegung 2009). zu 3.) Auch bei noch nicht rechtskräftigen Bebauungsplänen besteht teilweise Baureife, so dass eine Bebauung möglich ist. Nach Offenlegung der Bebauungspläne kann nach § 33 BauGB eine Baugenehmigung erteilt werden: § 33 Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung (1) In Gebieten, für die ein Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans gefasst ist, ist ein Vorhaben zulässig, wenn 1. die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 2 bis 5 durchgeführt worden ist, 2. anzunehmen ist, dass das Vorhaben den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans nicht entgegensteht, 3. der Antragsteller diese Festsetzungen für sich und seine Rechtsnachfolger schriftlich anerkennt und 4. die Erschließung gesichert ist. (2) In Fällen des § 4a Abs. 3 Satz 1 kann vor der erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ein Vorhaben zugelassen werden, wenn sich die vorgenommene Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanentwurfs nicht auf das Vorhaben auswirkt und die in Absatz 1 Nr. 2 bis 4 bezeichneten Voraussetzungen erfüllt sind. (3) Wird ein Verfahren nach § 13 oder § 13a durchgeführt, kann ein Vorhaben vor Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zugelassen werden, wenn die in Absatz 1 Nr. 2 bis 4 bezeichneten Voraussetzungen erfüllt sind. Der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist vor Erteilung der Genehmigung Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist zu geben, soweit sie dazu nicht bereits zuvor Gelegenheit hatten. zu 4.) Wo immer es möglich ist (z.B. in Mischgebieten), sollten Gewerbeflächen umgewidmet werden. Dabei sollte auch vor Hochhäusern nicht halt gemacht werden. Die im Hochhausrahmenplan vorgesehenen Standorte für Bürohochhäuser werden angesichts des enormen Leerstands an Büroflächen nicht benötigt. Auch dort könnten Wohnungen entstehen.

Inhalt

Antrag vom 16.10.2012, NR 408

Betreff: Für eine bessere Wohnungspolitik 2: Vorhandenes Potenzial für Wohnungsbau schneller nutzen! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt:

  1. Wohnungsbauflächen in Bereichen mit rechtsgültigen Bebauungsplänen werden schneller einer Bebauung zugeführt.
  2. Laufende Bebauungsplanverfahren für Wohnbauflächen werden vorrangig zum Abschluss gebracht.
  3. Die Bestimmungen des Baugesetzbuches zur Erteilung von Baugenehmigungen für Wohnungsbau in Bereichen mit noch nicht rechtsgültigen Bebauungsplänen werden genutzt.
  4. Im vereinfachten Verfahren werden in Bebauungsplänen Gewerbeflächen für Wohnungsbau umgewidmet. Begründung: zu 1.) Die Entwicklung von Baugebieten für Wohnungsbau erfolgt in Frankfurt teilweise nur sehr schleppend. So ist z.B. der Bebauungsplan B 377 (Leuchte) bereits 2005 in Kraft getreten, ohne dass dort bisher gebaut wurde. zu 2.) Andere Bebauungsplanverfahren laufen schon seit vielen Jahren, ohne zum Abschluss gebracht zu werden. Beispiele dafür sind der Bebauungsplan 516 (Bonames Ost; Aufstellungsbeschluss 1991, öffentliche Auslegungen 1999 und 2001) und der Bebauungsplan 834 (südlich Rödelheimer Landstraße; Aufstellungsbeschluss 2002, öffentliche Auslegung 2009). zu 3.) Auch bei noch nicht rechtskräftigen Bebauungsplänen besteht teilweise Baureife, so dass eine Bebauung möglich ist. Nach Offenlegung der Bebauungspläne kann nach § 33 BauGB eine Baugenehmigung erteilt werden: § 33 Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung (1) In Gebieten, für die ein Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans gefasst ist, ist ein Vorhaben zulässig, wenn 1. die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 2 bis 5 durchgeführt worden ist, 2. anzunehmen ist, dass das Vorhaben den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans nicht entgegensteht, 3. der Antragsteller diese Festsetzungen für sich und seine Rechtsnachfolger schriftlich anerkennt und 4. die Erschließung gesichert ist. (2) In Fällen des § 4a Abs. 3 Satz 1 kann vor der erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ein Vorhaben zugelassen werden, wenn sich die vorgenommene Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanentwurfs nicht auf das Vorhaben auswirkt und die in Absatz 1 Nr. 2 bis 4 bezeichneten Voraussetzungen erfüllt sind. (3) Wird ein Verfahren nach § 13 oder § 13a durchgeführt, kann ein Vorhaben vor Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zugelassen werden, wenn die in Absatz 1 Nr. 2 bis 4 bezeichneten Voraussetzungen erfüllt sind. Der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist vor Erteilung der Genehmigung Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist zu geben, soweit sie dazu nicht bereits zuvor Gelegenheit hatten. zu 4.) Wo immer es möglich ist (z.B. in Mischgebieten), sollten Gewerbeflächen umgewidmet werden. Dabei sollte auch vor Hochhäusern nicht halt gemacht werden. Die im Hochhausrahmenplan vorgesehenen Standorte für Bürohochhäuser werden angesichts des enormen Leerstands an Büroflächen nicht benötigt. Auch dort könnten Wohnungen entstehen.Nebenvorlage: Antrag vom 25.01.2013, NR 498 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 17.10.2012

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 16. Oktober 2012 brachte LINKE. diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 6 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 31.01.2013 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 14 · 05.11.2012
TO I, TOP 10
Abgelehnt
Die Vorlage NR 408 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Sonstige:
ÖkoLinX-ARL (Ziffern 1., 2. und 4. = Annahme, Ziffer 3. = Ablehnung)
zu Ziffer 1. bis 3)
Zustimmung:
CDUGrüneFreie Wähler
Ablehnung:
SPDFDPLinkePiratenRömer
zu Ziffer 4)
Zustimmung:
CDUGrüneFDPFreie Wähler
Ablehnung:
SPDLinkePiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: Ziffern 1. bis 3.: CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., Piraten und RÖMER (= Annahme) Ziffer 4.: CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (Ziffern 1., 2. und 4. = Annahme, Ziffer 3. = Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 16 · 15.11.2012
TO I, TOP 10
Beraten
Punkt 4: Die Vorlage NR 408 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (9 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Die Vorlage NR 374 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage OA 246 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 407 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. 4. Die Vorlage NR 408 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. 5. Die Vorlage NR 409 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. 6. Die Vorlage NR 410 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. 7. Die Vorlage NR 411 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. 8. Die Beratung der Vorlage B 305 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Vorlage NR 349 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 4)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiratenRömerÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffern 3. bis 5.: CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE., FDP, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL zu 6. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL zu 7. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL zu 8. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL zu 9. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL

KAV
Sitzung 20 · 26.11.2012
TO II, TOP 20
Angenommen
Der Vorlage NR 408 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 17 · 13.12.2012
TO I, TOP 11
Beraten
Punkt 2: Die Vorlage NR 408 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (5 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Die Vorlage NR 407 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. 2. Die Vorlage NR 408 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. 3. Die Vorlage NR 409 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. 4. Die Vorlage NR 410 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. 5. Die Vorlage NR 411 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiratenRömerÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 17 · 29.01.2013
TO I, TOP 26
Abgelehnt
1. Die Vorlage NR 408 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 498 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1 / Ziffer 1. bis 3)
Zustimmung:
CDUGrüneFreie Wähler
Ablehnung:
SPDFDPLinkePiratenRömer
zu 1 / Ziffer 4)
Zustimmung:
CDUGrüneFDPFreie Wähler
Ablehnung:
SPDLinkePiratenRömer
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPRömer
Ablehnung:
LinkePiraten
Sonstige:
Freie Wähler (Votum im Plenum)
zu 1)
Sonstige:
ÖkoLinX-ARL (NR 408 = Ziffern 1., 2. und 4. Annahme, Ziffer 3. Ablehnung, NR 498 = Ablehnung)NPD (NR 408 = Annahme, NR 498 = Prüfung und Berichterstattung)REP (NR 408 = Ablehnung, NR 498 = Annahme)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Ziffern 1. bis 3.: CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., Piraten und RÖMER (= Annahme) Ziffer 4.: CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme) und Piraten (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Votum im Plenum) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (NR 408 = Ziffern 1., 2. und 4. Annahme, Ziffer 3. Ablehnung, NR 498 = Ablehnung) NPD (NR 408 = Annahme, NR 498 = Prüfung und Berichterstattung) REP (NR 408 = Ablehnung, NR 498 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 18 · 31.01.2013
TO I, TOP 7
Abgelehnt
Punkt 2: Die Vorlage NR 408 wird abgelehnt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (7 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. a) Die Vorlage NR 407 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Pawlik, Dr. Gärtner, Tafel-Stein, Hübner, Stapf, Baier und Schneider sowie von Bürgermeister Cunitz dienen zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 408 wird abgelehnt. 3. a) Die Vorlage NR 498 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Pawlik, Dr. Gärtner, Tafel-Stein, Hübner, Stapf, Baier und Schneider sowie von Bürgermeister Cunitz dienen zur Kenntnis. 4. a) Die Beratung der Vorlage NR 409 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Pawlik, Dr. Gärtner, Tafel-Stein, Hübner, Stapf, Baier und Schneider sowie von Bürgermeister Cunitz dienen zur Kenntnis. 5. a) Die Vorlage NR 410 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Pawlik, Dr. Gärtner, Tafel-Stein, Hübner, Stapf, Baier und Schneider sowie von Bürgermeister Cunitz dienen zur Kenntnis. 6. a) Die Vorlage NR 411 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Pawlik, Dr. Gärtner, Tafel-Stein, Hübner, Stapf, Baier und Schneider sowie von Bürgermeister Cunitz dienen zur Kenntnis. 7. a) Die Beratung der Vorlage NR 450 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Pawlik, Dr. Gärtner, Tafel-Stein, Hübner, Stapf, Baier und Schneider sowie von Bürgermeister Cunitz dienen zur Kenntnis. c) Es dient zur Kenntnis, dass ÖkoLinX-ARL sieben Minuten Redezeit an die LINKE.-Fraktion übertragen hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. zu a) CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und REP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., Piraten, RÖMER und NPD (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Annahme mit der Maßgabe, den unter Ziffern 1. bis 3. angegebenen Wert von "30 Prozent" auf "50 Prozent" zu erhöhen) zu 2. Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER und REP gegen SPD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und NPD (= Annahme) Ziffer 3.: CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER, ÖkoLinX-ARL und REP gegen SPD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., Piraten, RÖMER und NPD (= Annahme) Ziffer 4.: CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und REP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und NPD (= Annahme) zu 3. zu a) CDU, GRÜNE, SPD, FDP, RÖMER und NPD gegen LINKE. und REP (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER, Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 4. zu a) CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Beratung der Vorlage) zu 5. zu a) CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und REP gegen SPD und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., Piraten, ÖkoLinX-ARL und NPD (= Annahme) zu 6. zu a) CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., Piraten, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP (= Annahme) zu 7. zu a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP

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