Modellregion "Inklusive Bildung" sinnvoll gestalten
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Stadtverordnetenversammlung auf, die Umsetzung der inklusiven Beschulung in Frankfurt qualitativ zu gewährleisten. Es werden Maßnahmen vorgeschlagen, um die baulichen und personellen Voraussetzungen zu schaffen, die für eine erfolgreiche Inklusion notwendig sind. Ziel ist es, in jeder Bildungsregion adäquate Schulen für inklusive Bildung zu etablieren.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Umsetzung der inklusiven Beschulung auch qualitativ gewährleistet ist. Dafür sind folgende Maßnahmen notwendig:
- Es erfolgt eine Erhebung aller räumlichen und personellen Voraussetzungen in den Grund- und weiterführenden Frankfurter Schulen, um zu ermitteln, an welchen Schulen eine inklusive Beschulung derzeit sinnvoll möglich ist.
- Solange wegen fehlender Voraussetzungen eine qualitativ gute inklusive Beschulung nicht an jeder Schule möglich ist, sollten vorrangig diejenigen Schulen inklusiv arbeiten, die ausreichende Räumlichkeiten, Förderinfrastruktur und personelle Ausstattung besitzen, um die Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer spezifischen Förderbedarfe adäquat zu unterstützen.
- Schulen sollten nur so viele inklusiv zu beschulende Kinder aufnehmen, wie diese bei den vor Ort gegebenen Räumlichkeiten ordentlich zu beschulen sind.
- Bei Neubauten und Sanierungen muss dringend darauf geachtet werden, dass Differenzierungs- und Förderräume in ausreichendem Maße zur Verfügung gestellt werden.
- Bei der Umsetzung der geplanten neuen Richtlinie für inklusives Bauen von Schulen werden Ressourcen zunächst gezielt gebündelt, um kurzfristig in jeder Bildungsregion zumindest zwei Grundschulen und eine weiterführende Schule vollumfänglich inklusiv auszustatten.
Solange die Umsetzbarkeit, vor allem wegen fehlender Räumlichkeiten, nicht gegeben ist, sollte die Stadt nicht damit werben, dass eine inklusive Beschulung problemlos an jeder Schule möglich sei.
Begründung
Die Ausgestaltung der Modellregion Inklusive Bildung ist aktuell nicht sinnvoll: Anstatt dafür zu sorgen, dass es in jeder Bildungsregion eine angemessene Anzahl an Schulen gibt, die Inklusion vollumfänglich und den Förderbedarfen der Kinder angemessen umsetzen kann, schreibt das Bildungsdezernat "Vollinklusion" überall vor und verspricht dies auch den Eltern - kann das Versprechen in den meisten Fällen aber nicht halten. Beispielhaft sei auf die Raumsituation an der Ebelfeldschule verwiesen, die sehr problematisch ist: Es stehen generell zu wenige Räume für den Unterricht und Aktivitäten zur Verfügung; vor allem die Beschulung der inklusiv beschulten Kinder, die ca. 2016 eingeführt wurde, leidet. So steht hier beispielsweise nur ein Förderraum zur Verfügung, den sich 13 inklusiv beschulte Kinder, über 30 Schülerinnen und Schüler in vorbeugenden Maßnahmen sowie 13 Teilhabeassistentinnen und -assistenten teilen sollen. Die dringend benötigte Betreuung sowie die wichtigen Differenzierungsangebote für inklusiv zu beschulende Kinder findet derzeit in den Treppenhäusern und auf zügigen Gängen statt, was dieser sensiblen Aufgabe in keiner Weise gerecht wird und für die Kinder und Lehrkräfte eine Zumutung darstellt. Die so entstehende Situation ist aus Sicht aller Betroffenen absolut unhaltbar und leider kein Einzelfall in Frankfurt. Für eine bestmögliche Förderung inklusiv beschulter Schülerinnen und Schüler muss die Stadt auch entsprechende bauliche und personelle Voraussetzungen schaffen. In diesem Zusammenhang sind neue Richtlinien zum Inklusiven Bauen von Schulen ein wichtiges Instrument, das jedoch in der Praxis voraussichtlich nur sukzessive und im Rahmen einer Schwerpunktsetzung umgesetzt werden kann. Da nicht alle Schulen gleichzeitig ausgestattet werden können und bei vielen Bestandsbauten auch keine vollumfängliche Nachrüstung mit inklusiver Infrastruktur möglich sein wird, muss dafür Sorge getragen werden, dass die Ressourcen sinnvoll gebündelt und Baumaßnahmen so schnell wie möglich umgesetzt werden. Kurzfristig sollten in jeder Bildungsregion zumindest zwei Grundschulen und eine weiterführende Schule so ausgestattet sein, dass sie über wirklich adäquate Räumlichkeiten, Förderinfrastruktur und personelle Ressourcen für eine erfolgreiche schulische Inklusion verfügen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 27. April 2022 brachte CDU diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 14.07.2022 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie LINKE. und AfD (= Prüfung und Berichterstattung)