Frankfurter Programm für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg 2
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg 2 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 131 / 2017 wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass 1.) Ziffer 1.2.1 wie folgt geändert wird: Neubauten nach Ziff. 1.1.1, die die Anforderungen der jeweils gültigen EnEV um 30% unterschreiten. 2.) Ziffer 5.1 wie folgt geändert wird: Die Wohnungen unterliegen einer Mietpreis- und Belegungsbindung mit drei Einkommensstufen. Die Bindungen beginnen mit dem Erstbezug und enden mit Ablauf des zwanzigsten Jahres. Längere Bindungen können vereinbart werden. 3.) Ziffer 5.2 wie folgt geändert wird: (...) , so unterliegen die Wohnungen noch bis zum Ablauf des zehnten Jahres nach dem Jahr der Rückzahlung der Zweckbindung, längstens jedoch bis zum planmäßigen Bindungsende. Begründung: Der Magistrat begründet die Notwendigkeit einer Neufassung der Richtlinie zur Vergabe von Wohnungsbaudarlehen im Rahmen des Frankfurter Programms für familien- und seniorengerechten Mietwohnungsbau u. a. mit der bisher eher zurückhaltenden Inanspruchnahme des Förderprogramms. Die vom Magistrat vorgelegte Neufassung ist jedoch nicht geeignet, die Attraktivität des Förderprogramms zu erhöhen. Im Gegenteil. Ziffer 1.2.1: Die Vorgaben zu den energetischen Standards tragen dazu bei, die immer wieder in ihrer Höhe beklagten Baukosten weiter steigen zu lassen. Ziffern 5.1 und 5.2: Die Verlängerung der Zweckbindung wird die Akzeptanz des Förderprogrammes eher sinken lassen als befördern. Überzogene energetische Standards und die Ausweitung der Zweckbindung wirken sich insgesamt nachteilig für die Wirtschaftlichkeit der Investitionen in geförderte Immobilien aus. Die eigentliche Absicht des Magistrates, den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen anzukurbeln, wird somit konterkariert.
Inhalt
Antrag vom 30.08.2017, NR 390
Betreff: Frankfurter Programm für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg 2 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 131 / 2017 wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass 1.) Ziffer 1.2.1 wie folgt geändert wird: Neubauten nach Ziff. 1.1.1, die die Anforderungen der jeweils gültigen EnEV um 30% unterschreiten. 2.) Ziffer 5.1 wie folgt geändert wird: Die Wohnungen unterliegen einer Mietpreis- und Belegungsbindung mit drei Einkommensstufen. Die Bindungen beginnen mit dem Erstbezug und enden mit Ablauf des zwanzigsten Jahres. Längere Bindungen können vereinbart werden. 3.) Ziffer 5.2 wie folgt geändert wird: (...) , so unterliegen die Wohnungen noch bis zum Ablauf des zehnten Jahres nach dem Jahr der Rückzahlung der Zweckbindung, längstens jedoch bis zum planmäßigen Bindungsende.
Begründung: Der Magistrat begründet die Notwendigkeit einer Neufassung der Richtlinie zur Vergabe von Wohnungsbaudarlehen im Rahmen des Frankfurter Programms für familien- und seniorengerechten Mietwohnungsbau u. a. mit der bisher eher zurückhaltenden Inanspruchnahme des Förderprogramms. Die vom Magistrat vorgelegte Neufassung ist jedoch nicht geeignet, die Attraktivität des Förderprogramms zu erhöhen. Im Gegenteil. Ziffer 1.2.1: Die Vorgaben zu den energetischen Standards tragen dazu bei, die immer wieder in ihrer Höhe beklagten Baukosten weiter steigen zu lassen. Ziffern 5.1 und 5.2: Die Verlängerung der Zweckbindung wird die Akzeptanz des Förderprogrammes eher sinken lassen als befördern. Überzogene energetische Standards und die Ausweitung der Zweckbindung wirken sich insgesamt nachteilig für die Wirtschaftlichkeit der Investitionen in geförderte Immobilien aus. Die eigentliche Absicht des Magistrates, den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen anzukurbeln, wird somit konterkariert.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.06.2017, M 131 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 06.09.2017
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Juni 2017MM 131Frankfurter Programm für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg 2 Richtlinie zur Vergabe von Wohnungsbaudarlehen und Gewährung von Zuschüssen hier: Neufassung des bisherigen „Frankfurter Programms für familien- und seniorengerechten MietwohnuMagistratsvortrag
- 30. August 2017Sie sind hierNRNR 390Frankfurter Programm für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg 2STVV-Antrag · FDP
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 390); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD und FDP (= Annahme); BFF und FRANKFURTER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 131 = Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 390); BFF und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD und FDP (= Annahme); BFF und FRANKFURTER (= Enthaltung)